Nach dem CSD-Anschlag in Berlin: Was die Wissenschaft über Jugendstrafrecht, Radikalisierung und Prävention sagt
Das Attentat beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat bundesweit
Entsetzen ausgelöst. Viele Menschen fragen sich nun: Hätte die Tat
verhindert werden können? Braucht Deutschland strengere Gesetze für junge
Straftäter? Oder liegen die eigentlichen Herausforderungen an anderer
Stelle? Forschende der OTH Regensburg ordnen die aktuelle Debatte aus
pädagogischer, gesellschaftlicher und juristischer Perspektive ein.
Eine Frau wurde getötet, 31 Menschen teils lebensgefährlich verletzt: Der
Täter, ein 21-jähriger Mann, war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt.
Der Anschlag beim CSD in Berlin berührt einen sensiblen Punkt des
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nach schweren Gewalttaten wächst das
Bedürfnis nach schnellen Antworten, klaren Konsequenzen und größtmöglicher
Sicherheit. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis,
dass einfache Erklärungen oft zu kurz greifen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt in der aktuellen Debatte richtet sich gegen
die frühere Verurteilung des Täters nach Jugendstrafrecht. Viele Menschen
fragen sich, warum ein damals 20-Jähriger nicht nach Erwachsenenstrafrecht
verurteilt wurde.
Tatsächlich sieht das Jugendgerichtsgesetz für sogenannte Heranwachsende
zwischen 18 und 21 Jahren eine Einzelfallprüfung vor, erklärt Prof. Dr.
Markus Enser von der Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften der
OTH Regensburg. Gerichte müssen bewerten, ob eine Person bereits die Reife
eines Erwachsenen erreicht hat oder ob noch eine sogenannte
Reifeverzögerung vorliegt. Im Fall des Täters kam das zuständige
Amtsgericht Tiergarten nach Medienberichten zu dem Schluss, dass
Jugendstrafrecht anzuwenden sei. In die Entscheidung flossen unter anderem
ein, dass der Angeklagte noch bei seiner Mutter lebte, über keine
abgeschlossene Berufsausbildung verfügte und sein Auftreten vor Gericht
auf eine noch nicht abgeschlossene persönliche Entwicklung hindeutete.
Warum das Gericht Jugendstrafrecht anwandte
Für Prof. Dr. Markus Enser ist genau diese Einordnung wichtig, um die
aktuelle Diskussion sachlich zu führen. Der Erziehungswissenschaftler
arbeitet seit mehr als 25 Jahren mit Kindern und Jugendlichen, die sich
selbst oder andere erheblich gefährden, und erstellt Gutachten für
Familiengerichte. „Viele Menschen verbinden Jugendstrafrecht automatisch
mit einer milderen Behandlung. Das stimmt aber so nicht. Entscheidend ist
zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung, die bei
Heranwachsenden die persönliche und sittliche Reife berücksichtigt“, sagt
Prof. Dr. Enser.
Aus seiner Sicht wirft der Fall die grundsätzliche Frage auf, wie eine
Gesellschaft mit jungen Menschen umgeht, die durch Gewaltbereitschaft,
Straftaten oder extremistisches Verhalten auffallen. Der Wissenschaftler
beobachtet seit Jahren einen steigenden Bedarf an intensiven
therapeutischen und pädagogischen Hilfen für Jugendliche mit erheblichen
Selbst- oder Fremdgefährdungen. Gleichzeitig fehle es bundesweit an
spezialisierten Einrichtungen, Betreuungsplätzen und qualifiziertem
Fachpersonal. Wer Prävention stärken wolle, müsse daher auch die
notwendigen Strukturen schaffen.
Die Frage, wie gefährdete junge Menschen überhaupt in solche Entwicklungen
geraten, steht im Mittelpunkt der Forschung von Prof. Dr. Mehmet Kart von
der OTH Regensburg. Der Experte für islamistische Radikalisierung betont,
dass Radikalisierungsprozesse meist lange vor einer möglichen Straftat
beginnen. Der Wissenschaftler warnt davor, einzelne Ursachen oder einfache
Erklärungsmuster zu suchen. Die Forschung zeige vielmehr, dass sich
Radikalisierung aus einem komplexen Zusammenspiel verschiedener
Risikofaktoren entwickeln könne. Dazu gehören beispielsweise Erfahrungen
von Ausgrenzung, instabile soziale Beziehungen, biografische Krisen oder
selbst erlebte Gewalt. Gleichzeitig spielen sogenannte Schutzfaktoren eine
entscheidende Rolle: stabile Familien- und Freundschaftsbeziehungen,
verlässliche Bezugspersonen, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische
Bildung. Das Fehlen von Schutzfaktoren erhöht die Vulnerabilität, ist aber
weder notwendige noch hinreichende Bedingung für eine Radikalisierung.
Was junge Menschen vor Extremismus schützt
„Wer langfristig schwere Gewalttaten verhindern will, muss daher sehr viel
früher ansetzen. Präventionsarbeit schafft genau jene Schutzfaktoren, die
junge Menschen widerstandsfähiger gegen extremistische Ideologien machen“,
so Prof. Dr. Kart.
Nach seiner Einschätzung kommt dabei Schulen, Jugendhilfe, Familien und
Beratungsstellen eine Schlüsselrolle zu. Sie seien häufig die ersten Orte,
an denen problematische Entwicklungen sichtbar werden. Gleichzeitig warnt
er vor vorschnellen Zuschreibungen und Stigmatisierungen. Nicht jede
provokante Aussage oder religiöse Orientierung sei ein Hinweis auf eine
Radikalisierung. Entscheidend sei eine differenzierte Betrachtung und eine
professionelle Begleitung dort, wo tatsächlich Risiken erkennbar würden.
Die Wissenschaftler plädieren deshalb dafür, die aktuelle Debatte nicht
auf die Frage nach höheren Strafrahmen zu verengen. Schwere Gewalttaten
verlangten eine konsequente Reaktion des Rechtsstaates. Gleichzeitig müsse
darüber gesprochen werden, wie gefährdete Jugendliche früher erreicht,
Radikalisierungsprozesse verhindert und Präventionsstrukturen gestärkt
werden können. Denn die entscheidende Frage beginnt nicht erst nach einer
Tat. Sie beginnt lange davor.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.oth-regensburg.de/
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