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EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

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Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet
multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Das
Ziel dabei ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen rein nationalen
und multinationalen Unternehmen zu schaffen. Eine Studie des ZEW Mannheim
und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch
vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt. Die Studie unter
der Leitung von Christoph Spengel, Research Associate am ZEW Mannheim und
Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität
Mannheim, wurde mithilfe einer Expertenbefragung und auf Basis von
Finanzkennzahlen aus der Orbis Datenbank erstellt.

Anders als rein nationale Unternehmen haben multinationale Konzerne die
Möglichkeit, ihre Gewinne in Niedrigsteuerstaaten zu verlagern. Durch die
in der EU-Richtlinie geplante länderbezogene Ausweisung von
Steuerzahlungen, Beschäftigten, Gewinnen und weiteren Finanzkennzahlen
soll die Verlagerung von Gewinnen schneller erkannt werden. „Im Schnitt
müssen von der Richtlinie betroffene EU-Unternehmen 80 bis 90 Prozent
ihrer globalen Operationen auf Länderbasis offenlegen. Unternehmen, die
außerhalb der EU ansässig sind, müssen hingegen nur etwa die Hälfte davon
so detailliert offenlegen“, erklärt Stefan Weck, Wissenschaftler im ZEW-
Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche
Finanzwirtschaft“. „Etwas mehr als 50 Prozent der betroffenen Unternehmen
sind in Europa ansässig, während sich der Rest etwa gleichmäßig auf
Amerika und Asien verteilt“, ergänzt ZEW-Ökonomin und Ko-Autorin Hannah
Gundert.

Ungleichbehandlung auch innerhalb der EU

Die Studie zeigt zudem, dass auch innerhalb der EU durch die
Offenlegungspflicht eine Ungleichbehandlung der betroffenen Unternehmen
stattfindet. So kann die Offenlegung von besonders sensiblen
Geschäftsdaten in den meisten Mitgliedstaaten für einige Jahre verzögert
werden. Berichtspflichtige Unternehmen aus Belgien, Ungarn oder
Griechenland haben diese Möglichkeit nicht. Die Mitgliedstaaten stellen
darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen an die Datengrundlage der
Länderberichte sowie an den Ort, an dem die Berichte der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Studie weist allerdings auch Möglichkeiten auf, die neu geschaffenen
Ungleichheiten zu beseitigen. „Eine Rücknahme der gesamten Richtlinie wäre
unseres Erachtens die beste Option, allerdings ist das auch aus
politischen Gründen kaum zu erwarten. Deutlich praktikabler ist es da die
Voraussetzungen der Offenlegungspflicht für Unternehmen außerhalb der EU
anzupassen“, stellt Stefan Weck fest. „Auch die Auswahl der Länder, für
welche eine Offenlegung erforderlich wird, sollte angepasst werden. Wir
empfehlen für den Abbau von Unterschieden zwischen den EU Mitgliedstaaten
ihre Wahlrechte in der Umsetzung der Richtlinie einzuschränken“, fügt
Hannah Gundert abschließend hinzu.