Lugolsche Lösung ist kein Lebensmittel
Im Internet beworbene Mittel können Gesundheit gefährden
Vor allem in den sozialen Medien und auf Internetportalen werden Mittel
zur Nahrungsergänzung angeboten, deren Inhaltsstoffe nicht für den Verzehr
vorgesehen sind. Eines der Mittel, dessen Einnahme derzeit gegen Jodmangel
beworben wird, ist die sogenannte Lugolsche Lösung. Diese Jod-Kaliumjodid-
Lösung wurde früher zur Desinfektion von äußeren Wunden verwendet und wird
heutzutage nur noch als Laborchemikalie eingesetzt.
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass
die Lugolsche Lösung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Das
Erzeugnis erfüllt nicht die Anforderungen, die in der EU und in
Deutschland an Nahrungsergänzungsmittel und damit an Lebensmittel gestellt
werden.
„Der Jodgehalt in der Lugolschen Lösung ist außerordentlich hoch. Die
Einnahme geringer Mengen kann zu schweren unerwünschten Effekten auf die
Schilddrüse führen“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des
BVL. „Erzeugnisse, denen wie bei der Lugolschen Lösung elementares Jod
zugesetzt wird, sind nicht als Lebensmittel verkehrsfähig.“
Im Internet werden Produkte wie die Lugolsche Lösung häufig nicht direkt
als Nahrungsergänzungsmittel bzw. zum Verzehr angeboten, um regulatorische
Einschränkungen zu umgehen. So finden sich bei den entsprechenden
Angeboten Bezeichnungen wie „technische Lösung“, „kein Lebensmittel“,
„nicht zum Verzehr geeignet“ oder „nicht für die innerliche Anwendung“.
Wie das BVL mitteilt, sind diese Produkte aber auch dann als Lebensmittel
und damit als nicht zulässig anzusehen, wenn eine orale Aufnahme durch
Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.
Hintergrund
Das BVL übernimmt im Rahmen der Gemeinsamen Expertenkommission und der
Arbeiten an den „Stofflisten des Bundes und der Länder“ umfassende
Managementaufgaben. Es koordiniert als Vorsitz der verantwortlichen
Arbeitsgruppen die Einstufung von Stoffen in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verschiedenen Lebensmittel- und
Arzneimittel-Überwachungsbehör
Behördenvertretern aus der Schweiz und Österreich.
Bereits in einem Tropfen der Lugolschen Lösung sind mehr als 6000
Mikrogramm (µg) Jod enthalten. Die Einnahme dieser Menge kann zu einer
erheblichen Überschreitung der empfohlenen täglichen Jodzufuhr führen.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird damit die
von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für
Erwachsene abgeleitete tolerierbare Obergrenze für die Zufuhr von Jod aus
allen Quellen (Tolerable Upper Intake Level, UL) von 600 µg pro Tag um das
Zehnfache überschritten – siehe BfR-Mitteilung 027/2026.
Menschen, die über die tägliche Ernährung hinaus Jod zuführen, sollten auf
Nahrungsergänzungsmittel mit höchstens 100 µg Jod pro Tagesdosis
zurückgreifen. Diese Höchstmenge empfiehlt das BfR, um sicher zu stellen,
dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine angemessene Menge
supplementieren können und dabei nicht zu viel Jod aufnehmen. Das BVL rät
darauf zu achten, dass Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden, die
ausschließlich die zugelassenen und durch die EFSA als sicher bewerteten
Jod-Verbindungen Natriumjodid, Natriumjodat, Kaliumjodid und Kaliumjodat
enthalten (§ 3 (1) der Nahrungsergänzungsmittelverord
mit Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG). Erzeugnisse, in denen sich
elementares Jod wie in der Lugolschen Lösung befindet, sind als
Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig.
Weiterführende Informationen
• BfR-Mitteilung 027/2026: „Lugolsche Lösung ist keine Lösung zur
Verbesserung der Jodversorgung“: https://www.bfr.bund.de/mittei
/lugolsche-loesung-ist-keine-l
• Stofflisten des Bundes und der Bundesländer:
https://www.bvl.bund.de/stoffl
• Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen:
https://www.bvl.bund.de/expert
