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Gemeinsame Pressmitteilung mit der Deutschen Vereinigung für Soziale
Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)

Am 13.04.2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den
aktuellsten Referentenentwurf zu dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung in
der Kommune. Von den vielversprechenden Impulsen einer
sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Gesundheitsversorgung – wie sie
mit den Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und
Gesundheitsregionen angedacht waren – ist nichts übriggeblieben. Dabei
hatten sie das Potential zu mehr gesundheitlicher Chancengleichheit
beizutragen und Gesundheit mehrdimensional, nämlich bio-psycho-sozial, zu
fördern.

Die gesundheitliche Versorgung und Behandlung darf sich nicht nur auf rein
medizinische Anliegen beschränken. Sie muss auch psychosoziale Belange in
den Blick nehmen, die bekanntermaßen mit medizinischen
Gesundheitsproblemen und mit dem Gesundheitszustand zusammenhängen. Aus
Sicht der DVSG und der DGSMP sollte die Beratung zu Möglichkeiten der
Gesundheitsförderung und Prävention, Alltagsbewältigung, Rehabilitations-
und Teilhabebedarfen, zur sozialen Sicherung und zur Leistungserschließung
durch ein multiprofessionelles Team etablierter Bestandteil einer
zukunftsfähigen Versorgung sein. Die beabsichtigte Stärkung der Beratung
durch Krankenkassen kann ein erster sinnvoller Schritt sein, sofern diese
multiprofessionell durch geeignete Fachkräfte erfolgt. Darüber hinaus sind
weitere Möglichkeiten und Handlungsspielräume zu schaffen, insbesondere
zur Sicherstellung der psychosozialen Beratung und Versorgung in der
Kommune (z. B. Soziale Arbeit in integrierten Versorgungszentren,
Medizinischen Versorgungszentren oder Hausarztpraxen).
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des
Fachkräftemangels erfordert eine patient*innenorientierte
Gesundheitsversorgung die gute Vernetzung aller Akteur*innen im
Sozialraum. Auf diese Weise können bestehende Angebote bedarfsgerecht
verknüpft und erweitert werden. Waren in der ursprünglichen Fassung des
Versorgungsgesetzes Impulse für eine stärkere Vernetzung zur
Qualitätsverbesserung in der Versorgung in der Region vorhanden, fehlen
diese Anreize nun völlig. Damit werden erkannte Versorgungs- und
Beratungslücken weiterhin nicht geschlossen.
Die gemeinsame Verantwortungsübernahme von Kommune und Gesetzliche
Krankenversicherungen, beispielsweise durch eine Mischfinanzierung von
Leistungen wie der psychosozialen Beratung in der Kommune, ist dringend
erforderlich, um die vielfältigen Herausforderungen im Gesundheits- und
Sozialwesen zu bewältigen.

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)