DMKG und DGN warnen: Fehlende Therapiefreiheit in der Migränebehandlung verschlechtert die Versorgung
Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und die Deutsche
Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnen vor einer Begrenzung der
Therapiefreiheit in der Migränebehandlung durch das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsges
eine leitliniengerechte Verordnung durch Spezialisten und halten ein
breites Spektrum an Behandlungsoptionen für unabdingbar.
Migräne ist die häufigste neurologische Erkrankung und betrifft in
Deutschland 14,8 % der Frauen und 6 % der Männer, vor allem im
erwerbsfähigen Alter. Die Erkrankung hat erhebliche volkswirtschaftliche
und soziale Folgen: Täglich können in Deutschland hunderttausende Menschen
aufgrund von Migräneattacken nicht ihrer Arbeit nachgehen [1, 2]. Bei
Frauen unter 50 Jahren ist die Migräne sogar die häufigste Ursache für
krankheitsbedingte Einschränkungen im Alltag.
„Mit einer effektiven Anfallsprophylaxe können wir nicht nur die
Lebensqualität der Betroffenen maßgeblich verbessern, sondern auch die
medizinischen und volkswirtschaftlichen Folgekosten erheblich reduzieren“,
erklärt Prof. Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär.
Denn inzwischen stehen mehrere Substanzen zur Verfügung, die
krankheitsspezifisch mit guter Wirksamkeit und gutem
Verträglichkeitsprofil zu einer bis dato nicht gekannten Verbesserung der
Versorgung beitragen. „Substanzen, die auf den CGRP-Signalweg einwirken –
monoklonale Antikörper oder Gepante – stellen einen wesentlichen
Fortschritt der Migränebehandlung der letzten 10 Jahre dar. Sie sind in
Wirksamkeit und Verträglichkeit herkömmlichen Arzneimitteln deutlich
überlegen und reduzieren die migränebedingten Einschränkungen
signifikant“, erklärt Prof. Dr. Gudrun Goßrau, Generalsekretärin der DMKG
[3].
Der Gesetzentwurf sieht vor, alle Substanzen, die in den CGRP-Signalweg
eingreifen, in einer Gruppe zusammenzufassen, das günstigste Präparat zur
„Leitsubstanz“ zu machen und einen Wechsel auf andere Substanzen zu
erschweren. Die Flexibilität und individuelle Auswahl der medikamentösen
Behandlung ist in der Migränetherapie aber entscheidend für den Erfolg.
„Die inter- und intraindividuelle Wirkung der Substanzen variiert
erheblich: Nicht alle Patientinnen und Patienten sprechen gleichermaßen
auf dieselben Medikamente an und selbst bei ein- und derselben Person
können zwei Wirkstoffe der gleichen Substanzgruppe unterschiedlich wirksam
sein.“ Wie PD Dr. Charly Gaul, Vizepräsident der DMKG, weiter ausführt,
sei häufig ein Substanzwechsel erforderlich, da etwa 50 % der Patientinnen
und Patienten auf die erste Therapie nicht ansprechen, jedoch rund 30–40 %
auf eine weitere Substanz. Sein Fazit lautet: „Einschränkungen beim
Therapiewechsel sparen keine Kosten, sondern begünstigen Chronifizierung,
kopfschmerzbedingte Fehltage, Einschränkungen in der Produktivität und
psychische Komorbiditäten wie Depressionen.“
„Die jetzt im Gesetzentwurf verankerte Einsparmaßnahme ist somit nicht
zielführend, sondern könnte langfristig durch Chronifizierung der
Beschwerden einen gegenteiligen Effekt haben und höhere Folgekosten nach
sich ziehen“, unterstreicht DGN-Präsidentin Prof. Dr. Daniela Berg.
Stattdessen schlagen die beiden Fachgesellschaften zwei alternative
Maßnahmen für eine wirtschaftlichere Migränetherapie und Einsparungen in
diesem Bereich vor.
Zum einen sollte die Verordnung von CGRP-spezifischen Therapien auf
Patientinnen und Patienten mit relevanten Einschränkungen von Alltag und
Arbeitsfähigkeit aufgrund der Migräne beschränkt werden. Für diese liegt
ein erhöhtes Chronifizierungsrisiko bei sehr hoher Krankheitslast vor. Als
weitere Maßnahme wird die Verordnung CGRP-spezifischer Wirkstoffe
ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder
Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
empfohlen.
„Wie wir wissen, wird weniger als ein Fünftel der Betroffenen
leitliniengerecht behandelt [1]. Die Konsequenz ist: Mehr Chronifizierung
und Krankschreibungen, im schlimmsten Fall sogar mehr Fälle von
Berufsunfähigkeit. Deshalb votieren wir dafür, die Migränetherapie
insbesondere von schwer betroffenen Patienten in die Hände von
Neurologinnen/Neurologen und Schmerztherapeutinnen/Schmerzt
legen, da es sich bei der Migräne um eine komplexe neurologische
Erkrankung handelt. Eine frühzeitige, effektive Therapie verhindert hohe
Folgekosten“, erklärt PD Dr. Lars Neeb, Präsident der DMKG.
[1] Ruscheweyh R, Goßrau G, Jürgens TP, Ruschil V, Kraya T, Dresler T,
Gaul C, Scheidt J, Neeb L. [Migraine patients treated with CGRP(R)
antibodies : Are they different from patients treated with nonspecific
oral prophylaxis? Analysis from the DMKG headache registry].Schmerz. 2025.
doi: 10.1007/s00482-025-00899-1.
[2] Marie Groth, Zaza Katsarava, Marc Ehrlich. Results of the gErman
migraine PatIent Survey on medical Care and prOPhylactic treatment
Experience (EPISCOPE). 2022 Sci Rep;12(1):4589. doi:
10.1038/s41598-022-08716-w.
[3] Early Use of Erenumab vs Nonspecific Oral Migraine Preventives: The
APPRAISE Randomized Clinical Trial.
Pozo-Rosich P, Dolezil D, Paemeleire K, Stepien A, Stude P, Snellman J,
Arkuszewski M, Stites T, Ritter S, Lopez Lopez C, Maca J, Ferraris M, Gil-
Gouveia R.
JAMA Neurol. 2024 May 1;81(5):461-470. doi: 10.1001/jamaneurol.2024.0368.
PMID: 38526461
