Hochschule Nordhausen beim 15. Internationalen NPO-Colloquium in Frankfurt vertreten
Das Bundesteilhabegesetz führt zu einer grundlegenden Veränderung der
Leistungssteuerung beispielsweise bei den Werkstätten für Menschen mit
Behinderung im Bereich der Eingliederungshilfe (EGH). So können die
Menschen mit Behinderungen in einer selbstgewählten Werkstatt arbeiten und
Verpflegung und Unterkunft in einer anderen Einrichtung wählen. Prof. Dr.
Bernd Schwien und sein Doktorand und ehemaliger Sozialmanagement-
Absolvent, Finn-Leon Brinkmann, haben diesen Paradigmenwechsel in
Frankfurt am Main gemeinsam anhand sogenannter „Management control
systems“ vorgestellt.
Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2016 hat
die Bundesregierung in Deutschland eine umfangreiche Gesetzesreform in der
EGH initiiert. Hierfür wird die EGH aus dem System der Fürsorge
herausgeführt und hin zu einem eigenen Leistungsgesetz entwickelt. Nur so
ist die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf Basis
ihrer individuellen Bedürfnisse und auf Grundlage der UN-
Behindertenrechtskonvention sinnvoll möglich. Demzufolge sind die
Leistungserbringer in der EGH gemäß der jeweiligen Landesrahmenverträge
angehalten, Lösungen zu entwickeln, um der aus der Umsetzung des BTHGs
resultierenden Komplexität hinsichtlich Planung, Steuerung, Abrechnung und
Nachweispflicht gerecht zu werden. Zugleich müssen Leistungs- und
Vergütungsvereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen werden. Eine
enge Kommunikation und der Austausch zwischen Leistungserbringer und
Leistungsträger bzw. Kostenträger ist hier unabdingbar.
Brinkmann und Schwien haben in ihrem Colloquiumsbeitrag vermittelt, dass
sich die Unternehmenssteuerung aufgrund der Einführung und Umsetzung des
BTHGs in verschiedenen Bereichen und Steuerungsarten verändert. Dabei wird
die Steuerung an die neuen Geschäftsmodelle und die neue
Leistungssystematik angepasst. In der erforderlichen Veränderung der
vorhandenen Steuerungssysteme eines sozialwirtschaftlichen
Leistungserbringers spielen
1) Chancen und Herausforderungen wie wiederkehrende Verlängerungen und
Übergangsvereinbarungen zu bisherigen Abrechnungen,
2) kulturelle Auseinandersetzungen mit dem Werteverständnis sowie die
veränderte Partizipation von Stakeholdern,
3) geänderte strategische und operative Planungsansätze,
4) neue kybernetische Steuerungsmechanismen wie die Einführung einer
Kostenträgerrechnung,
5) komplexere Vergütungssysteme und
6) eine neue administrative Steuerung mit Berücksichtigung eines
Teilhabemanagements
eine große Rolle.
Lösungsansätze zur Umsetzung dieser Erfordernisse waren Grundlage des
Vortrags von Schwien und Brinkmann, der auch als Fachberater bei der
Rosenbaum Nagy Unternehmensberatung GmbH in Köln, tätig ist. Diese Ansätze
werden in dem gemeinsamen Dissertationsverfahren mit Prof. Dr. Dorothea
Greiling von der Johannes Kepler-Universität Linz in Österreich
weiterentwickelt.
