Corona-Hilfen: Wirksam trotz Fehlanreizen
Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes haben Unternehmen und
Arbeitsplätze wirksam stabilisiert. Schätzungen zufolge konnten in den
Jahren 2020 und 2021 rund 140.000 Unternehmen vor der Schließung bewahrt
und etwa 280.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Gleichzeitig blieben die
negativen Auswirkungen auf den Strukturwandel begrenzt.
Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-
Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche
Finanzwirtschaft“, in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission
„Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische
Ereignisse“ des Deutschen Bundestages. Für künftige Krisen empfiehlt der
ZEW-Ökonom allerdings zielgenauere Hilfen, ein reformiertes
Kurzarbeitergeld und den Verzicht auf sektorale Steuervergünstigungen.
„Die Gesamtbilanz der deutschen Corona-Wirtschaftshilfen fällt günstig
aus. Die Politik hat ihren finanziellen Spielraum schnell und entschlossen
genutzt und damit viele grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen durch
eine außergewöhnliche Krise gebracht“, so Heinemann. „Für künftige Krisen
müssen wir allerdings noch stärker darauf achten, dass staatliche Hilfen
den notwendigen Strukturwandel nicht dauerhaft behindern. Krisenpolitik
sollte schnell stabilisieren, aber mit zunehmender Dauer auch stärkere
Anreize zur Anpassung der Unternehmen setzen.“
Rund 140.000 Unternehmen vor Schließung bewahrt
Die Corona-Hilfen verbesserten die Liquidität und Bonität der geförderten
Betriebe und verhinderten eine hohe Zahl von Unternehmensschließungen.
Eine Evaluationsstudie von Prognos und dem ZEW mit Simulationen auf Basis
des Mannheimer Unternehmenspanels hat gezeigt, dass es im Jahr 2020 ohne
die staatlichen Maßnahmen rund 100.000 zusätzliche Schließungen gegeben
hätte. Für das Jahr 2021 kommen weitere 46.000 vermiedene Schließungen
hinzu. Unter Berücksichtigung von Folgeeffekten ergibt sich somit ein
Nettoeffekt von rund 136.000 geretteten Unternehmen und etwa 283.000
gesicherten Arbeitsplätzen. Gleichzeitig deutet eine berechnete
Insolvenzlücke von rund 8.600 Unternehmen darauf hin, dass die Hilfen auch
wirtschaftlich schwache Kleinstunternehmen vorübergehend am Markt gehalten
haben. Dieser Effekt war laut der Stellungnahme jedoch im Verhältnis zur
Stabilisierungswirkung gering und weitgehend temporär. Positiv bewertet
Heinemann zudem die deutschen Kreditprogramme. Strenge
Zugangsvoraussetzungen, das Verbot der Refinanzierung von Altschulden und
Überkompensationsprüfungen begrenzen Fehlanreize.
Kurzarbeit reformieren und Steuerprivilegien vermeiden
Verbesserungsbedarf sieht Heinemann beim Kurzarbeitergeld. Anders als in
anderen europäischen Staaten fehlten in Deutschland weitgehend
Mechanismen, die bei länger andauernder Kurzarbeit den Wechsel in
zukunftsfähige Beschäftigung fördern. Die im Zeitverlauf steigenden
Lohnersatzraten hätten vielmehr Anreize gesetzt, länger in der Kurzarbeit
zu verbleiben. Für künftige Krisen empfiehlt Heinemann daher sinkende
Ersatzraten sowie eine stärkere Kostenbeteiligung und zusätzliche Auflagen
für Unternehmen bei langer Nutzung.
Angesichts der schlechten Erfahrungen mit vorschnell aufgelegten
Hilfsprogrammen beim jüngsten Ölpreisanstieg in diesem Jahr empfiehlt er
außerdem Zurückhaltung bei neuen Krisenprogrammen. Die Politik sollte sich
auf Schwellenwerte für einen BIP-Rückgang verständigen und nur dann
spezielle Krisenprogramme auflegen, wenn diese Grenzwerte überschritten
werden und somit eine wirklich tiefe Krise belegen.
Als Beispiel einer besonders schlecht konzipierten Krisenhilfe bewertet
Heinemann zudem die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen
in der Gastronomie. Die Krisenmaßnahme mündete 2026 in eine dauerhafte
Steuervergünstigung mit jährlichen Steuerausfällen von knapp vier
Milliarden Euro. „Sektorale Steuervergünstigungen können sehr schnell ein
politisches Eigenleben entwickeln. Die Gastronomie-Mehrwertsteuer ist ein
Lehrstück dafür, wie aus einer temporären Krisenhilfe eine kostspielige
Dauersubvention wird“, so Heinemann.
