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Mehr Eigenverantwortung für Pflegefachpersonen: Bosch Health Campus und DBfK legen Vorschläge vo

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Zwei neue Publikationen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe
(DBfK) und des Bosch Health Campus zeigen, welche Aufgaben Community
Health Nurses künftig übernehmen könnten und welche fachlichen und
rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.



Stuttgart / Berlin, 30. September 2026 – Die Gesundheitspolitik
beschäftigt sich aktuell mit der Reform der Primärversorgung. Dafür muss
geklärt werden, welche Aufgaben künftig von welcher Berufsgruppe
ausgeführt werden können, um Patientinnen und Patienten gut zu versorgen
und gleichzeitig das System zu entlasten. Genau hier setzen die beiden
neuen Publikationen der Agnes-Karll-Gesellschaft im Deutschen
Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) und des Bosch Health Campus (BHC)
an. Sie liefern zum einen fachliche und zum anderen rechtliche Grundlagen
für die weitere politische und strukturelle Ausgestaltung einer
erweiterten Aufgabenverteilung in der Primärversorgung.

„Die gesetzliche Befugniserweiterung ist ein wichtiger Schritt, verändert
die Versorgung aber noch nicht. Damit Community Health Nurses und andere
qualifizierte Pflegefachpersonen ihre erweiterten Kompetenzen tatsächlich
einsetzen können, müssen diese Leistungen in der Regelversorgung
abgebildet und finanziert werden. Entscheidend ist letztlich, dass
Patientinnen und Patienten von den Leistungen profitieren“, sagt Prof. Dr.
Mark Dominik Alscher, Geschäftsführer des Bosch Health Campus.

„Seit Langem ist klar, dass Community Health Nurses die Primärversorgung
sinnvoll ergänzen und gerade für Menschen mit chronischen und komplexen
Erkrankungen Versorgungslücken schließen können“, erklärt DBfK-Präsidentin
Vera Lux. „Community Health Nurses und Ärzt:innen haben nun gemeinsam eine
sinnvolle Aufgabenverteilung konkretisiert. Das Rechtsgutachten zeigt
außerdem, wie Verantwortung und Haftung geregelt werden können. Die
fachlichen und rechtlichen Vorschläge liegen damit auf dem Tisch. Jetzt
ist die Politik am Zug: Community Health Nursing muss endlich einen festen
Platz in der Regelversorgung erhalten.“

Basisuntersuchungen, Medikationsplan, Impfungen

Die Aufgaben wurden im DBfK-Arbeitskreis „Heilkunde“ von
Pflegefachpersonen und Ärzt:innen gemeinsam entwickelt und jetzt in der
Publikation „Arbeitskreis Heilkunde – Ein Vorschlag für eine neue
Aufgabenverteilung in der Primärversorgung“ veröffentlicht.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

•       Eigenverantwortliche Erhebung einer Anamnese
•       Eigenverantwortliche Durchführung von Basisuntersuchungen
•       Diagnosestellung bei einfachen Erkrankungen
•       Verordnung von Arzneimitteln auf Grundlage von Behandlungspfaden
und Arzneimittelpositivlisten
•       Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter
definierten Voraussetzungen
•       Erstellung / Aktualisierung des Medikationsplans
•       Koordination, Navigation und kontinuierliche Begleitung chronisch
kranker Menschen
•       Eigenverantwortliche Impfungen
•       Eigenverantwortliche Wundversorgung im Rahmen der individuellen
Kompetenz
•       Palliative Versorgung in intensivierter interprofessioneller
Zusammenarbeit

Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Konkurrenz zu Hausärzt:innen.
Während diese weiterhin für komplexe, instabile oder diagnostisch nicht
eindeutig einzuordnende Situationen zuständig bleiben, können Community
Health Nurses für die kontinuierliche und niedrigschwellige Versorgung
sorgen. Bei akuten oder komplexen Situationen greift eine klar definierte
Eskalationsregel.

Klärung rechtliche Konsequenzen

Da sich mit den erweiterten Kompetenzen der Community Health Nurses die
Verantwortung in Teilen von den Ärzt:innen zu ihnen verschiebt, sind aus
Sicht von DBfK und BHC neue klare Rahmenbedingungen entscheidend. Dazu
gehören verbindliche Kompetenzgrenzen, Qualifikationsstandards,
Behandlungspfade, Eskalations- und Überweisungskriterien, Anforderungen an
Aufklärung und Dokumentation sowie eine eindeutige Regelung der Haftung
und Versicherung.

Das Rechtsgutachten „Community Health Nurse in Deutschland –
Eigenverantwortliche Heilkundeausübung im Wege der Substitution“ klärt,
welche rechtlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen mit der
eigenverantwortlichen Tätigkeit verbunden sind.

Empfehlungen und nächste Schritte

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der
Pflege (BEEP) besteht erstmals eine gesetzliche Grundlage für erweiterte
heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen. Für Community Health
Nurses (CHN) reicht diese Regelung jedoch nicht aus. Es erfordert eine
weitergehende rechtliche Verankerung und entsprechende
Qualifikationsstandards. Aus Sicht von DBfK und BHC braucht es daher
zusätzlich einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen für Advanced Practice
Nursing (APN). Dieser muss die besonderen Anforderungen an
hochqualifizierte Pflegefachpersonen auf Masterniveau berücksichtigen und
klar regeln, welche erweiterten Kompetenzen, Verantwortungsbereiche und
heilkundlichen Tätigkeiten ihnen übertragen werden können.

Der nächste Schritt ist, eine funktionierende Versorgungspraxis zu
etablieren. Dafür müssen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden sowie Vergütung und Abrechnung eigenständiger CHN-
Leistungen, digitale Einbindung, Organisationsstrukturen,
Qualifikationsanforderungen und interprofessionelle Zusammenarbeit
verbindlich geregelt werden.

Wissenschaftliche Evaluation und Verankerung in der Regelversorgung

DBfK und BHC sprechen sich dafür aus, die neue Aufgabenverteilung
wissenschaftlich begleitet zu erproben, zu evaluieren und anschließend
dauerhaft in der Regelversorgung zu verankern. Community Health Nurses
sollten dabei nicht auf Modellprojekte oder einzelne heilkundliche
Tätigkeiten beschränkt bleiben, sondern als eigenständige
Leistungserbringer:innen Teil einer modernen, kompetenzorientierten
Primärversorgung werden.

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Über den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist ein unabhängiger
Berufsverband für professionell Pflegende in Deutschland. Er vertritt die
beruflichen und berufspolitischen Interessen der Pflegefachpersonen und
setzt sich für die Weiterentwicklung der Profession Pflege und eine
hochwertige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ein. Der DBfK ist
deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und
Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).

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Über den Bosch Health Campus

Der Bosch Health Campus vereint alle Institutionen und Förderaktivitäten
der Robert Bosch Stiftung im Bereich Gesundheit mit den vier Säulen
Behandeln, Forschen, Bilden und Fördern. Mit seinen interdisziplinär
vernetzten Einrichtungen und mehr als 3600 Mitarbeitenden hat es sich der
Bosch Health Campus zur Aufgabe gemacht, innovative Lösungen für die
großen Herausforderungen des Gesundheitswesens anzubieten.

Zum Bosch Health Campus gehören das Robert-Bosch-Krankenhaus, das Dr.
Margarete Fischer-Bosch Institut für Klinische Pharmakologie, das Robert
Bosch Centrum für Tumorerkrankungen, das Robert Bosch Centrum für
Integrative Medizin und Gesundheit, der Bosch Digital Innovation Hub, das
Institut für Geschichte der Medizin, das Irmgard Bosch Bildungszentrum
sowie das Robert Bosch Centrum für Innovationen im Gesundheitswesen.

Mehr unter https://www.bosch-health-campus.de/de