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1. Lesung zum KHVVG: DDG fordert Stärkung der diabetologischen Weiterbildung und Fachkompetenz

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Am 27. Juni 2024 findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) statt. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) weist anlässlich
dieser Sitzung darauf hin, dass derzeit jährlich 3 Millionen Menschen mit
Diabetes mellitus ins Krankenhaus kommen. Sie benötigen eine
zukunftssichere stationäre diabetologische Versorgung. Dafür ist die
Finanzierung der Weiterbildung sowie die Stärkung der diabetologischen
Expertise notwendig – beides fehlt im Gesetzesentwurf bislang. Die DDG
fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, eine öffentliche
Anhörung mit Fachgesellschaften zu kritischen Punkten abzuhalten.

„Wir unterstützen ausdrücklich die Bestrebungen des
Bundesgesundheitsministeriums, mit dem KHVVG die Behandlungsqualität in
den Krankenhäusern zu steigern, eine flächendeckende medizinische
Versorgung zu sichern und Bürokratie abzubauen“, betont DDG Präsident
Professor Dr. med. Andreas Fritsche. „Außerdem muss das KHVVG aus
Perspektive der DDG auch die Aufgabe haben, die Versorgung der stetig
steigenden Anzahl an Menschen mit Diabetes zu verbessern – und das geht
nur über eine Stärkung der diabetologischen Fachkompetenz in den
Krankenhäusern und nicht mit deren drohender Abschaffung.“ Gerade hier
weise der Gesetzesentwurf jedoch noch Lücken auf, die im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens dringend behoben werden sollten, so der
Diabetologe aus Tübingen.
Anlässlich der bevorstehenden ersten Lesung des KHVVG im Bundestag am 27.
Juni 2024 appelliert die DDG, die folgenden Punkte in der Beratung des
Gesetzentwurfes aufzugreifen:
Finanzierung der Weiterbildung unbedingt im Gesetz verankern!
Ohne ausreichende und gut finanzierte Weiterbildung kann es keine
hochwertige Versorgung geben. „Eine hohe Versorgungsqualität erwächst nur
aus Fachkompetenz! Für deren Vermittlung in der ärztlichen Weiterbildung
und der weiteren Gesundheitsberufe für die Diabetesversorgung muss der
Gesetzgeber den Krankenhäusern adäquate finanzielle sowie personelle
Ressourcen zuerkennen“, fordert Fritsche. Oft werde die Weiterbildung nur
mithilfe einer Querfinanzierung aus Versorgungserlösen ermöglicht. Darüber
hinaus sehen die Zeitkapazitäten der erfahrenen Fachärztinnen und
Fachärzte nicht vor, ihr Wissen mit Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
zu teilen und diese anzuleiten. DDG Mediensprecher Professor Dr. med.
Baptist Gallwitz mahnt: „Sofern die Rahmenbedingungen für die
Weiterbildung nicht deutlich angepasst werden, wird das Gesetz sein
Kernziel, die Behandlungsqualität zu steigern, langfristig verfehlen. Denn
wer nicht in den ärztlichen Nachwuchs investiert, wird in Zukunft keine
hochwertige Versorgung sichern!“

Hochwertige Diabetesversorgung durch Fachkompetenz sicherstellen!
Für eine hochwertige Diabetesversorgung im Krankenhaus ist es auch
wichtig, dass bisherige rein diabetologische Fachabteilungen in der
geplanten Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ nur mit dem
Facharztäquivalent „Diabetologin/Diabetologe DDG“ besetzt werden dürfen,
um Personalengpässen vorzubeugen. Denn nur durch diese bewährte
Weiterbildung auf Facharztniveau, die Internisten, Allgemeinmedizinern und
Pädiatern offensteht, erlangen Absolventinnen und Absolventen eine
angemessen hohe Expertise in Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus
Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und
Folgeerkrankungen. „Die hohen Anforderungen und auch die jährlichen
Fortbildungsverpflichtungen sichern die adäquate Versorgung von Menschen
mit Diabetes“, ergänzt Fritsche.

Appell an den Bundestag
Die DDG hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet und
ihre Positionen in Stellungnahmen auch gemeinsam mit anderen
Fachgesellschaften eingebracht. „Bislang wurden unsere Vorschläge jedoch
unzureichend aufgegriffen“, so Fritsche. Die DDG fordert daher nun die
Abgeordneten des Bundestags dazu auf, in dieser „heißen“ Phase der
Gesetzgebung die Fachgesellschaften und die Krankenhausgesellschaft
intensiver in den Prozess einzubinden, um die zukünftige bedarfsgerechte
Versorgung sicherzustellen und bestehende Lücken auszubessern. „Der
Gesundheitsausschuss sollte im Lesungsverfahren jetzt noch einmal auf die
Fachgesellschaften zugehen und die Anliegen derjenigen hören, die täglich
in den Kliniken ihre ärztliche Expertise für die Versorgung der Menschen
mit Diabetes einsetzen“, so Fritsche.

Die ausführlichen Forderungen der DDG können Interessierte hier
(https://www.ddg.info/politik/veroeffentlichungen/gesundheitspolitische-
veroeffentlichungen) einsehen.

Hintergrundinfos:
Pressemitteilung DDG: Medizin gehört in die Hände derjenigen, die sie am
besten verstehen (https://www.ddg.info/presse/2024/zum-geplanten-
krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-khvvg-anlaesslich-der-anhoerung-
der-bundeslaender-im-bundesgesundheitsministerium-bmg-am-17-april-2024
)