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Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien - Herausforderungen und Lösungsvorschläge

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Das Positionspapier aus der ARL 145 enthält zentrale Ergebnisse und
Empfehlungen des Ad-hoc-Arbeitskreises „Windenergie an Land“ der ARL –
Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft. Nach dem am 1.
Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
müssen bis 2032 2 % der Fläche Deutschlands für die Produktion von
Windenergie bereitgestellt werden. Das neue ARL-Positionspapier arbeitet
die daraus entstehenden Herausforderungen für die Planung heraus und
stellt Lösungsvorschläge vor.

Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den
Flächenländern
zwischen 1,8 % und 2,2 % der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die
weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu
begrüßen sind, stellt die Implementierung des 2-%-Flächenziels bei der
Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar. In den
12 Ländern, in denen es die Ebene der Regionalplanung gibt, wurde diese
mit der Umsetzung beauftragt. Sie muss in den meisten Planungsregionen
deutlich mehr Flächen als bisher ausweisen. Dabei ist sie auf die Zuarbeit
anderer Institutionen angewiesen, um rechtssicher planen zu können. Wo die
Flächenziele nicht erreicht werden, drohen rechtliche Sanktionen. Das
vorliegende Positionspapier stellt auf Basis der Diskussionen im Ad-hoc-
Arbeitskreis „Windenergie an
Land“ der ARL zentrale Thesen vor, die jeweils argumentativ unterlegt die
Umsetzung des „2%-Zieles“ und die Optimierung des Planungsprozesses
unterstützen sollen.


Thesen des inter- und transdisziplinär besetzten Ad-hoc-Arbeitskreises der
ARL:

1 Die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Windenergieplanung ermöglichen
eine zügige und rechtssichere Planung von Windenergiegebieten!

2 Die Regionalplanung ist die richtige Ebene zur Sicherung von
Windenergiegebieten – jetzt muss sie angepasste und rechtssichere Aufträge
zur Flächensicherung bekommen!

3 Die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk
– passgenaue Zuarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung
unterstützen die Regionalplanung!

4 Der Ausbau der Solarenergienutzung ist notwendig, muss jedoch
insbesondere bei den
Freiflächenanlagen gestaltet und optimiert werden!

5 Zur Erreichung der Energiewende müssen Sperrwirkungen veralteter
kommunaler
Konzentrationszonen in raumordnerischen Vorranggebieten beseitigt werden!

6 Das Zusammenwirken der Raumordnung mit dem Energierecht und weiterem
Fachrecht
muss verbessert werden!

7 Die Beschleunigung der Energiewende und die Prüfung
naturschutzrechtlicher Belange
müssen durch eine Optimierung des Gesamtprozesses verknüpft werden!

8 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Energiewende ist wichtig und kann
durch neue
Ansätze unterstützt werden!

9 Abschließend gibt das Positionspapier einen Ausblick.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Barbara Warner
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Originalpublikation:
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.)
(2024): Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien –
Herausforderungen und Lösungsvorschläge. Hannover. = Positionspapier aus
der ARL 145. URN: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0156-01458