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Notfallreform: DIVI fordert Nachbesserungen im vorliegenden Gesetzentwurf

Professorin Sabine Blaschke, Prof. Florian Hoffmann und Prof. Alexander Zarbock  Copyright: Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Dritter Orden (Peter Braun), Universitätsklinikum Münster
Professorin Sabine Blaschke, Prof. Florian Hoffmann und Prof. Alexander Zarbock Copyright: Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Dritter Orden (Peter Braun), Universitätsklinikum Münster
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Keine unabhängige Qualitätssicherung, keine klaren Führungsstrukturen und
keine verbindlichen Standards für Integrierte Notfallzentren: Bevor in gut
drei Wochen der Bundesrat in einem ersten Durchgang über das Gesetz zur
Reform der Notfallversorgung berät, nimmt die Deutsche Interdisziplinäre
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nochmals detailliert
zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung.



Die Fachgesellschaft begrüßt zwar wichtige Korrekturen gegenüber der
ursprünglichen Fassung, sieht jedoch insbesondere bei der
Qualitätssicherung, den Governance-Strukturen der Integrierten
Notfallzentren, der strukturierter Ersteinschätzung und der digitalen
Vernetzung weiterhin erheblichen Handlungsbedarf.

„Der vorliegende Entwurf enthält wichtige Verbesserungen gegenüber der
ursprünglichen Fassung. Das erkennen wir als ersten wichtigen Schritt an“,
kommentiert Professorin Sabine Blaschke, federführende Autorin der
Stellungnahme, Mitglied im DIVI-Präsidium und Sprecherin der DIVI-Sektion
Notfalldokumentation. „Gleichzeitig sehen wir aber an entscheidenden
Stellen weiterhin strukturelle Defizite, die für die Sicherheit unserer
Patientinnen und Patienten hochrelevant sind. Und deshalb müssen im
Gesetzentwurf weitere Anpassungen erfolgen “, erklärt Blaschke weiter, die
in der Universitätsmedizin Göttingen die Zentrale Notaufnahme leitet.

Unabhängige Daten- und Evaluationsstrukturen auf Bundesebene gefordert

Im Mittelpunkt der Kritik stehen insbesondere die geplanten Regelungen zur
Qualitätssicherung. Aus Sicht der DIVI dürfen Evaluationen in der
Notfallversorgung nicht durch die jeweiligen Leistungsträger selbst
erfolgen. Stattdessen fordert die Fachgesellschaft unabhängige und
neutrale Daten- und Evaluationsstrukturen auf Bundesebene.

„Eine moderne Notfallversorgung braucht transparente und objektive
Qualitätsindikatoren. Qualitätssicherung darf nicht dort angesiedelt
werden, wo gleichzeitig Eigeninteressen bestehen“, betont DIVI-Präsident
Prof. Florian Hoffmann, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
am Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg. „Nur unabhängige Strukturen
schaffen Vertrauen und ermöglichen eine belastbare Weiterentwicklung der
Versorgung.“

Kritisch bewertet die DIVI zudem die vorgesehene Governance-Struktur der
Integrierten Notfallzentren (INZ/KINZ). Die Verantwortung für die
organisatorische und fachliche Leitung müsse eindeutig bei den
Krankenhäusern liegen, um reibungslose Prozesse und eine sichere
Patientensteuerung gewährleisten zu können, so Präsident Hoffmann weiter.

Alternative Versorgungspfade durch klinische Sicherheitsnetze ergänzen

Darüber hinaus werden verbindliche Personalmindeststandards für die
Notaufnahmen der Krankenhäuser in der vierseitigen Stellungnahme gefordert
sowie eine auskömmliche Refinanzierung der Vorhaltekosten. Die Notaufnahme
müsse zudem als eigenständige Versorgungsstruktur mit eigener
Leistungsgruppe und Fachabteilungsschlüssel sichtbar gemacht werden.

Auch bei der strukturierten Ersteinschätzung sieht die Fachgesellschaft
erhebliche Risiken: Die geplante stärkere Steuerung über telemedizinische
Angebote und alternative Versorgungspfade müsse zwingend durch klinische
Sicherheitsnetze ergänzt werden – etwa durch verbindliche Red-Flag-
Kriterien, maximale Wartezeiten und verpflichtende Audits.
„Gerade vulnerable Patientengruppen und dynamische Krankheitsbilder dürfen
im Rahmen neuer Steuerungsmechanismen nicht aus dem Blick geraten“,
unterstreicht der neue Generalsekretär der DIVI, Prof. Alexander Zarbock,
ein weiteres Anliegen der Fachgesellschaft. „Patientensicherheit muss
explizite Leitgröße der Reform sein – nicht nur ein impliziter
Nebeneffekt“, betont der Direktor der Klinik für Anästhesiologie,
operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum
Münster.

Schon lange überfällig: Einheitliche digitale Infrastruktur in der
Notfallversorgung
Besonders hervor hebt die DIVI zudem die Bedeutung einer interoperablen
digitalen Notfalldokumentation über alle Sektoren hinweg. Die
Fachgesellschaft fordert schon lange eine standardisierte digitale
Dokumentation entlang der gesamten Rettungskette sowie perspektivisch die
Einführung eines bundesweiten Notfallregisters.

„Deutschland braucht endlich eine einheitliche digitale Infrastruktur in
der Notfallversorgung – und jetzt haben wir die Chance dazu!“, ergänzt
Sektionssprecherin Sabine Blaschke. „Ohne interoperable Datenstrukturen
werden weder Qualitätssicherung noch Forschung und effiziente
Patientensteuerung nachhaltig möglich sein.“

„Insgesamt sieht die DIVI also weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf im
Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung“, fasst DIVI-Präsident
Prof. Florian Hoffmann zusammen.
Gerne biete die DIVI deshalb ihre Expertise für weitere und zielführende
Überarbeitungen an.

Stellungnahme der DIVI zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der
Notfallversorgung vom 22.04.2026: https://www.divi.de/dokumente-fuer-
mitglieder/stellungnahme-zum-kabinettsentwurf-eines-gesetzes-zur-reform-
der-notfallversorgung-vom-22-04-2026/download