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74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es 36 Prozent

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Neue Auswertung des WSI-Tarifarchivs

74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld – ohne
Tarifvertrag sind es 36 Prozent

Trotz sinkender Inflationsraten wird der Urlaub auch in diesem Sommer
teurer als im Vorjahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des
Arbeitsgebers zur Urlaubskasse: Fast die Hälfte der Beschäftigten in der
Privatwirtschaft (46 Prozent) erhalten Urlaubsgeld, das meist zusammen mit
dem Gehalt für den Juni oder Juli ausgezahlt wird. Zu diesem Ergebnis
kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals
http://www.lohnspiegel.de,  das vom Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut
wird. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten aus
dem Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren
Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein
Tarifvertrag gilt: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft
erhalten rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld,
verglichen mit 36 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag (siehe auch
Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wichtig dabei: Wo
ein Tarifvertrag gilt, sind meist auch die Grundgehälter höher. „Das
Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein
gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach
Fachkräften sind“, sagt WSI-Experte Dr. Malte Lübker. Allerdings ist die
Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich
zurückgegangen, so dass nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) heute nur noch für knapp die Hälfte der
Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag gilt. Betrachtet man nur die
Privatwirtschaft, so ist die Tarifbindung mit 42 Prozent der Beschäftigten
noch einmal geringer.

Wer bekommt Urlaubsgeld? So stehen die Chancen nach Beschäftigten- und
Betriebsmerkmalen

Die Aussichten auf Urlaubsgeld steigen auch mit der Betriebsgröße:
In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten erhalten 59 Prozent der
Befragten Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten
sind es hingegen nur 38 Prozent. Die bei größeren Arbeitgebern deutlich
höhere Tarifbindung ist hierfür eine wichtige Erklärung. In Ostdeutschland
sind die Aussichten auf Urlaubsgeld mit 34 Prozent schlechter als in
Westdeutschland (48 Prozent). Auch hier ist die Tarifbindung ein
entscheidender Faktor: Diese ist in Ostdeutschland mit 44 Prozent
niedriger als im Westen (51 Prozent). „Gerade nach den Inflationsschüben
der vergangenen beiden Jahre, die viele Menschen mit niedrigen und
mittleren Einkommen besonders getroffen haben, ist es ein Problem, ohne
Tarifvertrag bei Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld leer auszugehen“,
sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI.
Spürbar sind auch die Unterschiede zwischen Frauen (40 Prozent) und
Männern (50 Prozent). Dies lässt sich im Wesentlichen auf eine für Frauen
ungünstige Verteilung der Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgrößen und
Berufsgruppen zurückführen.

Große Unterschiede in der Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen
Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab – und die unterscheiden sich
zum Teil erheblich: Die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für
die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu
2.686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Die
Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren
Vergütungsgruppe (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen
auf die Endstufe der Urlaubsdauer).

Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für ausgewählte
Tarifbranchen. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld auch im Hotel-
und Gaststättengewerbe relativ niedrig: In Bayern erhalten
Tarifbeschäftigte 240 Euro extra, in Sachsen sind es 195 Euro.

Deutlich höher sind die Sonderzahlungen unter anderem in der Papier
verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie,
im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im
Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie (siehe Abbildung 2 sowie
die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version).

In Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge
gelten, gibt es auch beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr.
Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk
und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druckindustrie und der Chemischen
Industrie gibt es ein einheitliches Urlaubsgeld. In Branchen, in denen
regional differenzierte Tarifverträge abgeschlossen werden, bestehen
hingegen auch bei der Höhe des Urlaubsgeldes regionale Unterschiede. So
werden im Einzelhandel in Brandenburg 1.395 Euro ausgezahlt, in Nordrhein-
Westfalen sind es hingegen 1.491 Euro.

Im öffentlichen Dienst gibt kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da es seit
der Tarifreform des Jahres 2005 zusammen mit dem Weihnachtsgeld als
einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird. Auch im
Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft
gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt in der Eisen-
und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der jährlichen Sonderzahlungen auf
insgesamt 110 Prozent eines Monatsentgelts festgelegt – wobei offen
gelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verteilt.

Von den 17 untersuchten Branchen mit tariflichem Urlaubsgeld hat sich
dieses gegenüber dem Vorjahr in 8 Branchen erhöht, in drei weiteren
Branchen sind zumindest in einigen Tarifgebieten Erhöhungen in Kraft
getreten. Steigerungen gab es insbesondere in jenen Branchen, in denen das
Urlaubsgeld als Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird. Hierzu
gehören im Jahr 2024 die Druckindustrie, das Gebäudereinigungshandwerk,
das Kfz-Gewerbe, die Metallindustrie, die Papier verarbeitende Industrie
und das Versicherungsgewerbe. Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten
demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,5
Prozent in der Druckindustrie und 5,2 Prozent in der Metallindustrie.
Deutlich mehr gibt es in diesem Jahr auch für Tarifbeschäftigte im
Einzelhandel Nordrhein-Westfalen (plus 5,3 Prozent) sowie in der
Bekleidungs- und der Textilindustrie, wo die Steigerung gegenüber dem
Vorjahr jeweils gut 8 Prozent beträgt.

Tarifverträge bringen zusätzliche Urlaubstage

„Was vielen nicht bewusst ist: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen
Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage“, sagt WSI-Forscher Malte
Lübker. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer*innen nur einen
Anspruch auf 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche
entspricht dies 24 Urlaubstagen, bei der weit gängigeren 5-Tage-Woche muss
der Arbeitgeber 20 Tage Erholungsurlaub gewähren. In Tarifverträgen sind
hingegen 6 Wochen (30 Urlaubstage) üblich (siehe Tabelle 1 und 2).
Ausnahmen gibt es nur vereinzelt, wie in der Bayerischen Landwirtschaft
oder in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Sachsens (jeweils
28 Tage).

Auch gut zu wissen: Wer während des Urlaubs krank wird, sollte sich
unbedingt ein ärztliches Attest besorgen und dieses nach Rückkehr beim
Arbeitgeber einreichen. Die so nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit
werden dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. „Wenn es dabei
Probleme gibt, hilft meist schon ein freundlicher Hinweis auf § 9 des
Bundesurlaubsgesetzes“, so Lübker. „Wenn das nichts bringt, lohnt es sich
unter Umständen auch, den Betriebsrat oder den Rechtsschutz der
Gewerkschaft einzuschalten.“

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Für die Auswertung zur Häufigkeit von Urlaubsgeld wurden die Angaben von
67.880 Beschäftigten ausgewertet, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 31.
Mai 2024 an einer kontinuierlichen Online-Erhebung des WSI-Portals
http://www.lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht
repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte
Einblicke in die Arbeitswelt. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld seit der
Tarifreform des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung
zusammengefasst wird. http://www.lohnspiegel.de ist ein nicht-
kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.