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Energy Sharing: Können Haushalte, Kommunen und Energiegenossenschaften ab jetzt wirklich Strom verkaufen?

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Ab 1. Juni 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG), dass
Privathaushalte, Kommunen oder Bürgerenergiegemeinschaften überschüssigen
Strom aus ihrer Solar- oder Windkraftanlage lokal teilen. Doch Fragen zu
Abrechnung und Wirtschaftlichkeit verzögern die praktische Umsetzung. Das
Projekt „Forum EnShare“ vom Future Energy Lab und vom Institut für
ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) fördert den Dialog zwischen
Praxisakteuren, um offene Fragen zu klären, und vermittelt
Überblickswissen durch eine FAQ-Seite und Infografiken.



Berlin, 28. Mai 2026 – Ab dem 1. Juni 2026 soll Energy Sharing in
Deutschland möglich sein. Dann können Privathaushalte, kommunale
Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen ihren
eigenen lokal erzeugten, erneuerbaren Strom über das öffentliche Stromnetz
mit anderen Verbraucher*innen teilen – theoretisch. Die praktische
Umsetzung verzögert sich jedoch, etwa wegen Unklarheiten bei der
Abrechnung. Das Projekt „Forum EnShare“ vom Future Energy Lab der
Deutschen Energieagentur (dena) und vom Institut für ökologische
Wirtschaftsforschung (IÖW) trägt im Dialog mit Praxisakteuren zur Klärung
offener Fragen bei.

„Die Gesetzesnovelle schafft ganz neue Möglichkeiten: Wer Strom teilt,
gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von
zentralen Lieferantenpflichten befreit“, sagt Lisa Strippchen,
Projektleiterin und Seniorexpertin für Stromerzeugung bei der dena. „Dies
ist eine Voraussetzung dafür, dass Energy Sharing überhaupt in die
Umsetzung kommt.“

Attraktive Alternative zum „Einspeisen“ des überschüssigen Stroms?

Konkret sieht Energy Sharing etwa so aus: Ein Haushalt mit Solaranlage
verkauft seinen überschüssigen Strom an einen Nachbarhaushalt; oder eine
Bürgerenergiegenossenschaft stellt den Strom aus ihrem Windpark den
eigenen Mitgliedern zur Verfügung und fördert so die lokale Teilhabe.

„Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen
Einspeisevergütung bringt, ist schwer einzuschätzen, weil Erfahrungswerte
fehlen und weil das Energiewirtschaftsgesetz derzeit keine finanziellen
Anreize setzt“, erklärt Strippchen. „Aber Gespräche mit Interessierten
zeigen, dass es auch um die aktive Teilhabe geht: Den Strom mit Akteuren
vor Ort zu teilen, motiviert Menschen auf eine andere Weise, sich für die
lokale Energiewende einzusetzen.“

Technische Voraussetzungen für Abrechnung von Sharing-Strom fehlen meist
noch

„Diejenigen, die den geteilten Strom beziehen – die Letztverbraucher –
decken damit nur einen Teil ihres Bedarfs und erhalten den Reststrom von
einem gewöhnlichen Stromlieferanten. Weil aber vor allem die
Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom
zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy
Sharing verzögern“, sagt Stromexpertin Dr. Astrid Aretz vom IÖW, Co-
Leiterin des Projekts „Forum EnShare“.

Technisch steht fest: Sowohl der Anlagenbetreiber als auch der
Letztverbraucher brauchen einen Smart Meter. Diese Messsysteme ermitteln
Verbrauch und Erzeugung viertelstundengenau. Anhand eines
Aufteilungsschlüssels sollen sie die Anteile von Sharing- und
Reststromverbrauch bestimmen. Smart Meter sind jedoch noch nicht
ausreichend verbreitet. Außerdem müssen viele der 860 Netzbetreiber in
Deutschland bei der Digitalisierung aufholen, um die Daten verarbeiten zu
können. Dabei könnten auch Abrechnungsportale von Start-ups wie etwa Neoom
und Exnaton helfen.

Offene Fragen im Dialog klären

„Wir benötigen Klarheit bei der Umsetzung der abstrakten Vorgaben von §
42c EnWG“, sagt Tim Lindemann vom Netzbetreiber Hamburger Energienetze.
Hierbei geht es etwa um Standards für Datenaustauschformate und
Bilanzierungsregeln.

Lindemann gehört zu den 18 Beiratsmitgliedern des Forums, in dem
Netzbetreiber, Energieunternehmen, Start-ups und Umwelt- sowie
Verbraucherverbände vertreten sind. Das Projekt bringt die vielfältigen
Akteure in den Dialog miteinander, um so offene Fragen zu klären. Auf
diese Weise entstand etwa eine Übersicht dazu, welche Verträge für Energy
Sharing nötig sind.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass die Umsetzung
transparent und niedrigschwellig erfolgt, etwa durch Musterverträge und
leicht zugängliche Informationsangebote“, betont Beiratsmitglied Henning
Herbst von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. In diesem Sinne
stellt das Projekt etwa Infografiken und eine FAQ-Seite bereit.
Interessierte können sich für den Newsletter anmelden, um keine
Projektergebnisse zu verpassen.

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Weitere Informationen:

• FAQ-Seite: https://future-energy-lab.de/projekte/faq-was-man-ueber-
energy-sharing-wissen-sollte/

• Projektwebsite: https://future-energy-lab.de/projects/forum-enshare/
• Newsletter-Anmeldung: https://subscribe.newsletter2go.com/?n2g=dbl4bakn-
t0w0920j-1cti

• Infografik „Welche Verträge brauchen Letztverbraucher für Energy Sharing
nach § 42c EnWG?“:
https://www.ioew.de/fileadmin/user_upload/DOKUMENTE/Pressemitteilungen/2026/Grafik_Vertraege_fuer_Energy_Sharing_Forum_EnShare_2026.png
• Infografik „Wie unterscheidet sich Energy Sharing nach § 42c EnWG von
anderen Eigenverbrauchsmodellen?“:
https://www.ioew.de/fileadmin/user_upload/DOKUMENTE/Pressemitteilungen/2026/Grafik_Vergleich_Eigenverbrauchsmodelle_Forum_EnShare_2026.png
• Einen Infostand zum Projekt gibt es auf der Langen Nacht der
Wissenschaften in Berlin, 6. Juni 2026, am Standort Future Energy Lab:
https://future-energy-lab.de/events/lange-n8-der-wissenschaften-26/