Agrarministerkonferenz stellt sich hinter Agroforst: Länder sehen Handlungsbedarfe bei Eingriffsregelung, GAP-Definition und Förderung von Eigenleistungen
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder begrüßen die Förderung von Agroforstsystemen und sehen zugleich Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Das geht aus dem vorläufigen Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 25. September 2026 hervor. Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V. begrüßt den Beschluss ausdrücklich: Er greift mehrere der zentralen Hemmnisse auf, auf die der Verband seit Langem hinweist:
- von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung über
- die Definition von Agroforstsystemen in der GAP bis zur
- Förderfähigkeit von Eigenleistungen bei der Ersteinrichtung.
Mit dem Beschluss senden die Länder ein deutliches Signal: Agroforstwirtschaft soll in Deutschland nicht nur gefördert, sondern auch praxistauglich und rechtssicher umsetzbar werden. „Die Agrarministerkonferenz hat erkannt, dass nach wie vor zentrale Hemmnisse bei der Umsetzung von Agroforstsystemen bestehen. Solange Betriebe bei der Anlage eines Gehölzstreifens rechtliche Unsicherheiten, Definitionslücken und nicht planbare Kosten fürchten müssen, bleibt eine hohe Planungsunsicherheit bestehen und somit das Potenzial von Agroforst ungenutzt. Der Beschluss benennt diesbezüglich wichtige Stellschrauben“, so Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF.
