DGAI begrüßt Entscheidung des Deutschen Ärztetages zur Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e.V. (DGAI) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des 128.
Deutschen Ärztetages, Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie die
Möglichkeit zu geben, zukünftig die Zusatzweiterbildung
Transplantationsmedizin zu erwerben. Die Annahme dieses Antrags auf eine
entsprechende Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung durch die
Delegierten des Ärztetages erfolgte mit großer Mehrheit und betont laut
DGAI die Bedeutung der Anästhesiologie für die Versorgung von Patienten,
die auf eine Organtransplantation angewiesen sind.
Im Antrag wurden die Komplexität der Organtransplantation und die damit
verbundenen operativen Risiken hervorgehoben. Der Beschluss unterstreiche
die entscheidende Rolle der Anästhesiologie im Bereich der
Organtransplantationen, betont Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, federführendes
Mitglied der Kommission Organspende und -transplantation innerhalb der
DGAI.
In sämtliche Phasen des Transplantationsprozesses involviert
Immer wieder hatte die Kommission darauf hingewiesen, dass rund 60 Prozent
der intensivmedizinischen Patientinnen und Patienten in Deutschland von
Fachärztinnen und Fachärzten der Anästhesiologie betreut werden. Diese
nehmen somit eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung potenzieller
Organspender und der Einhaltung der Richtlinien der Bundesärztekammer und
der Deutschen Stiftung Organtransplantation ein. Darüber hinaus sind sie
in sämtliche Phasen des Transplantationsprozesses involviert – angefangen
von der präoperativen Indikationsstellung bis hin zur postoperativen
intensivmedizinischen Betreuung.
Die DGAI hatte sich daher aktiv dafür eingesetzt, dass die
Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin bundesweit auch für
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie zugänglich wird. Bislang
hatten bereits mehrere Ärztekammern die Anästhesiologie als weiteres
zugangsberechtigtes Fach für die Zusatzweiterbildung aufgenommen. Mit dem
jetzigen Beschluss wurde nun eine Vereinheitlichung geschaffen.
„Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages ist für uns ein absoluter
Erfolg und ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Versorgung von
Patientinnen und Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen
sind“, erklärt DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen.
