Bekanntmachung: Forschungsförderung zum Thema „Resilienzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken“
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, im Programm zur
Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft Projekte
zum Themenfeld „Emotionen als Determinante des Handelns von
Verbraucherinnen und Verbrauchern“ zu fördern. Die Antragstellung ist ab
sofort bis zum 16. Juli 2024, 12 Uhr, möglich.
Die Bekanntmachung zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
zu fördern, die zum Verständnis von Emotionen im Verbraucherhandeln
beitragen, positive und negative Auswirkungen von Emotionen im
Verbraucheralltag empirisch erfassen und darauf aufbauende
anwendungsorientierte Maßnahmen zum Verbraucherschutz entwickeln bzw.
evidenz-basierte Empfehlungen für eine gestaltende Verbraucherpolitik
herausarbeiten. Neben analytischer und konzeptioneller Arbeit wird von den
Projekten die inhaltliche Organisation von Diskussionsveranstaltungen,
Workshops und weiterer Veranstaltungsformate erwartet, in die sowohl
Wissenschaft und erweiterte Fachkreise als auch gesellschaftliche
Stakeholder aus dem Verbraucherbereich und der Verbraucherpolitik
eingebunden werden.
Emotionen bestimmen zu einem wesentlichen Teil das Handeln von
Verbraucherinnen und Verbrauchern. Konsumhandeln dient zunächst der
Befriedigung von Grundbedürfnissen. Darüber hinaus liegt dem Konsum die
Erwartung zugrunde, Lebensqualität und Zufriedenheit zu steigern.
Emotionen spielen hier eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung
und beeinflussen die Wirkung von und den Umgang mit Angeboten sowie die
Art und Weise der Interaktion. Emotionen sind Teil der Persönlichkeit,
prägen Gefühlswelten und Konsumpraktiken und konstituieren Konsumkulturen.
Für die Verbraucherpolitik ist es wichtig, zu verstehen, welche Emotionen
im Verbraucheralltag eine Rolle spielen und wie sich diese im Handeln
manifestieren. Gleichzeitig müssen verbraucherpolitische Akteurinnen und
Akteure emotionale Verhaltensweisen bei der Erarbeitung
situationsgerechter verbraucherschützender Maßnahmen berücksichtigen. Dies
gilt unter anderem bei der Konzeption erfolgsversprechender Maßnahmen der
Verbraucherbildung und bei der Gestaltung von wirksamen
Verbraucherinformationen.
Antragsberechtigt sind universitäre und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige
natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine,
Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen), die eine Niederlassung
in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und
unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt,
unabhängig davon ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt
handelt, beträgt 200.000 Euro. Die Projektdauer soll 24 Monate nicht
übersteigen.
Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die
Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von
Förderanträgen beurteilt.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMUV die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.
