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Wie Agrarpolitik und die Wiederherstellung der Natur Hand in Hand gehen: Stellungnahme mit dem WBBGR veröffentlicht

Flächennutzung  Quelle: William Fawcett  Copyright: Sachverständigenrat für Umweltfragen
Flächennutzung Quelle: William Fawcett Copyright: Sachverständigenrat für Umweltfragen
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Seit Kurzem kann die Öffentlichkeit den Entwurf des Nationalen
Wiederherstellungsplans kommentieren. Der Plan legt fest, wie die EU-
Wiederherstellungsverordnung in Deutschland angewendet wird. Parallel dazu
wird auf EU-Ebene die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2028
diskutiert.

Zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität
und Genetische Ressourcen des BMLEH (WBBGR) haben wir Vorschläge
erarbeitet, wie sowohl die Renaturierungspflichten als auch die
Agrarpolitik genutzt werden sollten, um den Zustand der Biodiversität zu
verbessern und Ökosysteme resilienter zu machen.

Die Stellungnahme „Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft - Gemeinsame
Agrarpolitik und Wiederherstellungsverordnung zusammen denken“ wurde
gestern an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer überreicht.

Die bisherigen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene reichen nicht aus,
um den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Auch die bisherigen Reformen
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben für den Naturschutz nicht genug
erreicht. In Deutschland wird etwa die Hälfte der Landesfläche
landwirtschaftlich genutzt. Landwirtinnen und Landwirte tragen daher eine
besondere Verantwortung, nicht nur für die Lebensmittelproduktion, sondern
auch für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur. Die biologische
Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen sind zentrale
Grundlagen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft.

Die Wiederherstellungsverordnung eröffnet nun zahlreiche Chancen für die
Landwirtschaft: Ihre Umsetzung unterstützt die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels, wie veränderte Wasserverfügbarkeit oder höhere
Erosionsrisiken. Sie stärkt die Biodiversität, fördert essenzielle
Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Schädlingsregulation und
Nährstoffkreisläufe.

Die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Schulterschluss aller
Beteiligten gelingen kann – zum Wohle der Natur, der Landwirtschaft und
der Gesellschaft. Die Landwirtschaft ist dabei ein zentraler Partner und
es braucht ihre aktive Mitarbeit. Die Verordnung kann so nicht nur zu
einer Trendumkehr beim Verlust der biologischen Vielfalt beitragen,
sondern auch neue Perspektiven für eine nachhaltige, widerstandsfähige und
sozial akzeptierte Landwirtschaft eröffnen.

Dazu sollten

•       Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig und aktiv in die Planung
und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. So können gemeinsam
praxistaugliche Lösungen entwickelt werden, die sowohl ökologisch als auch
wirtschaftlich tragfähig sind;
•       die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 genutzt werden, um
umweltwirksame Maßnahmen zu fördern. Dabei sind freiwillige Ansätze,
stabile Finanzierung und innovative Anreizsysteme wichtig;
•       regional angepasste Prämien, die Honorierung von Ergebnissen und
kooperative Ansätze wirksame Agrarumweltmaßnahmen unterstützen;
•       vereinfachte Antragsverfahren und zielorientierte Kontrollen die
Umsetzung von GAP-geförderten Biodiversitätsmaßnahmen erleichtern;
•       Biodiversitätsaspekte in der landwirtschaftlichen Beratung und
Ausbildung stärker verankert werden, um Problembewusstsein und
Handlungskompetenz der Betriebe zu steigern.