75 Jahre Grundgesetz - warum das ein Grund zum Feiern ist, weiß Prof. Marc Liesching von der HTWK Leipzig
Am 23. Mai 2024 hat unser Grundgesetz Geburtstag
Marc Liesching ist Jurist und besetzt an der Fakultät Informatik und
Medien das Berufungsgebiet Medienrecht und Medientheorie.
FP: Unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt – Ist es noch aktuell bzw. wurde
es in all den Jahren mal verändert?
ML: Änderungen des Grundgesetzes gab es immer wieder. Dabei bezogen sich
Reformen häufig auf Staatsorganisationsrecht oder die Gesetzgebung, so
etwa im Rahmen der Föderalismusreform 2006. Die Grundrechte sind
demgegenüber unverändert geblieben. Sie dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht
angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Dies schützt zum Teil unsere
freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftsform. Eine echte
Garantie für Grundrechtsverwirklichung in der Praxis gibt es aber nicht,
wie es auch einige autokratische Staaten veranschaulichen. Sie haben
formal Grundrechte in der Verfassung geschrieben stehen, die aber in der
Realität - z.B. aufgrund der Unterminierung der Gewaltenteilung und
Verbotsgesetzen - nicht oder nun noch sehr eingeschränkt ausgeübt werden
können.
Das Bundesverfassungsgericht findet auch zu aktuellen Themen immer wieder
eine sachbezogene Auslegung des Grundgesetzes, sei es zu staatlichen
Restriktionen aufgrund der Corona-Pandemie, zur Sterbehilfe, zum
Schwangerschaftsabbruch etc. Als veraltet kann man das Grundgesetz daher
jedenfalls in Bezug auf seine Grundrechte nur schwer ansehen. Die mit den
Grundrechten manifestierten Freiheitswerte sind aus meiner Sicht zeitlos.
Sie sind und bleiben fundamental für eine auf individuelle Freiheit
gerichtete Staatsform, wie sie Staatsphilosophen vor allem in der
Aufklärung vorgedacht und konzipiert haben. Werden die
verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten zur Disposition gestellt, endet
faktisch das freiheitlich-demokratische Staatsmodell.
FP: Warum heißt es in Deutschland Grundgesetz und nicht Verfassung?
ML: Der Hintergrund für die Terminologie ist der ursprünglich vorläufige
Charakter des Grundgesetzes, das nur für den westlichen Teil des von
Beginn an als Einheit verstandenen gesamtdeutschen Staatsgebiets gelten
konnte. Entsprechend hieß es in der Präambel der Erstfassung des
Grundgesetzes: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ In
rechtlicher Hinsicht ist die Begriffsfassung heute ohne Bedeutung. Das
Grundgesetz ist unsere Verfassung.
FP: Besprechen Sie das Thema auch mit Ihren Studierenden? Was hat uns
allen das Grundgesetz heute noch zu sagen?
ML: Die Grundrechte haben einen enormen Stellenwert in der gesamten
Medienkommunikation. Da Meinungsäußerungen immer stärker im öffentlichen
Raum - z.B. über Soziale Medien - verbreitet werden, leuchtet die
praktische Bedeutung für die gesamte Medienrecht sofort ein. Egal ob
Medienstrafrecht, Jugendschutz, Wettbewerbs- oder Marketingrecht, egal ob
Rundfunk- oder Presserecht. Im Kern geht es häufig um Äbwägungen
individueller Freiheiten, die im Spannungsfeld miteinander stehen. Erdogan
gegen Böhmermann, hoheitliche Sperrungsanordnungen gegen Access-Provider,
Content Löschung und Account-Sperrungen in Sozialen Medien, aber auch Fan-
Fiction und Sampling im Kontext des Urheberrechts, Bildnisaufnahmen und
die Verarbeitung personenbezogener Daten. Immer sind Grundrechtspositionen
berührt wie die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die
Kunstfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht.
FP: Welcher ist für Sie persönlich der wichtigste Artikel aus dem
Grundgesetz?
ML: Für mich persönlich kommt mit Art. 5 Abs. 1 GG der Meinungs- und
Informationsfreiheit eine zentrale Bedeutung zu. Im digitalen Zeitalter
sind diese Freiheiten die entscheidende Demarkationslinie, die eine
liberal-demokratische Gesellschaft von autokratischen und tendenziell
totalitären Staatsformen unterscheidet. Können sich Menschen nicht mehr im
freien Diskurs austauschen und ihre Meinung sagen und bilden, ist
Demokratie und Freiheit im Grunde nicht mehr existent.
(Das Gespräch führte Franka Platz, Pressereferentin der HTWK Leipzig)
