Südkorea am Prüfstein der Religionsfreiheit: Internationale Kritik im Fall der Shincheonji-Kirche

Die Untersuchungshaft für den 95-jährigen Kirchenvorsitzenden Lee Man-hee berührt nach Einschätzung eines Religionssoziologen anerkannte UN-Haftstandards und fügt sich in ein Muster gegen betagte Repräsentanten von Glaubensgemeinschaften
Die Untersuchungshaft für den 95-jährigen Lee Man-hee, Vorsitzender der südkoreanischen Shincheonji-Kirche Jesu, gerät international in die Kritik. In Fachkreisen zur Religionsfreiheit werde der Fall aufmerksam verfolgt, sagt der italienische Religionssoziologe Massimo Introvigne – nicht in erster Linie als Schuldfrage einer einzelnen Gruppe, sondern als Prüfstein dafür, ob ein demokratischer Staat auch umstrittenen oder als Minderheit geltenden Glaubensgemeinschaften dieselben rechtsstaatlichen Maßstäbe zusichere. Dass ein Hochbetagter in einem gewaltfreien und bislang unbewiesenen Fall festgehalten werde, sei mit anerkannten internationalen Standards schwer vereinbar.
Introvigne, der die Entwicklung in zwei Beiträgen für das Online-Magazin Bitter Winter analysierte, hält die Inhaftierung für unverhältnismäßig. Einen Menschen dieses Alters in einem Verfahren ohne Gewalt- oder andere schwere Vorwürfe in Haft zu nehmen, entspreche nicht den Anforderungen, die die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen – die sogenannten Mandela-Regeln – und die Grundsätze der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen an die Verhältnismäßigkeit stellten. Bemerkenswert sei überdies, dass es sich nicht um einen Einzelfall handle: Zuletzt seien wiederholt hochbetagte Repräsentanten von Glaubensgemeinschaften in Haft geraten. Als Beispiel nannte Introvigne Han Hak-ja, die 83-jährige Vorsitzende der Vereinigungskirche (Family Federation for World Peace and Unification), die in einem gesonderten Verfahren festgehalten werde.
Dem Verfahren liegt ein Vorwurf nach dem Parteiengesetz zugrunde. Die Ermittler werfen Lee vor, zwischen Juli 2021 und Januar 2024 die Einschreibung von rund 50.000 Kirchenmitgliedern in die Partei People Power Party (PPP) organisiert zu haben, um deren Vorwahlen für die Präsidentschafts- und Parlamentskandidaturen zu beeinflussen. Er wurde am 24. Juni festgenommen und am 30. Juni während der Haft angeklagt. Nicht der Beitritt zu einer Partei ist dabei strittig, sondern ob Mitglieder dazu genötigt wurden – ein Beweis, der bislang aussteht; bis zu einer gerichtlichen Klärung gilt die Unschuldsvermutung. Die Shincheonji-Kirche Jesu ist eine 1984 in Südkorea gegründete christliche Glaubensgemeinschaft.
Die Kirche weist die Anschuldigungen zurück. Sie erklärte, Lee und die Gemeinschaft hätten in sämtlichen Phasen der Ermittlungen mitgewirkt, auch bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen; zu einem Parteibeitritt sei niemand durch Druck oder Anweisung veranlasst worden. Die Haft eines 95-Jährigen wirke unter diesen Vorzeichen wie eine körperliche Strafe.
Zusätzlich in die Kritik geraten sind öffentliche Äußerungen von Justizminister Jeong Seong-ho. Nach Darstellung Introvignes teilte der Minister am Tag der Anklageerhebung in einem sozialen Netzwerk mit, gegen Lee sei in Haft Anklage erhoben worden; eine strenge, der Verantwortung entsprechende Ahndung sei unausweichlich. Abgeschlossen habe er den Beitrag mit einem Zitat aus dem Matthäusevangelium (Kapitel 7, Vers 15): „Hütet euch vor den falschen Propheten." Fordere der oberste Dienstherr von Justiz und Anklage schon zu Beginn eines Verfahrens öffentlich eine Bestrafung, könne dies als Vorwegnahme des Urteils erscheinen, gab Introvigne zu bedenken; die Verwendung eines abwertenden Bibelverses durch einen Amtsträger sei zudem kaum mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates in Einklang zu bringen, zumal seine Worte als Position der Regierung verstanden würden.
Vor Gericht werde alles davon abhängen, mit welchen Beweisen und welcher Begründung sich eine Nötigung belegen lasse, prognostizierte Introvigne. Er warnte, die Anklage drohe, gewöhnliche staatsbürgerliche Betätigung allein deshalb unter Strafe zu stellen, weil die Betroffenen einer religiösen Minderheit angehörten. Mitglieder von Shincheonji hätten wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich einer Partei anzuschließen und einen Kandidaten zu unterstützen.
Sollten Äußerungen ranghoher Amtsträger den Anschein erwecken, sie beeinflussten die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht auf Verteidigung oder die politische Freiheit von Gläubigen, reiche der Schaden über ein einzelnes Verfahren hinaus und untergrabe das Vertrauen in Rechtsstaat und Menschenrechte, so Introvigne. Eine echte Demokratie müsse Minderheiten dieselben Verfahren und Rechte einräumen wie allen anderen. Den Fall selbst wertete er als „Schandfleck für den demokratischen Ruf Südkoreas" und als eine Angelegenheit, die weltweit Beachtung finden sollte.
