Zuckersteuer auf Softdrinks: „Eine Staffelung nach dem Zuckergehalt ist vielversprechend“
TU-Gesundheitsökonom Marco Runkel erklärt im Interview, was aus
ökonomischer Sicht für eine Zuckersteuer spricht und worauf es bei ihrer
Ausgestaltung ankommt
Die Bundesregierung plant, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke
einzuführen. Wie sinnvoll ist ein solcher staatlicher Eingriff – und wie
müsste eine Zuckersteuer gestaltet sein, damit sie tatsächlich Wirkung
entfaltet? Darüber spricht Prof. Dr. Marco Runkel, Leiter des Fachgebiets
Ökonomie des öffentlichen Sektors, insbesondere Gesundheitsökonomie, an
der TU Berlin, in einem aktuellen Interview.
Runkel erforscht, unter welchen Bedingungen staatliche Eingriffe in das
Gesundheitsverhalten ökonomisch gerechtfertigt sind und wie Steuern auf
sogenannte Sündengüter wie Zucker, Alkohol oder Tabak ausgestaltet werden
sollten. Ein zentrales Argument für eine Zuckersteuer sieht er in den
gesellschaftlichen Folgekosten eines hohen Zuckerkonsums – etwa für die
gesetzliche Krankenversicherung.
Besonders vielversprechend sei eine Steuer, deren Höhe sich am
tatsächlichen Zuckergehalt eines Getränks orientiert. Sie könne nicht nur
Verbraucher*innen dazu bewegen, weniger Zucker zu konsumieren, sondern
zugleich Hersteller*innen Anreize geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte
zu senken. Im Interview erläutert Runkel außerdem, welche Produkte eine
solche Steuer erfassen könnte, wie sich soziale Verteilungswirkungen
berücksichtigen lassen und wofür die Einnahmen verwendet werden könnten.
Zum vollständigen Interview:
„Eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf Softdrinks ist
vielversprechend“: <https://www.tu.berlin/go32034
