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Fliegt uns der Ruf nach dem Staatseingriff bei Gasspeichern um die Ohren?

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Unsere Gasspeicher sind Lagerräume eines handelbaren Gutes –
Die Speicherstände der unterirdischen Gasspeicher sind niedrig. In der zweiten Augusthälfte 2026 sind die
Speicher nur rund zur Hälfte gefüllt. Der nächste Winter kommt. Und schnell entsteht der Ruf nach dem
Staat: strengere Vorgaben, höhere Mindestfüllstände, mehr Absicherung. Doch wirtschaftlich betrachtet
sind unsere Gasspeicher zunächst einmal Lagerräume eines handelbaren Gutes. Und genau hier wird es
interessant.


Ein Blick zurück. Die Diskussion ist nicht neu. Bereits 2021 waren die deutschen Gasspeicher
ungewöhnlich niedrig gefüllt. Damals lag die Erklärung scheinbar auf der Hand: Russland und
insbesondere Gazprom standen im Mittelpunkt der Kritik. Und tatsächlich gab es einen auffälligen
Sonderfall. Der große Speicher Rehden, der damals zum Gazprom-Umfeld gehörte, war Anfang
November 2021 nur zu einem Bruchteil gefüllt.
Doch damit ist die Geschichte nicht zu Ende erzählt. Auch die Speicher außerhalb des Gazprom-Umfeldes
wiesen ungewöhnlich niedrige Füllstände auf. Was war dort passiert? Vielleicht spielte neben
geopolitischen Interessen noch ein anderer Faktor eine wichtige Rolle: der Markt selbst.
Warum wird Gas überhaupt gespeichert?
Was zunächst banal klingt, hat verschiedene Perspektiven. Ein Händler kauft Gas im Sommer nicht allein
deshalb ein, weil Deutschland es im Winter benötigen könnte. Er kauft und speichert Gas, weil er Geld
verdienen will. Dafür ist unter anderem die Differenz zwischen Sommer- und Winterpreisen entscheidend
– der sogenannte Sommer-Winter-Spread. Vereinfacht gesagt: Ist Gas im Sommer deutlich günstiger als
das für den Winter gehandelte Gas, kann es attraktiv sein, heute Gas zu kaufen, es einzulagern und später
wieder zu verkaufen.
Doch die Preisdifferenz ist nicht der Gewinn. Speicherentgelte müssen bezahlt, der Gaseinkauf finanziert
und weitere Kosten berücksichtigt werden. Hinzu kommen Preis-, Mengen- und Vermarktungsrisiken. Ist
die erwartete Differenz zu klein oder kehrt sich das Preisverhältnis sogar um, kann die Einlagerung
wirtschaftlich unattraktiv werden. Und plötzlich treffen zwei völlig unterschiedliche Perspektiven
aufeinander:
Was für die Versorgungssicherheit eines Landes wünschenswert ist, muss für einen Händler noch lange
kein gutes Geschäft sein. Genau deshalb lohnt sich ein zweiter Blick auf das Jahr 2021.
Die Gaspreise waren bereits im Frühjahr und Sommer deutlich gestiegen. Gleichzeitig waren die
wirtschaftlichen Anreize zur Einspeicherung zeitweise schwach. Das ändert nichts an der auffälligen Rolle
einzelner Gazprom-Speicher. Insbesondere Rehden muss gesondert betrachtet werden.
Aber es verändert die Frage. Wenn auch Speicher ohne Gazprom-Bezug ungewöhnlich niedrig gefüllt
waren, reicht dann die Erklärung „Russland war schuld“ aus? Oder wirkten gleichzeitig mehrere
Faktoren? 2021 trafen damit möglicherweise zwei Logiken aufeinander: geopolitische Interessen und
ökonomische Marktmechanismen. Und genau deshalb ist der Blick auf 2026 so interessant. Fünf Jahre
später erleben wir erneut eine Diskussion über niedrige Speicherstände. Nur hat sich die Zuschreibung
verändert. Nun stehen Händler und Marktmechanismen in der Kritik. Und wieder liegt eine einfache
Lösung nahe: Der Staat muss dafür sorgen, dass mehr Gas eingelagert wird. Deutschland hat aus der

Energiekrise Konsequenzen gezogen und gesetzliche Füllstandsvorgaben geschaffen. Versorgungs-
sicherheit soll nicht mehr allein davon abhängen, ob die Einlagerung von Gas für Marktteilnehmer gerade

wirtschaftlich attraktiv ist. Das ist politisch nachvollziehbar. Aber was bedeutet das für den Markt?
Wenn sich die Einlagerung für Händler nicht rechnet und der Staat trotzdem höhere Füllstände will, führt
die Konsequenz schnell zu einer anderen Frage: Muss der Staat dann selbst zum Käufer werden? Der
Staat kann Gas in den Speicher bringen – aber er kann die Kosten nicht wegregulieren. Was
geschieht also, wenn Versorgungssicherheit und Marktlogik auseinanderfallen?
2022 griff der Staat bereits mittelbar in großem Umfang ein: Die Trading Hub Europe GmbH (THE), der
Marktgebietsverantwortliche für den deutschen Gasmarkt, beschaffte im staatlichen Auftrag Gas zur
Befüllung der Speicher. Doch zu welchem Preis? Die Größenordnung war erheblich: Aus den von THE
veröffentlichten durchschnittlichen Einkaufs- und Verkaufspreisen ergibt sich rechnerisch eine Differenz
von mehr als sechs Milliarden Euro. Wie sich diese Summe zusammensetzt und wer die Kosten letztlich
getragen hat, zeige ich im Faktencheck.
Niemand weiß heute sicher, wie hoch der Gaspreis im Winter 2026/2027 sein wird. Fällt er, kann aus der
staatlichen Absicherung ein Verlustgeschäft werden. Steigt er, kann die Rechnung ganz anders aussehen.
Der Staat übernimmt damit ein wirtschaftliches Risiko, das unter normalen Marktbedingungen zunächst
bei privaten Marktteilnehmern liegen würde. Nur ist „der Staat“ am Ende keine eigene Geldquelle. Es sind
öffentliche Mittel. Und damit tragen letztlich wir Bürger dieses Risiko – als Steuerzahler oder über andere
staatlich organisierte Umlagen und Entgelte. Versorgungssicherheit kann diesen Preis wert sein. Aber wie
hoch darf er sein? Und wie viele Risiken kann der Staat wirtschaftlich abfedern?
Die Welt am Sonntag stellte am 23. August 2026 auf ihrer Titelseite die Frage: „Fliegt uns der
Sozialstaat um die Ohren?“ Wir erwarten soziale Sicherheit. Energiesicherheit. Wirtschaftliche
Sicherheit. Gesundheitliche Absicherung. Sicherheit vor Krisen und möglichst auch Schutz vor deren
finanziellen Folgen. Jede einzelne Forderung kann nachvollziehbar sein.
Doch in der Summe entsteht eine andere Frage: Wie viel Staat wollen wir eigentlich? Denn auch
notwendige Absicherung lässt wirtschaftliche Risiken nicht verschwinden – sie verlagert sie. Am Ende
bleibt die Frage, wer sie trägt und bezahlt. Wo aber liegt die Grenze dessen, was der Staat übernehmen
kann und soll?
Und dahinter steht vielleicht eine noch grundsätzlichere Frage:
Kann ein Staat auf Dauer die Vollkaskoversicherung für eine ganze Gesellschaft sein?
© Marita Kühne, 1. September 2026