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Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG):
Mögliche Verbesserungen für Kinder- und Jugendliche, aber weiterhin keine
Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung zukünftiger Psychotherapeuten
– so lautet die Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,
Tiefenpsychologie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT). Die DGPT
warnt vor Engpässen in der Versorgung und fordert Nachbesserung.

Die Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie,
Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT) begrüßt den vom
Bundesministerium für Gesundheit erstellten Referentenentwurf zur Stärkung
der Gesundheitsversorgung (GVSG) – insbesondere mit Blick auf die
Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
„Wir sehen jedoch großen Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der
neuen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung“, erklärt Birgit Jänchen-van
der Hoofd, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,
Tiefenpsychologie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGPT). Die DGPT
vertritt die Mitgliederinteressen von über 3.500 Psychoanalytikern und
tiefenpsychologisch fundiert tätigen Psychotherapeutinnen sowie die
Interessen von derzeit 62 psychoanalytischen bzw. tiefenpsychologisch
ausgerichteten Aus- und Weiterbildungsinstituten.

„Es wäre sehr zu wünschen, dass durch die erfolgte Schaffung der neuen
Bedarfsplanungsgruppe der ‚Psychotherapeutisch tätigen Ärzte und
Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und
Jugendliche psychotherapeutisch betreuen‘ vor allem die wohnortnahe
ambulante psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
erleichtert wird und es zu einem Abbau der langen Wartezeiten in diesem
Bereich kommt“, bekräftigt Birgit Jänchen-van der Hoofd anlässlich der
Vorstellung des Referentenentwurfs des GVSG. Zu kurz gesprungen erscheint
der DGPT aber die Regelung der ärztlich-psychotherapeutischen Versorgung
von Kindern und Jugendlichen. „Der Entwurf spricht hier nicht von einer
festen Arztquote, sondern sieht nur eine Kann-Bestimmung vor. Dadurch wird
die Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zu den Erwachsenen
schlechter gestellt“, erläutert die Psychoanalytikerin.

„Die DGPT möchte aber auch ihre große Irritation ausdrücken, dass das
Bundesministerium für Gesundheit die Chance, in diesem Versorgungsgesetz
die längst überfällige Finanzierung der Weiterbildung für zukünftige
Fachpsychotherapeuten endlich zu regeln, nicht angeht“, verdeutlicht
Birgit Jänchen-van der Hoofd. Ohne eine zeitnahe gesetzliche Grundlage
fehlten die finanziellen Mittel, damit Institute und ihre Ambulanzen,
Kliniken und Praxen zeitnah genügend Weiterbildungsstellen schaffen
können. „Die Absolventinnen und Absolventen der neuen Psychotherapie-
Studiengänge stehen ohne Aussicht auf einen Weiterbildungsplatz bald in
sehr großer Zahl auf der Straße“, warnt die Vorsitzende der DGPT. „Wenn
der Gesetzgeber jetzt nicht tätig wird, können keine neuen
Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten ausgebildet werden. Dadurch wird
schon in den nächsten Jahren ein erheblicher Versorgungsengpass
entstehen.“