Auf die Umsetzung kommt es an: SVR zur GEAS-Reform
Das Europäische Parlament hat der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Die ausstehende Billigung durch den Rat
gilt als sicher. Prof. Dr. Hans Vorländer, Vorsitzender des
Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), erklärt dazu:
„Die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist dringend nötig.
Das war seit Langem politischer Konsens, wenn auch nicht die Details der
Umsetzung. Eine erneut hohe Fluchtzuwanderung hat mehrere Mitgliedstaaten
in den vergangenen Jahren an ihre Belastungsgrenze gebracht. Gleichzeitig
war durch den schleppenden Reformprozess ein Rechtsvakuum entstanden, das
den EU-Mitgliedstaaten wenig Gestaltungsspielraum ließ. Geltendes Recht
wurde unterlaufen; Menschenrechtsverletzungen etwa durch Pushbacks an der
EU-Außengrenze machen das deutlich.
Dass der europäische Gesetzgeber nun wieder Gestaltungsfähigkeit zeigt,
ist wichtig und gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Eine nachhaltige
Steuerung der Asylzuwanderung kann schließlich nicht durch nationale
Maßnahmen allein, sondern nur koordiniert auf europäischer Ebene erfolgen.
Für ein Gelingen der jetzt beschlossenen Reform müssen die EU-
Mitgliedstaaten aber konstruktiv zusammenarbeiten. Die neuen Regelungen
enthalten erstmals eine jährliche Prognose der zu erwartenden Anträge und
der erforderlichen Kapazitäten sowie den Einstieg in einen
Lastenteilungsmechanismus. Auch wenn dessen Umsetzung neue Fragen
aufwirft, wird dadurch die Grundlage für Solidarität im Vergleich zu
aktuellen Verweigerungshaltung verbessert. Wichtig ist, dass sich alle
Mitgliedstaaten angemessen beteiligen. Das wird angesichts einer
voraussichtlich anhaltenden hohen Fluchtzuwanderung nicht immer einfach
sein.
Zentraler Maßstab für das Gelingen der Reform ist die Wahrung der
menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards. Dies gilt insbesondere für
die Schutzsuchenden, deren Verfahren künftig an der EU-Außengrenze
durchgeführt wird. Sie müssen jederzeit Zugang zu unabhängiger
Rechtsberatung haben, die Unterbringung ist menschenwürdig zu gestalten.
Dass dies eine große Herausforderung darstellt, zeigen die Erfahrungen
etwa aus griechischen Aufnahmelagern: Überfüllung und überlange
Aufenthaltszeiten müssen vermieden werden. Der SVR sieht hier die
Bundesregierung in der Pflicht, bei diesen Verfahren auf der Einhaltung
der rechtlichen Standards zu bestehen – das gilt auch in
Krisensituationen. Zustände wie in Moria dürfen sich nicht wiederholen.“
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D.,
Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.
Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de
