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Notfallreformgesetz: Notfallversorgung sektorenübergreifend digitalisieren und Daten für Forschung verfügbar machen

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Die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die
vernetzte medizinische Forschung e. V. begrüßt in einer gemeinsamen
Stellungnahme mit den notfallmedizinischen Fachgesellschaften sowie
weiteren Fachgesellschaften und Verbünden die Ziele des Kabinettsentwurfs
zur Reform der Notfallversorgung. Der Entwurf setzt wichtige digitale
Bausteine für eine vernetzte Notfallversorgung – von niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten über den Rettungsdienst bis zu den Notaufnahmen.



Aus Sicht der TMF e. V. bietet das Gesetz eine einmalige Chance, die
Notfallversorgung entlang des gesamten Versorgungsweges von Patientinnen
und Patienten sektorenübergreifend zu digitalisieren und messbar zu
verbessern. Damit die Reform in der Praxis wirkt, müssen Daten aus
Akutleitstellen/Notdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen,
Rettungsdiensten und Notaufnahmen/Integrierten Notfallzentren (INZ)
sicher, interoperabel und für Qualitätssicherung sowie
Versorgungsforschung nutzbar sein. Darüber hinaus muss gewährleistet sein,
dass sie regional verknüpfbar und bundesweit vergleichbar sind.

„Das Notfallreformgesetz stößt eine weitreichende Umstrukturierung und
Digitalisierung der Notfallversorgung an. Parallel verändern weitere
Reformen die stationäre und ambulante Versorgung“, betont Prof. Dr. Rainer
Röhrig, Vorsitzender der TMF e. V. „Solche Eingriffe in ein komplexes
System müssen wissenschaftlich begleitet werden, damit gesellschaftliche
Debatten und politische Entscheidungen auf belastbaren Erkenntnissen
beruhen. Evidenzbasierte Politik funktioniert nur mit guten Daten. Deshalb
müssen Daten entlang der Notfallversorgung sektorenübergreifend, sicher
und ohne unnötige Hürden für die Forschung verfügbar gemacht werden“, so
Röhrig.

Dafür braucht es aus Sicht der TMF e. V. eine klare Rechtsgrundlage für
eine datenschutzkonforme, zweckgebundene Verknüpfung entlang des
Versorgungspfads. Interoperabilität beginnt zudem bereits bei der
Datenerfassung: Fachgesellschaften müssen eingebunden und konsentierte,
interoperable Datensätze verbindlich genutzt werden. „Wir dürfen uns keine
neuen Datensilos leisten“, erklärt Sebastian C. Semler, Geschäftsführer
der TMF e. V. und Vorsitzender des Beirates der gematik GmbH.

Mit Blick auf laufende und bereits abgeschlossene Gesetzesvorhaben, dies
sind neben dem Notfallreformgesetz u. a. das Gesetz für Daten und digitale
Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) inklusive den Änderungen am
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das Medizinregistergesetz (MRG),
das Forschungsdatengesetz sowie den Europäischen Gesundheitsdatenraum
(EHDS) betont er: „Diese Gesetze müssen aufeinander abgestimmt sein. Nur
dann entstehen durchgängige, sichere Datenflüsse, die die Versorgung
verbessern und gleichzeitig Forschung sowie Qualitätssicherung stärken.“
Damit die Digitalisierung bundesweit funktioniert, braucht es
Verbindlichkeit: Standards müssen mit klaren Umsetzungsmechanismen in die
Fläche kommen. „Die Erfahrung zeigt: Standards allein reichen nicht. Ohne
Stichtage, Nachweise und Anreize bleibt Interoperabilität regional
zufällig. Verbindliche Umsetzung ist die Voraussetzung dafür, dass
digitale Notfallversorgung bundesweit funktioniert“, ergänzt Semler.

Abschließend betont die TMF e. V. den Anspruch eines lernenden Systems,
Reformwirkungen zeitnah sichtbar zu machen. „Wenn wir die Reformen in
Deutschland und Europa wirksam steuern wollen, müssen wir aus der
Versorgung lernen können: schnell, regional und bundesweit bzw. europaweit
vergleichbar“, macht Röhrig deutlich. „Dazu braucht es eine
datenschutzkonforme Verknüpfung und klare Regeln, die Forschung
ermöglichen anstatt auszubremsen, die Bürokratie durch fehlende Abstimmung
der Gesetzesvorhaben vermeiden und mit angemessenen technischen und
organisatorischen Schutzmaßnahmen die Interessen der Patientinnen und
Patienten schützen.“

Die Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme sind folgende
Organisationen:
DIVI e. V. – Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin
DGINA e. V. – Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und
Akutmedizin
DGIIN e. V. – Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin
TMF e. V. – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte
medizinische Forschung
GMDS e. V. – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie
und Epidemiologie
DNVF e. V. – Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung
AKTIN e. V. – Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und
Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin

Hier geht es zur Stellungnahme: https://www.tmf-ev.de/politik-und-
strategie/stellungnahmen/stellungnahme-kabinettsentwurf-

notfallreformgesetz