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Gleiche Regeln für Nahrungsergänzungsmittel in Europa

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Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörden legen Liste kritischer Stoffe
vor

Nahrungsergänzungsmittel sollen in Europa künftig noch sicherer werden.
Dazu haben die Leiterinnen und Leiter europäischer
Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies -HoA),
heute auf ihrer Sitzung in Brüssel eine Liste kritischer Stoffe einstimmig
verabschiedet.

Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe
Nahrungsergänzungsmittel. Die Arbeitsgruppe, in der 26 europäische Länder
aktiv sind, hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer
möglicherweise gefährlichen Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen
können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in
Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die Liste kann als eine
wesentliche Grundlage für den EU-Gesetzgeber dienen, um weitere Schritte
einzuleiten.

"Nahrungsergänzungsmittel sicherer zu machen, ist ein wichtiger Baustein
unserer täglichen Arbeit für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und
Bürger in Europa. Die Arbeitsgruppe trägt mit der Erarbeitung der Liste
kritischer Stoffe wesentlich dazu bei", betont Friedel Cramer, Präsident
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

"Ich danke allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre konstruktive
Arbeit. Sie ist für mich ein gelungenes Beispiel für die wertvolle und
praxisnahe Zusammenarbeit der Lebensmittelsicherheitsbehörden in Europa.“

Die Arbeitsgruppe sammelte unter anderem Informationen über mögliche
Risiken, die mit dem Verzehr der 117 gelisteten Stoffe einhergehen können.
Insbesondere wenn diese Stoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in
Nahrungsergänzungsmitteln, aufgenommen werden, können sie ein Risiko für
die menschliche Gesundheit bergen. Bei der Bewertung der gelisteten Stoffe
wurden bereits existierende behördliche Risikobewertungen berücksichtigt.

Die Arbeitsgruppe kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich 12
Stoffe vorrangig für eine rechtsverbindliche Regelung eignen. Aus Sicht
der Arbeitsgruppe sollte die Europäische Kommission nun die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung dieser Stoffe
beauftragen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Sollte die EFSA
die Schlussfolgerungen der HoA-Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel
bestätigen, kann die Europäische Kommission die Verwendung dieser Stoffe
durch eine Aufnahme in Anlage III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (EU-
Anreicherungsverordnung) beschränken oder verbieten.

Für die verbleibenden 105 Stoffe werden im Bericht weitere regulatorische
Maßnahmen empfohlen. Dazu zählt unter anderem der Vorschlag an die
Europäische Kommission, bestimmte Stoffe in den Novel Food Status-Katalog
aufzunehmen.

Die „Heads of Food Safety Agencies“ (HoA), ist ein informelles Gremium der
Leitungen der Behörden für Lebensmittelsicherheit europäischer Staaten.
Dazu gehören die Mitglieder der Europäischen Union und die Länder Island,
Lichtenstein, Norwegen sowie die Schweiz. Wichtiges Ziel des Gremiums ist
die Vernetzung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen
Akteuren im Bereich Lebensmittelsicherheit. Das Gremium trifft sich
turnusmäßig auf Einladung der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft einmal pro
Halbjahr. Die HoA setzt Arbeitsgruppen ein und beauftragt diese mit
Ausarbeitungen zu bewährten und neuen Risikomanagementpraktiken in Europa.
Die Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel tagt seit 2020, seit 2022 unter
deutschem Vorsitz und niederländischem Co-Vorsitz.

Weiterführende Informationen:

Bericht der HoA-AG Nahrungsergänzungsmittel:
https://www.bvl.bund.de/HoAWGFS-Bericht

Zusammenfassung des AG-Berichts:
https://www.bvl.bund.de/HoAWGFS-Zusammenfassung

Infos auf unserer BVL-Website über HoA:
https://www.bvl.bund.de/hoa-de

Infos auf unserer BVL-Website über die HoA-AG Nahrungsergänzungsmittel:
https://www.bvl.bund.de/HoAWGFS-de

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch
veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.