Drogenersatzstoffe helfen in der Haft
Erlanger Rechtspsychologie erforscht die Substitution opioidabhängiger
Strafgefangener
Die Substitution von heroinabhängigen Gefangenen wirkt sich positiv auf
deren Leben im Gefängnis und nach Haftentlassung aus. So erlitten
Personen, die in Haft mit medizinischen Drogenersatzstoffen substituiert
wurden, seltener Opioid-Rückfälle als nicht Substituierte. Zu diesem
Ergebnis kommt eine in dieser Form weltweit einmalige Langzeitstudie,
durchgeführt von einem Forschungsteam der Rechtspsychologie an der
Friedrich-Alexander-Universitä
Das Projekt zur Behandlung opioidabhängiger Strafgefangener im bayerischen
Strafvollzug (Titel: „Haft bei Opioidabhängigkeit – eine
Evaluationsstudie“, kurz: HOpE-Studie) wurde vom Bayerischen
Justizministerium mit fast 540.000 Euro gefördert. Hintergrund war die
Klage eines Häftlings, der vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) rügte, dass die Verweigerung einer
Substitutionstherapie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstoßen habe. Die Richter gaben ihm Recht. Der EGMR stellte in seinem
Urteil fest, dass eine kategorische Ablehnung einer
Substitutionsbehandlung, ohne ärztliche Prüfung des Einzelfalles, gegen
das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention) verstößt (Urteil v. 01.09.2016, Az. 62303/13).
Die aufgrund der Rechtsprechung steigenden Fälle der
Substitutionsbehandlungen waren unter anderem der Anlass für den Freistaat
Bayern, eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um die
Effekte einer Opioidsubstitution zum Beispiel durch Methadon zu eruieren.
Das Forschungsteam um Prof. Dr. Mark Stemmler vom Lehrstuhl für
Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie untersuchte
eine Stichprobe von 247 Gefangenen in bayerischen Haftanstalten und
befragte zusätzlich Justizvollzugspersonal. In einer Längsschnittstudie
wurden die Opioidabhängigen kurz vor ihrer Entlassung, einen Monat nach
der Haftentlassung sowie drei bis sechs und zwölf Monate nach der
Entlassung zum Drogen- und Substitutionsgebrauch befragt. Auch wurden
Speichelproben ausgewertet sowie Justizpersonal befragt.
Die Behandlungspraxis mit medizinischen Drogenersatzstoffen während der
Haft kann den Forschenden zufolge als wirksam bezeichnet werden.
Vermindert wurde nicht nur der Konsum von Opioiden, sondern auch der von
illegal erlangten Substitutionsmitteln. Auch verringerte sich durch die
Teilnahme an der Substitution die Langeweile in Haft, die als Risikofaktor
für Drogenkonsum anzusehen ist.
Es zeigte sich, dass substituierte im Vergleich zu nicht substituierten
Probandinnen und Probanden auch nach der Haftentlassung (drei bis sechs
Monate später) weniger illegale Opioide und nicht verschriebene
Substitutionsmedikamente konsumierten, sie ein geringeres Suchtverlangen
verspürten und in dieser Zeit auch weniger Betäubungsmitteldelikte
begingen als nicht Substituierte.
Die Effekte der Substitution waren zwar auch zwölf Monate in Freiheit zum
Teil noch spürbar, jedoch stark reduziert. Aus Sicht der Forschenden
besteht daher weiterer Handlungsbedarf: „Die Substitution ist kein
Allheilmittel. Die rein medikamentöse Behandlung von opioidabhängigen
Strafgefangenen sollte unbedingt fortgeführt, aber auch ergänzt werden. So
sollten diese Menschen sowohl in der Haft, als auch in Freiheit durch
zusätzliche psychosoziale Maßnahmen wie Drogentherapien unterstützt
werden“, sagt Prof. Mark Stemmler. Sein Forschungsteam bereitet gerade
eine vierte Follow-up-Untersuchung (zwei Jahre nach Haftentlassung) vor.
