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Kommission befürwortet Neuregelungen für die Reproduktionsmedizin: DGA begrüßt Votum als wichtiges Signal

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Ihr Votum könnte die Kinderwunschmedizin in Deutschland verändern: Die
Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
hat sich jüngst für gesetzliche Neuregelungen für die Reproduktionsmedizin
ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) begrüßt
die Empfehlungen zur Legalisierung der Eizellspende und zu einer möglichen
eng begrenzten Liberalisierung der altruistischen Leihmutterschaft als
wichtiges politisches Signal und drängt auf zügige gesetzgeberische
Umsetzung.

Reproduktionsmeziner:innen fordern seit Langem eine zeitgemäße
Gesetzgebung für die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. „Angesichts
enormer medizinisch-wissenschaftlicher Fortschritte bedarf es endlich
eines umfassenden und zeitgemäßen Fortpflanzungsmedizingesetzes. Bis heute
wird wichtige Forschung am Beginn des Lebens durch ein mehr als 30 Jahre
altes Embryonenschutzgesetz gebremst, werden unsere Patienten für die
Versorgung, wenn es zum Beispiel um die Eizellspende geht, ins Ausland
getrieben“, sagt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
e.V. (DGA), Prof. Dr. Sabine Kliesch.

In Deutschland ist die Fortpflanzungsmedizin nicht in einem einheitlichen
Gesetz geregelt.  Neben dem zentralen Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus
dem Jahr 1990 und dem Transplantationsgesetz sind für die Zulässigkeit von
Fortpflanzungstechniken hierzulande weitere gesetzliche Bestimmungen und
Richtlinien zu beachten. Eine Leihmutterschaft ist verboten. Im Gegensatz
zu nahezu allen anderen europäischen Ländern ist in Deutschland auch die
Eizellspende untersagt. „Nach jahrelangem gesetzgeberischem Stillstand
sehen wir nun das erste politische Signal, das veraltete
Embryonenschutzgesetz, das uns international ins Abseits stellt und unter
anderem unnötige medizinische Risiken für Mutter und Kind sowie fehlende
Rechtsicherheit im Falle einer Eizellspende im Ausland in Kauf nimmt, zu
reformieren“, betont DGA-Pressesprecher Dr. Jann-Frederik Cremers.

Im März 2023 hatte die Ampelregierung, wie bereits im Koalitionsvertrag
vereinbart, eine interdisziplinäre Expertenkommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Sie hatte die Aufgabe,
in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie
Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen
(uneigennützigen) Leihmutterschaft zu prüfen und hat Mitte April 2024
ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Bezüglich der Eizellspende sind die Empfehlungen der Kommission eindeutig:
Eine Legalisierung der Eizellspende ist zulässig, sofern sie auf einer
gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der
Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet. „Im Einklang mit dem
Memorandum der Bundesärztekammer zur Reform des Embryonenschutzgesetzes
aus dem Jahr 2020 sehen wir diese Empfehlung als längst überfällig an“, so
DGA-Präsidentin Kliesch. Die Sorge, dass eine „gespaltene Mutterschaft“
das Kindeswohl gefährden könnte, die zum ursprünglichen Verbot der
Eizellspende geführt hatte, gelte inzwischen wissenschaftlich als
überholt, so Prof. Kliesch weiter. „Dass die Kommission vor allem den
Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl im Sinne des Rechts auf
Kenntnis der Abstammung geregelt sehen will, bedeutet eine klare
Verbesserung im Vergleich zu anonymen im Ausland durchgeführten
Eizellspenden.“ Auch sei es, nach Worten der DGA-Präsidentin, im Interesse
von Spenderinnen sowie von Mutter und Kind durch die Legalisierung der
Eizellspende, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in
Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Außerdem, und das betont die DGA
ausdrücklich, würden im Falle einer Spende von Eizellen, die für die
eigene Fortpflanzung entnommen, aber nicht oder nicht mehr dafür genutzt
werden sollen, Eizellen gespendet, die andernfalls verworfen würden.

Weniger eindeutig äußert sich die Kommission zur altruistischen
Leihmutterschaft: Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher
Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben
oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes
verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen
Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden. Auch die DGA sieht
bezüglich der Liberalisierung der altruistischen Leihmutterschaft
bedeutend höhere ethische Herausforderungen und medizinische Risiken als
bei der Eizellspende, hält eine Zulassung in engen Grenzen aber für
denkbar, wenn sie mit entsprechend tragfähigen Regelungen unterlegt sei.

„Nach dem Votum der Kommission sind die verantwortlichen Handlungsträger
zum Wohl der Patientinnen und Patienten gefordert, die notwendige
politische Debatte zeitnah zu führen und eine moderne Gesetzgebung für die
Reproduktionsmedizin auf den Weg zu bringen“, appelliert DGA-
Pressesprecher Dr. Jann-Frederik Cremers.