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Kuratorium Deutsche Altershilfe: Empfehlungen zum Pflegeneuordnungsgesetz

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Sachverständigen-Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des
Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bedauert, dass sowohl die Reform
selbst als auch die öffentliche Kommunikation über den Gesetzesentwurf
unter dem Gesichtspunkt von fiskalisch Einsparungen stehen. So geraten
wesentliche Aspekte einer grundlegenden und notwendigen Pflegereform trotz
einiger guter Ansätzen in den Hintergrund. Das KDA bietet
Lösungsvorschläge in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG
an.



Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat bereits im Jahr 1974 den
fachlichen und politischen Diskurs zur Einführung einer Pflegeversicherung
initiiert und fortan gefördert. Anschließend hat sich das KDA regelmäßig
mit Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in die
Diskussion eingebracht. Zuletzt mit den Strategiepapieren „Reset
Pflegeversicherung Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ (vgl. ​Klie et
al. 2025​), zuvor mit „Strukturreform Pflege und Teilhabe II“ (vgl. ​Klie
et al. 2021​) und „Strukturreform Pflege und Teilhabe I“ (vgl. ​Klie et
al. 2014​) sowie dem Grundlagenpapier „Pflegepolitik
gesellschaftspolitisch radikal neu denken“ (vgl. Schulz-Nieswandt 2020).

Einige Überlegungen zu einer Strukturreform im Papier „Reset
Pflegeversicherung“ wurden im Konzept des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
aufgegriffen. Das ist sehr positiv, aber noch zu mutlos. Die notwendige
Diskussion um die Finanzarchitektur der Pflegeversicherung aber auch
anderer sozialer Sicherungssysteme darf aus Sicht des KDA nicht in der
Immanenz der jeweiligen Sozialgesetzbücher und Sicherungssysteme geführt
werden, sondern bedarf einer breiteren und sektorübergreifenden
Betrachtung, Analyse und Strategie. Das KDA bietet Lösungsvorschläge in
seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG an.

KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen erklärte dazu: „Die pflegefachliche
Begleitung stellt eine echte Reform der Pflegeversorgungs-Struktur dar,
wenn noch Fragen bezüglich der Inhalte und Qualifizierung der Begleitung
geklärt werden. Insgesamt müssen den Bürgerinnen und Bürger Lösungen in
der pflegerischen Versorgung geboten werden, die die derzeitigen und
zukünftigen Lücken adressieren. Um die kommunale Planung zu unterstützen,
ist zudem das Erheben, Teilen und Auswerten digitaler Pflegedaten
essenziell. Darüber hinaus  sind weitere Schritte hinsichtlich einer
Überarbeitung der Finanzierung notwendig. Dies gilt insbesondere für die
versicherungsfremden Leistungen, die bislang noch keine Ersatzlösung
gefunden haben. Hierbei –  wie bei den Gestaltungsaufgaben an anderen
Stellen –  müssen die betroffenen Akteure eingebunden werden.“

Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des PNOG im Rahmen der
Verbändeanhörung, Stand 10.06.2026: https://kda.de/wp-
content/uploads/2026/06/KDA_Stellungnahme-PNOG.pdf