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Dr. Herbert Diess übernimmt Vorstandsvorsitz der Marke Volkswagen Pkw

VolkswagenDer Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft hat Dr. Herbert Diess (56) mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 einstimmig zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG bestellt. Diess wird in seiner Eigenschaft als Mitglied des Konzernvorstands den Vorsitz der Marke Volkswagen Pkw von Prof. Dr. Martin Winterkorn übernehmen, der weiterhin als Vorsitzender des Konzernvorstands fungiert. In diesem Zusammenhang wird innerhalb des Konzernvorstands ein neues Ressort "Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw" geschaffen. Diess ist derzeit noch als Vorstand für den Bereich Entwicklung bei der BMW AG tätig.

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Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung kostet Tausende Arbeitsplätze

Steinkohlebergau vor dem AusDer beschlossene Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung in Deutschland hinterlässt tiefe Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Allein im zu Ende gehenden Jahr hat der Zechenkonzern RAG rund 3000 Stellen gestrichen. "Ende 2013 lagen wir noch bei knapp über 13000 Beschäftigten. Am Ende dieses Jahres werden wir die 10000-Marke erreichen", sagte RAG-Vorstandschef Bernd Tönjes im Interview mit der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

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Post will mit E-Postbrief 2015 erstmals Gewinn machen

Gut vier Jahre nach der Markteinführung sieht die Deutsche Post ihr wichtigstes digitales Produkt, den E-Postbrief, an der Schwelle zum Gewinn. "Wir werden bis 2015 etwa 500 Millionen in den E-Postbrief investiert haben. Wir glauben, dass wir nächstes Jahr erstmals schwarze Zahlen damit schreiben", sagte Post-Chef Frank Appel dem Berliner "Tagesspiegel".

(ots)

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Bundeskartellamt untersagt Edeka und Tengelmann Maßnahmen die die beabsichtigte Fusion vorwegnehmen

EinkaufswagenMit einer einstweiligen Anordnung untersagt das Bundeskartellamt Edeka und Tengelmann, Maßnahmen einzuleiten, die die beabsichtigte Fusion in einzelnen Bereichen vorwegnehmen. Auf rund 60 Seiten, die den Unternehmen nach Informationen der Lebensmittel Zeitung am Mittwoch zugingen, begründet die Behörde detailliert, welche Verhaltensweisen der beiden Hochzeitskandidaten sie als Verstoß gegen das sogenannte Vollzugsverbot ansieht. Konkret verbietet das Amt nach LZ-Informationen Kaiser's-Tengelmann die Verrechnung und den Warenbezug über Edeka. Auch die Schließung von Märkten und Lagern wird untersagt. Das Kartellamt wollte die Verfügung auf Anfrage am Mittwoch nicht kommentieren. Ein Sprecher bestätigte lediglich die zwischenzeitlich erfolgte Einleitung des Hauptprüfverfahrens. Damit endet die Vier-Monats-Frist, innerhalb derer das Amt über den angemeldeten Zusammenschluss entscheiden muss, am 6. März 2015.

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