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HS Gesundheit verbessert Zugangsvoraussetzungen für Hebammen-Studium

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Die Zulassung nach Numerus clausus und hochschulseitige Bewerbungsfristen
werden abgeschafft, die Bewerbung erfolgt künftig dezentral über die
kooperierenden Kliniken

Kein Numerus clausus (NC) und keine starren Bewerbungsfristen mehr,
außerdem wird die Bewerbung künftig dezentral über die kooperierenden
Kliniken erfolgen – die Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in
Bochum ändert die Zulassungsvoraussetzung für das Studium der
Hebammenwissenschaft. „Wir möchten so den Studierenden früher
Planungssicherheit vor dem Studium geben und die gute Zusammenarbeit mit
unseren Kooperationspartner*innen in der Praxis weiter stärken“, erläutert
Prof. Dr. Sven Dieterich, stellvertretender Präsident der Hochschule für
Gesundheit. „Durch die Qualifizierung von Hebammen an der Hochschule für
Gesundheit helfen wir dabei, dem Bedarf nach Fachkräften in diesem Bereich
nachzukommen. Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten, die
Versorgungslage zu verbessern und den vielen Interessent*innen eine
attraktive Perspektive für ihre berufliche Zukunft bieten.“

Alle Interessierten können sich ab sofort bei den mit der Hochschule
kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen um einen Studienplatz
zum Wintersemester 2024 / 25 bewerben. „Auf diese Weise haben sie selbst
mehr Einfluss darauf, wo sie im Rahmen der berufspraktischen Studienphasen
eingesetzt werden“, erläutert Studiengangsleiterin Prof.in Dr.in Martina
Schlüter-Cruse. „Gleichzeitig kommen wir damit dem Anliegen vieler
Kooperationspartner*innen nach, die sich eine Mitwirkung bei der Auswahl
der Studierenden wünschen und damit die Basis für eine mögliche
langfristige Bindung der Studierenden an ihre Einrichtung schaffen
möchten.“

Trotz des neuen Zulassungsverfahrens müssen die Studieninteressierten über
eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Auch wenn der
Ausbildungsvertrag bereits frühzeitig im Jahr geschlossen wird, wird
dieser erst mit der Einschreibung an der Hochschule wirksam. Diese erfolgt
meist im Zeitraum Juni bis September des jeweiligen Jahres.
Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Kooperationspartner*innen der
Hochschule sind möglich, die Bewerbungsfristen finden Interessierte auf
der Webseite der jeweiligen Einrichtung.

Ausführliche Informationen für potentielle Bewerber*innen und
Kooperationspartner finden sich hier.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Martina Schlüter-Cruse, 0234 / 77727-795 oder martina.schlueter-
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