Weltnichtrauchertag: Mit Zulassungsdaten Marktdynamiken beobachten
BVL gibt Einblick in Zulassungen neuartiger Tabakerzeugnisse
Aus Anlass des Weltnichtrauchertages am 31. Mai gibt das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen aktuellen
Einblick in die Entwicklung der Zulassungen für neuartige
Tabakerzeugnisse. Unter dem Aktionsmotto: „Den Reiz entlarven – Nikotin-
und Tabakabhängigkeit bekämpfen“, zielt die Kampagne der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2026 unter anderem darauf ab, die
Öffentlichkeit über die Vermarktungsstrategien der Tabakwirtschaft
aufzuklären.
In Deutschland sind bislang ausschließlich erhitzte Tabakerzeugnisse
(Heated Tobacco Products – HTP) als neuartige Tabakerzeugnisse zugelassen.
Dabei handelt es sich um zigarettenähnliche Tabaksticks, die verarbeiteten
Tabak enthalten und mithilfe elektronischer Geräte auf eine kontrollierte
Temperatur von typischerweise 240 bis 400 °C erhitzt werden.
Obwohl HTP elektronisch betrieben werden und nikotinhaltige Dämpfe
abgeben, sind es keine E-Zigaretten. E-Zigaretten werden auch als Vapes
bezeichnet und verdampfen stattdessen ein sogenanntes Liquid. Diese
chemische Flüssigkeit besteht meist aus Propylenglykol, Glycerin, Aromen
und Nikotin.
2016 trat in Deutschland die nationale Zulassungspflicht für neuartige
Tabakerzeugnisse in Kraft. Über den gesamten Zulassungszeitraum hat das
BVL 279 verschiedene Tabaksticks aus 73 Anträgen inklusive Änderungen und
Erweiterungen zugelassen. Vier Anträge mit insgesamt 23 Erzeugnissen
wurden wegen Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen abgelehnt.
„Mit der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse durch das BVL setzt
Deutschland den Auftrag der europäischen Tabakproduktrichtlinie um,
Entwicklungen im Zusammenhang mit neuartigen Tabakerzeugnissen zu
beobachten und solche Produkte nur bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen zuzulassen. Die Zulassungsstatistik ist dabei ein
bewährtes Mittel, um die Marktdynamik zu beobachten“, erklärt BVL-
Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl.
Hintergrundinformation
Der Begriff „neuartiges Tabakerzeugnis" ist in der europäischen
Tabakproduktrichtlinie (Tobacco Products Directive, TPD, RL 2014/40/EU)
definiert als ein Tabakerzeugnis, das nach dem 19. Mai 2014 auf den Markt
gebracht wird und nicht unter die Kategorien Zigaretten, Tabak zum
Selbstdrehen, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos,
Kautabak, Schnupftabak oder Tabak zum oralen Gebrauch fällt. Neuere Tabak-
bzw. Nikotinprodukte wie E-Zigaretten oder kautabakähnliche Erzeugnisse
zählen nicht zu den neuartigen Tabakerzeugnissen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
zuständig. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich unter anderem aus §
9 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV). Danach sind dem Zulassungsantrag
unter anderem umfangreiche Angaben zum Gerät, den Inhaltsstoffen und
Emissionen beizufügen. Jede Änderung der Produktzusammensetzung ist dem
BVL mitzuteilen. Sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die
Zulassung erteilt. Da alle Tabakerzeugnisse schädlich für die Gesundheit
sind, ist eine Risiko-Betrachtung nicht Teil der Zulassung.
Ob zugelassene Erzeugnisse tatsächlich vermarktet werden und wie lange sie
im Handel bleiben, bevor sie durch neuere Produkte ersetzt werden, liegt
im Ermessen der Hersteller. Daher ist davon auszugehen, dass sich bei
Weitem nicht alle zugelassenen neuartigen Tabakerzeugnisse derzeit im
Handel befinden.
Weiterführende Informationen
• Die Liste zugelassener neuartiger Tabakerzeugnisse im
Internetangebot des BVL abgerufen werden.
http://bvl.bund.de/tabaklisten
• Zum Weltnichtrauchertag stellt die WHO weiterführende
Informationen auf seiner Internetseite zur Verfügung.
https://www.who.int/news/item/
--unmasking-the-appeal---count
• Aktuelle Informationen zum Konsum neuartiger Tabakerzeugnisse
können hier abgerufen werden:
https://bmjopen.bmj.com/conten
https://www.debra-study.info/
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es
ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und
gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich
der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.
