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Empfehlungen für klimafreundlichen Güterverkehr auf der Straße

Der Straßengüterverkehr stößt in Deutschland jährlich etwa 40 Millionen
Tonnen CO2 aus, das sind rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen des
Verkehrs insgesamt. Ein weiterer Anstieg der Transporte auf der Straße
wird prognostiziert. Damit der Güterverkehr einen relevanten Beitrag zum
Klimaschutz leisten kann, muss ein Umstieg auf alternative Antriebe und
Kraftstoffe erfolgen. Denn auch wenn Verlagerungspotenziale auf die
Schiene umfassend erschlossen werden, bleibt der Handlungsdruck bei Lkw
hoch.

Besonders aussichtsreich sind dabei strom- bzw. batteriebetriebene
elektrische Lkw, vor allem im Nah- und Regionalverkehr, bzw. über
Oberleitungen, konstatieren das Fraunhofer Institut für System- und
Innovationsforschung ISI, das Öko-Institut und das ifeu – Institut für
Energie- und Umweltforschung Heidelberg. Elektrische Lkw reduzieren
Treibhausgasemissionen, senken Kosten im laufenden Betrieb und können
energiewirtschaftliche Vorteile aufweisen.

Staatliches Handeln für den Umstieg auf alternative Antriebe

Damit diese Vorteile zum Tragen kommen und die Marktakteure mittel- und
langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ist ein rasches,
entschiedenes und verlässliches staatliches Handeln notwendig. Hierfür
sind ambitionierte Effizienzstandards für Lkw, eine an den CO2-Emissionen
orientierte Ausgestaltung von Steuern und Abgaben sowie der Aufbau der
notwendigen Infrastruktur erforderlich.

„Richtungsentscheidungen der Akteure sind nur möglich, wenn der Staat
zukunftsweisende Rahmenbedingungen für einen klimafreundlichen
Straßengüterverkehr setzt“, erläutert Florian Hacker, Verkehrsexperte am
Öko-Institut. „Die Initiierung und Vorfinanzierung des frühen
Infrastrukturausbaus für alternative Antriebe ist dabei ein zentrales
Element.“
Ein Grundversorgungsnetz für etwa 40.000 Lkw kann nach aktuellen
Schätzungen je nach Antriebstechnologie bereits mit Gesamtinvestitionen
zwischen etwa 2,5 bis 5 Milliarden Euro realisiert werden und somit
bereits eine hohe Anzahl an Fahrzeugen entlang von Hauptkorridoren mit
Energie versorgen.

Vorteile von elektrischen Lkw nutzen

Neben den Treibhausgaseinsparungen für den Klimaschutz haben Oberleitungs-
und batterieelektrische Lkw weitere Vorteile. So liegen ihre Kosten im
laufenden Betrieb unter denen von Dieselfahrzeugen und sind deutlich
niedriger als bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen oder beim Einsatz von
synthetischen Kraftstoffen in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Sie
kompensieren damit schnell höhere Anschaffungskosten für die Fahrzeuge und
machen einen klimafreundlichen Güterverkehr im Markt konkurrenzfähig. Für
das Energiesystem haben insbesondere Oberleitungs-Lkw Vorteile gegenüber
anderen Technologien, da ihr Strombedarf niedriger ist als beim Einsatz
synthetischer (strombasierter) Kraftstoffe und sich eher gleichmäßig über
das Streckennetz verteilt.

„Das Thema alternative Anriebe hat nicht zuletzt wegen der ‚heimischen
Wertschöpfung‘ und des Know-hows im Bereich Automotive große Potenziale“,
konstatiert Dr. Patrick Plötz, Projektleiter am Fraunhofer ISI. „So
bringen deutsche Technologieunternehmen unter anderem große Kenntnisse zur
Energieversorgung aus der Bahntechnik mit und deutsche Fahrzeughersteller
sind bereits heute in die Entwicklung und Erprobung von alternativen Lkw-
Antrieben involviert.“

Erfahrungen sammeln und für die Zukunft lernen

Der Umstieg auf alternative Antriebe wie Oberleitungs-Lkw kann nur
gelingen, wenn diese frühzeitig erprobt und weiterentwickelt werden. Große
Demonstrationsprojekte helfen dabei, Praxiserfahrungen zu sammeln und die
Anforderungen von Marktakteuren und Gesellschaft zu berücksichtigen. Sie
sind wichtige Etappen auf dem Weg hin zu einer Langfriststrategie für den
Klimaschutz im Straßengüterverkehr. Die Investitionsrisiken für die
nächsten Schritte sind überschaubar. Perspektivisch zeichnen sich auch
Synergien zwischen verschiedenen Infrastrukturen ab, so zum Beispiel
zwischen Oberleitungen und stationären Ladepunkten.

„Wir verfügen heute über ausreichend Wissen, um die Vor- und Nachteile
verschiedener Technologien für den Güterverkehr abzuwägen. Eine
grundlegende Verbesserung der Wissensbasis ist in den nächsten Jahren
nicht zu erwarten“, fasst Julius Jöhrens, Projektleiter am ifeu – Institut
für Energie- und Umweltforschung Heidelberg zusammen. „Angesicht der
Dringlichkeit und Größe der Herausforderung sollten marktnahe Technologien
daher nun auch zügig im größeren Stil und mit der notwendigen staatlichen
Unterstützung erprobt werden.“

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Die Zukunft der Elektromobilität im Labor für Fahrzeugtechnik an der TH Nürnberg

Übergabe des BMW i3  Astrid Bergmeister
Übergabe des BMW i3 Astrid Bergmeister

BMW unterstützt die Lehre und Forschung der TH Nürnberg und übergibt ein
Fahrzeug aus dem BMW i Mobilitätskonzept an das Labor für Fahrzeugtechnik
der Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik

Innovative und visionäre Fahrzeuge, die einen vollelektrischen mobilen
Alltag ermöglichen: Dafür steht die BMW i Serie. Im Labor für
Fahrzeugtechnik und am IFZN der TH Nürnberg können Studierende das Konzept
der Elektromobilität jetzt hautnah an einem BMW i3 aus dieser Serie
erforschen.
Am 9. Oktober wird das Fahrzeug an Prof. Dr.-Ing. Martin Cichon und Prof.
Dr.-Ing. Ulrich Grau und ihr Team übergeben.

Nürnberg, 9. Oktober 2018. Mit einem vollelektrischen BMW i3 unterstützt
BMW die Forschung und die Lehre der TH Nürnberg zur Elektromobilität. Das
Fahrzeug mit elektrischem Antrieb und einem sogenannten Range-Extender
(Reichweitenverlängerer) ermöglicht Studierenden der Fakultäten
Maschinenbau und Versorgungstechnik sowie Bauingenieurwesen, bei
Laborpraktika Erfahrungen im Bereich der Betriebsstrategien von
Elektroautomobilen zu sammeln. Das bereitet sie perfekt auf den immer
stärker werdenden Markt in der Elektromotorindustrie vor.
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Grau: „Durch die Ergänzung des Fahrzeugspools mit
dem Elektrofahrzeug von BMW ermöglicht die TH Nürnberg ihren Studierenden
eine praxisnahe und zukunftsweisende Lehre. Die Versuche umfassen
beispielsweise die Auswirkungen von Fahrzeugantrieben auf den
Energieverbrauch im direkten Vergleich zwischen einem Elektro- und
Verbrennungsmotor oder die Feststellung von Unterschieden in der Dynamik
und Agilität der beiden Antriebsarten. Zur Erreichung der Klimaschutzziele
werden emissionsarme Antriebstechniken immer wichtiger, daher danken wir
BMW für die Überlassung des Forschungsfahrzeugs.“

Weitere Informationen zum Institut für Fahrzeugtechnik:
https://www.th-nuernberg.de/einrichtungen-gesamt/in-institute/institut-
fuer-fahrzeugtechnik/ifzn/


Mehr über den BMW i3:
https://www.bmw.de/de/neufahrzeuge/bmw-i.html

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Hirsche kennen keine Verkehrsregeln · An Waldstücken und Feldern: Geschwindigkeit anpassen und vorsichtig fahren · Was tun beim Wildunfall?

Wildunfälle sind keine Seltenheit: Mehr als 260.000 Autofahrer müssen ihr Auto deshalb pro Jahr in die Werkstatt bringen. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich mancher Unfall vermeiden. Foto: HUK-COBURG
Wildunfälle sind keine Seltenheit: Mehr als 260.000 Autofahrer müssen ihr Auto deshalb pro Jahr in die Werkstatt bringen. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich mancher Unfall vermeiden. Foto: HUK-COBURG

Im Herbst nehmen Wildunfälle drastisch zu: Während sich unterjährig 100 Wildunfälle pro Tag ereignen, steigt die Zahl laut der HUK-COBURG in den Monaten Oktober/November auf 160 Unfälle pro Tag an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Denn oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.

Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. – In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. – Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt. Und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-Coburg kostet ein Wildschaden durchschnittlich 2.500 €.

Wildschäden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es laut GDV deutschlandweit zu mehr als 260.000 unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und einen Zeugen benennen können.

Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da. Vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.

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Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG

Meldung von Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Mit dem Oberlandesgericht Köln bestätigt nunmehr erstmals ein
nordrhein-westfälisches Oberlandesgericht die Rechtsauffassung der
Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich, dass die Volkswagen AG den Kläger
nach dem von den Anwälten vorgetragenen Tatsachenstoff vorsätzlich
und sittenwidrig geschädigt habe. Der 15. Senat des Oberlandesgericht
führt dazu aus, dass dies zur Konsequenz habe, dass die Volkswagen AG
auch dann den Kaufpreis unter Anrechnung der individuell gezogenen
Nutzungen zu erstatten habe, wenn es sich bei dem gekauften Fahrzeug
um einen Audi, Seat oder Skoda handele. Die Schädigungshandlung könne
auch bereits in dem Inverkehrbringen des mangelhaften Motors mit der
den Mangel beinhaltenden Systemsteuerungssoftware gesehen werden. Es
komme deshalb nicht darauf an, dass Volkswagen selbst Herstellerin
sei (Beschluss des OLG Köln vom 27.09.2018, Az: 15 U 104/18). Bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich nämlich um einen
Audi A1 mit einem 1.6 TDI Motor. Gleichwohl wurde nicht die Audi AG,
sondern die Volkswagen AG als Herstellerin des Motors in Anspruch
genommen.

Die Entscheidung des Senats fügt sich nahtlos in die Linie, die
bereits weitere Senate des Oberlandesgerichts Köln vertreten hätten.
Darauf weist auch der Senat in seinem Hinweisbeschluss hin, um
deutlich zu machen, dass es sich hier um eine grundsätzliche Haltung
mehrerer OLG-Senate des Oberlandesgerichts Köln handelt.

Rückendeckung erfährt das Oberlandesgericht Köln durch das
Oberlandesgerichte Karlsruhe und das Oberlandesgericht Oldenburg. Das
Oberlandesgericht Oldenburg erteilte am 19.06.2018 gleichlautende
Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (Az: 2 U 9/18).
Wörtlich heißt es dort:

"... weist der Senat in Vorbereitung auf die anstehende mündliche
Verhandlung noch darauf hin, dass der Senat bei derzeitiger Würdigung
des Sach-und Streitstandes davon ausgeht, dass das Landgericht die
tatbestandlichen Voraussetzungen des §§ 826 BGB zu Recht bejaht hat."

Das Oberlandesgericht Karlsruhe führt im Verfahren 13 U 17/18 in
einem Hinweis vom 06.07.2018 weiter aus: "Nach vorläufiger
Rechtsauffassung des Senats spricht auch deutlich mehr für eine
Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen. Ob
die Haftung auch über § 831 BGB begründet werden kann, was nach dem
Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus im Raum
steht, hängt vom Parteivortrag in den jeweiligen Verfahren ab."

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert freut sich für die von der Kanzlei
Rogert & Ulbrich vertretenen Mandanten und erklärt: "Aufgrund der
immer deutlicher werdenden Linie der Oberlandesgerichte dürfen die
Geschädigten sich ermutigt sehen, den Klageweg zu wählen. Es ist
davon auszugehen, dass die wenigen verbleibenden Landgerichte (33 von
115), die derartige Klagen als unbegründet erachten, diese
Entwicklung mit Sorgenfalten beobachten."

Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf
Tel: 0211310638-0

www.auto-rueckabwicklung.de
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