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WissZeitVG: Echte Verbesserungen nur durch flankierende Maßnahmen möglich

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) begrüßt den aktuellen Entwurf für
ein Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im
Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) grundsätzlich, erachtet aber Änderungen
in der Finanzierung der Hochschulen als notwendig, um die gewünschten
Verbesserungen für Forscherinnnen und Forscher in Deutschland zu
erreichen.

Das WissZeitVG zielt insgesamt auf eine Verkürzung der Anstellungsdauern
auf befristeten Verträgen bis zur Qualifizierung für eine Dauerstelle in
Forschung und Lehre (Qualifizierungsphase). Um dieses Ziel zu erreichen,
muss die Anzahl der Zielpositionen unterhalb von Professuren deutlich
erhöht werden. Ohne diese flankierenden Maßnahmen erhöht das Gesetz nur
den Druck auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, der nach immer kürzeren
Zeiten entweder eine der zu wenigen Zielpositionen erreicht haben muss,
oder nur noch auf Projekten mit unsicherer Möglichkeit für die eigene
Weiterqualifikation weiterbeschäftigt werden kann (Drittmittelbefristung).
Wenn auch das nicht gelingt, muss dieser hochqualifizierte Personenkreis
die akademische Forschung in Deutschland endgültig verlassen.

Die AWMF bekräftigt auch ihre Forderung aus dem Jahr 2015, dass
Teilzeitbeschäftigungen zu einer entsprechenden Ausdehnung der
Befristungshöchstgrenzen führen müssen. Andersartige Regelungen
implizieren, dass in der unbezahlten Zeit mit derselben Intensität
weitergearbeitet wird. Dies ist zum einen arbeitsrechtlich nicht haltbar
und zeugt zum anderen von mangelnder Wertschätzung gegenüber der Leistung,
die Qualifikanten für das gesamte Wissenschaftssystem erbringen. Aus
demselben Grund sollte die Vollzeitbeschäftigung die Regel sein.

Die AWMF begrüßt das Anliegen des Gesetzes, mehr Verlässlichkeit und
Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen
Karrierephasen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
herzustellen. Sie teilt die Analyse des BMFTR, dass die in dieser Hinsicht
erwünschten Verbesserungen durch das Gesetz bislang nicht im erwünschten
Umfang erreicht werden konnten, sieht die Ursache hierfür allerdings nicht
in Mängeln des Gesetzes an sich, sondern vor allem in der fehlenden
Flankierung des Gesetzes durch Änderungen in der Finanzierung der
Hochschulen durch die Bundesländer.

Weitere Informationen

Stellungnahme der AWMF zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG)