Wissenschaftsbündnis DANK begrüßt Gesetzentwurf für gestaffelte Zuckergetränkesteuer
Laut Medienberichten liegt der Entwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz
vor. Vorgesehen ist darin die „Einführung einer nach dem
Gesamtzuckergehalt gestaffelten Verbrauchsteuer auf gezuckerte Getränke“.
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) begrüßt die im
Entwurf skizzierte Ausgestaltung der geplanten Abgabe.
Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz
Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG), kommentiert:
„Die Einführung einer Zuckergetränkesteuer nach britischem Vorbild ist aus
unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Dem Entwurf zufolge soll die Abgabe
nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelt werden: mit 0,26 Euro ab 5 Gramm,
0,32 Euro ab 7 Gramm und 0,38 Euro ab 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Damit setzt der Entwurf einen wichtigen Anreiz für die Hersteller, den
Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Genau das sollte das Ziel einer
solchen Steuer sein: Reformulierung und gesündere Lebensumgebungen.
Eine solche Maßnahme der Verhältnisprävention ist ein wichtiger Baustein
im Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten. Ein dauerhaft hoher Konsum
zuckerhaltiger Getränke trägt zu einem erhöhten Risiko für Übergewicht und
Adipositas sowie für Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Herz-
Kreislauf-Erkrankungen bei. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die
Hängepartie der vergangenen Wochen um die Ausgestaltung der Zuckersteuer
nun beendet ist.“
