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Mit Sprühdose und Sekundenkleber: Darf „ziviler Ungehorsam“ das? Juristisches Streitgespräch in Forschung Frankfurt

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Sie kleben sich auf der Straße fest, werfen Suppe auf Kunstwerke,
besprühen das Brandenburger Tor mit roter Farbe. „Ziviler Ungehorsam“ ist
das Mittel der Wahl der „Letzten Generation“, um ihre Ziele politisch
durchzusetzen. Ist das bewusste Stören von Regeln und Ordnungen legitim?
Ist es legal? Diese Frage diskutieren Samira Akbarian und Uwe Volkmann,
beide Rechtswissenschaftler, in der jüngsten Ausgabe von „Forschung
Frankfurt“, dem Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität.

FRANKFURT. „(Un)Ordnung“ – so lautet das Schwerpunktthema der aktuellen
Ausgabe von „Forschung Frankfurt“. Wenn wir die Welt um uns herum
verstehen wollen, suchen wir nach Strukturen, nach Mustern und Regeln,
nach Ursachen und Wirkungen. Ordnungen geben uns Halt und Orientierung.
Mit Ordnungen und deren Zustandekommen, aber auch den Veränderungen, denen
sie unterliegen, befasst sich der Profilbereich „Ordnungen und
Transformationen“ an der Goethe-Universität, den das Wissenschaftsmagazin
diesmal in den Blick nimmt.

Wie ist es zu bewerten, wenn die Ordnung unserer Gesellschaft bewusst
gestört wird, um bestimmte Ziele zu erreichen? Der „zivile Ungehorsam“ hat
auch in einer gut funktionierenden Demokratie seinen festen Platz. Im
vorigen Jahr haben sich die Akteurinnen und Akteure der „Letzten
Generationen“ ausgiebig seiner bedient. Doch inwieweit sind derartige
Aktionen legitim? Diese Frage steht im Zentrum einer Diskussion zwischen
den Rechtswissenschaftlern Dr. Samira Akbarian und Prof. Uwe Volkmann.

Samira Akbarian hat sich in ihrer vielbeachteten Dissertation mit zivilem
Ungehorsam befasst und dessen rechtsstaatlich-demokratische Bedeutung als
Frage des Rechts und der Gerechtigkeit betrachtet. Allgemein gehe man
davon aus, dass die Demokratie, insbesondere die repräsentative
Mehrheitsdemokratie, ein faires Verfahren bereitstellt. Das sei jedoch
eine Fehlvorstellung, weil nicht alle gleichermaßen an demokratischen
Mehrheitsverfahren teilhaben könnten. Dies sei der Grund, warum gerade die
repräsentative Mehrheitsdemokratie auf Versammlungen und Proteste
angewiesen sei. Diese dürften und sollten dann auch „stören“, also in die
öffentliche Ordnung eingreifen. Die öffentliche Meinung und auch die
Rechtsprechung verkennten die demokratische Bedeutung von Protesten jedoch
häufig und fassten den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit zu eng.

Auch Uwe Volkmann, Professor für Rechtsphilosophie und öffentliches Recht
an der Goethe-Universität, hält die Debatte um die strafrechtliche
Verfolgung der Klimaschützer an vielen Stellen für überdreht. Anders als
Akbarian sieht er den zivilen Ungehorsam jedoch nicht durch ein
Repräsentationsdefizit legitimiert. Denn: Eine stärkere Repräsentanz als
die, die der Klimaschutz derzeit genießt, sei kaum vorstellbar. Wie
problematisch ist es, wenn eine Gruppe gewissermaßen aus dem
demokratischen Prinzip der Gleichheit heraustritt, weil sie für sich die
Lösung eines Problems als unabdingbar richtig erkannt zu haben glaubt? Was
sagt die Rechtsphilosophie dazu? Volkmann und Akbarian führen in Forschung
Frankfurt eine aufschlussreiche Diskussion, die neue, rechtlich fundierte
Positionen vermittelt.

In weiteren Artikeln von „Forschung Frankfurt“ geht es zum Beispiel um die
Frage, wie Rebellen nach dem Chaos eine eigene Ordnung schaffen, es geht
um die Initiation des bundesdeutschen Grundgesetzes, die im I.G. Farben-
Bau stattfand (heute Campus Westend), aber auch um die Frage, wie
verschwundene Bücher in einer großen Universitätsbibliothek wiedergefunden
werden können. Weitere Beiträge handeln davon, wie der Klimawandel die
Evolution vorantreibt oder wie eine neue mikroskopische Technologie ein
viel genaueres Bild von den dynamischen Strukturen in lebenden Zellen zu
vermitteln vermag.

Die aktuelle Ausgabe von „Forschung Frankfurt“ (2/2023) kann von
Medienschaffenden kostenlos bestellt werden über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ein PDF der Ausgabe ist online erhältlich unter www.forschung-
frankfurt.de.