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EU-Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung: Deutschland hinkt weit hinter

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Die EU hat die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich um eine starke
Tarifbindung zu kümmern, 18 von 27 müssen dafür konkrete Aktionspläne
vorlegen. Mit der Umsetzung hapert es in den meisten Staaten. Das gilt
insbesondere auch für Deutschland, das wie fünf weitere Länder, noch gar
kein Konzept übermittelt hat. Am weitesten bei der Umsetzung ist
Griechenland, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*



Die Mindestlohn-Richtlinie der EU, die im Herbst 2022 verabschiedet wurde,
hat auch die Förderung von Tarifverhandlungen zum Ziel. Die Vorgabe: Wenn
in einem Mitgliedsland weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in
tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, muss die Regierung einen nationalen
Aktionsplan entwickeln – und zwar unter Beteiligung von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden, mit konkreten Maßnahmen, klarem Zeitplan,
regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung. WSI-Experte Prof. Dr.
Thorsten Schulten hat gemeinsam mit Dr. Torsten Müller vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut ETUI untersucht, wie es aktuell um die Umsetzung
steht. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Wenn überhaupt ein Plan
vorgelegt wurde, dominieren „weiche“ Maßnahmen, vage Formulierungen und
unverbindliche Zeitpläne.

Auf eine Tarifbindung von mehr als 80 Prozent kommen laut OECD-Daten vom
Herbst 2025 zurzeit nur neun EU-Staaten: Italien, Belgien, Österreich,
Frankreich, Spanien, Finnland, Schweden, Portugal und Dänemark (siehe auch
die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Zwei Faktoren
spielten dabei eine wichtige Rolle, schreiben Müller und Schulten. Zum
einen verfügen alle diese Länder über ein sektorales Tarifvertragssystem
mit Branchentarifverhandlungen als der wichtigsten Verhandlungsebene. Zum
anderen gebe es umfangreiche staatliche Regelungen zur Unterstützung der
Tarifvertragssysteme – zum Beispiel weitreichende und wirksame
Möglichkeiten für Allgemeinverbindlicherklärungen.

Die übrigen 18 Länder waren der Richtlinie gemäß verpflichtet, bis Ende
2025 einen Aktionsplan an die EU-Kommission zu übermitteln. Bis Mai 2026
sind zwölf von ihnen dieser Verpflichtung nachgekommen. Die sechs säumigen
Länder sind Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und
Zypern.

Der Auswertung zufolge enthält von den zwölf eingereichten Plänen nur etwa
die Hälfte den vorgeschriebenen konkreten Zeitplan. In zwei Fällen sind
die Angaben „äußerst vage“, drei Länder haben überhaupt keinen Zeitplan
vorgelegt. Die Umsetzung soll in nur fünf Staaten von einem
„tripartistischen Gremium“ aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und
dem Staat begleitet werden. Ein eigenes Budget zur Finanzierung von
Maßnahmen gibt es in sechs Fällen.

Insgesamt gebe es ein klares Übergewicht „weicher“ Maßnahmen, heißt es in
der Analyse. Acht Länder wollen etwa die Datengrundlage für die Berechnung
der Tarifbindung verbessern, zehn die Öffentlichkeitsarbeit ausbauen, neun
Forschungsprojekte zu Tarifverhandlungen initiieren.
Unterstützung der Tarifparteien bei der Durchführung von Verhandlungen in
Form von Schulungen, Leitfäden oder Handbüchern ist in zehn Aktionsplänen
vorgesehen. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Organisationsmacht von
Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden seien hingegen eher selten,
erklären die Experten. Immerhin gebe es ein paar Ausnahmen: Irland möchte
den rechtlichen Schutz für Gewerkschaftsvertreter*innen sowie den Zugang
zu Betrieben verbessern, die Niederlande wollen die Unabhängigkeit von
Gewerkschaften sichern. Estland und Polen planen steuerliche oder
rechtliche Vergünstigungen für Unternehmen, die sich an Tarifverhandlungen
beteiligen.

Die Maßnahmen zur Stärkung der sektoralen Ebene von Tarifverhandlungen
fallen der Analyse zufolge eher enttäuschend aus: „Sie beschränken sich im
Wesentlichen auf unverbindliche Absichtserklärungen.“ Positiv tun sich
unter anderem Tschechien hervor, wo Branchentarifverhandlungen finanziell
stärker gefördert werden sollen, sowie Griechenland, das
Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern möchte. Konkrete Maßnahmen, die
auf die Förderung von Tarifverhandlungen im Allgemeinen abzielen, haben
unter anderem Rumänien und die Slowakei auf der Agenda, die die
Handlungsfähigkeit von Aufsichtsbehörden stärken möchten. Griechenland hat
angekündigt, Schlichtungsverfahren zu beschleunigen und die
uneingeschränkte Nachwirkung von Tarifverträgen zu gewährleisten.

Griechenland könne in mehrfacher Hinsicht als „Best-Practice-Beispiel“
dienen, erklären Müller und Schulten. Sein Plan erfülle nahezu
mustergültig alle inhaltlichen und prozeduralen Vorgaben der Richtlinie
und sei der einzige, der auf einer tripartistischen Vereinbarung beruht.
Die vorgesehenen Änderungen am Tarifvertragsgesetz seien substanziell,
zugleich gebe es einen konkreten Zeitplan, eine systematische Evaluation
sowie Kontrollen durch eine Arbeitsaufsichtsbehörde.

Die Qualität der meisten anderen Dokumente falle dagegen deutlich ab,
urteilen die Forscher. „Viele nationale Aktionspläne enthalten kaum mehr
als Absichtserklärungen.“ Oft seien sie Ausdruck des kleinsten gemeinsamen
Nenners, auf den Gewerkschaften, Unternehmen und Staat sich einigen
können. Dass manche Länder gar keinen Plan vorgelegt haben, dürfte mit
dieser Uneinigkeit zusammenhängen.

Auch Deutschland, wo nur knapp die Hälfte der Beschäftigten in
tarifgebundenen Unternehmen tätig ist, hat der Studie zufolge bislang
keinen Aktionsplan vorgelegt – obwohl Union und SPD sich im
Koalitionsvertrag zum Ziel einer höheren Tarifbindung bekannt haben. Die
Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
aufgefordert, eigene Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, und
im November 2025 ein Spitzentreffen mit DGB und BDA veranstaltet. Deren
Positionen hätten sich aber als in großen Teilen unvereinbar erwiesen.

Zudem gebe es auch innerhalb der Koalition keinen Konsens. Welche
Maßnahmen in einen nationalen Aktionsplan aufgenommen werden sollen, sei
derzeit noch unklar und Teil kontroverser Debatten innerhalb der
Bundesregierung. Dabei sei offensichtlich, dass die bislang vorgesehenen
oder beschlossenen Maßnahmen wie eine verbesserte steuerliche
Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen oder das Bundestariftreuegesetz
allein nicht ausreichen, um die Tarifbindung in Deutschland wieder
nachhaltig zu steigern. Nötig wäre nach Einschätzung von Müller und
Schulten ein nationaler Aktionsplan, der wie in Griechenland auf einem
umfassenden Reformprogramm zur Förderung von Tarifverhandlungen beruht.

Der EU-Kommission empfehlen die Experten, einen eigenen „Europäischen
Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen“ vorzulegen, mit klarem
Zeitplan und konkreten Maßnahmen wie zum Beispiel Tariftreueklauseln in
europäischen Vergaberichtlinien. Insgesamt gelte es, die gesamte Arbeits-
und Wirtschaftspolitik der EU auf Möglichkeiten zur Förderung von
Tarifverhandlungen zu prüfen.