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BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen

Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen
mit UV-C-Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche
Gebäude wurden seitdem mit UV-C-Luftreinigern ausgestattet, darunter
beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen
die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV-Strahlung
auch Risiken für Haut und Augen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines
Forschungsvorhabens testen lassen.

Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV-Schutz ist möglich und wird teilweise
auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte
Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in
einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die
Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden.

UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren
abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die
Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die
Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die
Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug
sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu
können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht.

UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend
Da UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen
krebserregend ist, sollten UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so
angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind.
Keinesfalls sollte UV-C-Strahlung am Körper eingesetzt werden.

In der Studie wurden 41 Geräte mit UV-Strahlenquellen untersucht und
hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut
beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11
Desinfektionsstäbe und Freistrahler.

Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV-Luftreinigern ab.
Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in
Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare
UV-Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich
hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko, für das die vorgesehenen
Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind.
Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei
Sicherheitsmechanismen vorsieht.

Herstellerangaben oftmals unzureichend
Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz
vor UV-C-Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in
der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch
Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich
der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der
geprüften Geräte höhere UV-Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben.
Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend
gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise.

Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion
von Lebensmitteln wird UV-C-Strahlung schon seit längerem eingesetzt.
Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine
Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende
Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus
Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.