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Ohnmacht: Warnhinweis besonders für Herzpatienten Kurze Bewusstlosigkeit (Synkope) kann Anzeichen für gefährliche Herzrhythmusstörungen sein

Prof. Dr. Wolfgang von Scheidt, Direktor der I. Med. Klinik, Universitätsklinikum Augsburg
Prof. Dr. Wolfgang von Scheidt, Direktor der I. Med. Klinik, Universitätsklinikum Augsburg
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Prof. Dr. Wolfgang von Scheidt, Direktor der I. Med. Klinik, Universitätsklinikum Augsburg
Prof. Dr. Wolfgang von Scheidt, Direktor der I. Med. Klinik, Universitätsklinikum Augsburg

Die Umgebung verschwimmt, Geräusche verschwinden wie hinter Watte, und
Augenblicke später kommt es zu Bewusstlosigkeit: Eine plötzliche Ohnmacht
kann auch gesunde Menschen treffen. Viele Ohnmachten haben harmlose
Ursachen wie Kreislaufregulationsstörungen und sind unangenehm,
beeinträchtigen die Lebenserwartung jedoch nicht. Insbesondere
Herzpatienten sollten aber solche Synkopen, wie die vorübergehende
Ohnmacht medizinisch genannt wird, immer ärztlich abklären lassen. Denn
dahinter können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen stecken. „Man muss
wissen, dass eine Ohnmacht erstes Anzeichen eines drohenden plötzlichen
Herztods sein kann. Daher sollte der Patient unbedingt einen
spezialisierten Arzt aufsuchen, der ihn gründlich untersucht, ob ein
Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen vorliegt, die einen Herz-
Kreislauf-Stillstand auslösen können“, sagt der Kardiologe Prof. Dr. med.
Wolfgang von Scheidt vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen
Herzstiftung. Je nach Befund kann die Implantation eines
Herzschrittmachers (z. B. bei langsamen Herzrhythmusstörungen) oder eines
Defibrillators (bei „bösartigen“, schnellen Rhythmusstörungen der
Herzkammer) notwendig sein. Über mögliche Ursachen, die Entstehung und
Folgen von Synkopen informiert der Experten-Beitrag “Kurzzeitig der Welt
entrückt”, der über <https://www.herzstiftung.de/Beitrag-HERZ-heute>
heruntergeladen werden kann. Der Artikel ist der aktuellen Ausgabe der
Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute entnommen, die als Probeexemplar
telefonisch über 069 955128-400 oder per E-Mail an
<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> angefordert werden kann.

Synkopen: Wann harmlos, wann bedenklich?
Für unsere Hirntätigkeit – und damit unser Bewusstsein – ist es
erforderlich, dass das Gehirn kontinuierlich durchblutet und somit mit
Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Fällt der Blutdruck etwa beim
systolischen (oberen) Wert unter 70 mmHg, wird das Gehirn nicht mehr
ausreichend durchblutet, wir werden ohnmächtig. Häufig steckt eine
Fehlregulation des Kreislaufs dahinter. Bei Menschen, die zu Synkopen
neigen, stellen sich die Blutgefäße plötzlich weit, sodass der Blutdruck
abfällt und das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet wird. Mögliche
Auslöser sind langes Stehen, Hitze oder auch der Aufenthalt in stickigen
Räumen. Solche „Reflexsynkopen“ treten häufig bei jungen, herzgesunden
Menschen auf und gelten als harmlos. „Bedenklicher sind Synkopen, die
durch eine Schädigung des Nervensystems, beispielsweise bei Diabetes
Mellitus oder Nierenfunktionsstörungen, entstehen“, warnt der Direktor der
I. Medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Augsburg. „In diesen
Fällen muss der Arzt die Ursache abklären und gegebenenfalls die
Medikation anpassen.“

Herzerkrankungen als Ursache von Synkopen
Als besonders gefährlich gelten Synkopen, die durch Funktionsstörungen des
Herzens ausgelöst werden. Herzpatienten sollten eine vorübergehende
Ohnmacht daher unbedingt ärztlich abklären lassen. „Die Frage, ob einer
Synkope eine Erkrankung des Herzens zugrunde liegt, wird typischerweise
mit einer Ultraschalluntersuchung des Herzens geklärt“, sagt von Scheidt.
Damit lasse sich eine Herzmuskelschwäche, erlittene Herzinfarkte,
Klappenfehler oder auch ein Lungenhochdruck rasch erkennen, so der
Kardiologe. Liegen der Synkope hingegen Herzrhythmusstörungen zugrunde,
helfen ein Langzeit-EKG oder ein Ereignisrekorder, die Störung zu
erkennen. Insbesondere die Kammertachykardie, bei der sich die Herzkammern
viel zu schnell zusammenziehen und so eine normale Versorgung des
Kreislaufs verhindern, ist unmittelbar lebensbedrohlich. Angehörige von
Herzpatienten sollten daher umgehend die 112 wählen und gegebenenfalls mit
der Wiederbelebung beginnen, falls der oder die Betroffene nicht
kurzfristig aus der Ohnmacht erwacht. Infos zur Laien-Wiederbelebung: in
Zeiten der Corona-Krise unter: <https://www.herzstiftung.de/reanimation-
in-coronazeiten.html
>  Wird die Herzrhythmusstörung als Ursache der
Bewusstlosigkeit erkannt, setzen Ärzte den Betroffenen meist einen
Defibrillator ein. Dieser erkennt lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen
und kann im Ernstfall durch die Abgabe eines Elektroschocks den Herzschlag
normalisieren.
Auch bei langsamen Herzrhythmusstörungen können Synkopen neben
Schwindelattacken und einer verminderten Leistungsfähigkeit auftreten. Die
Beschwerden führen deutlich seltener zum plötzlichen Herztod und lassen
sich durch einen Herzschrittmacher beseitigen. Von einem langsamen
Herzschlag spricht man, wenn der Puls bei unter 40 Schlägen pro Minute
liegt. Das muss nicht krankhaft sein. Leistungssportler haben infolge
ihres körperlichen Trainings einen niedrigen Puls. Der niedrige Puls kann
aber auch durch Medikamente oder durch kurzfristig heilbare Erkrankungen
(z. B. Schilddrüsenunterfunktion) verursacht sein.

SYNKOPE: DIE MEDIZINISCHE DEFINITION
Unter einer „Synkope“, einer kurzfristigen Ohnmacht, versteht man einen
plötzlich
oder rasch eintretenden, nur kurz anhaltenden und von selbst wieder
aufhörenden
Verlust des Bewusstseins aufgrund einer zeitweiligen Minderdurchblutung
des Gehirns.
Dies geht einher mit einem Verlust der Körperhaltung, etwa einem
Hinstürzen
aus dem Stehen oder Zusammensacken in sitzender Ausgangsposition. Der Arzt
muss eine Synkope von anderen Ursachen eines kurzfristigen
Bewusstseinsverlusts
abgrenzen, beispielsweise von einem epileptischen Anfall oder Unterzucker.
Ebenso
muss er klären, ob es sich tatsächlich um einen kurzen Bewusstseinsverlust
gehandelt
hat oder lediglich um einen Sturz ohne Verlust des Bewusstseins.