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Fuß-Pass in drei Variationen  URGO GmbH
Fuß-Pass in drei Variationen URGO GmbH

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000
Amputationen in Deutschland, rund die Hälfte wäre vermeidbar. Im April
2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich
gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige
ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit
des Eingriffs zu prüfen. Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffene über dieses Recht aufklären,
sicherstellen, dass diese sich bestmöglich beraten und therapieren lassen,
und die Prävention stärken. Der Pass kann kostenlos unter der Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden

„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der
Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der
realen Umsetzung“, erklärt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. „Nicht jeder kennt sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem
kritisiert die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am
Marienhospital Stuttgart, dass das Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und
dem Patienten damit die alleinige Verantwortung über seine
Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von ihrem
Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen
Amputationen kommen.“ Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll
durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt
machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.

„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir
einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre
Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen.
Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein
geringes, mittleres und hohes Risiko zugeordnet und sie erhalten
entsprechende Informationen zu weiteren notwendigen Maßnahmen“, erklärt
Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG Vorstandsmitglied und Initiator des
Fuß-Passes. Während Patienten mit dem grünen Fuß-Pass und geringem Risiko
nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen müssen, sollten Inhaber eines
gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs Monate vorstellig werden und
Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch nehmen. Erhält der
Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe an, muss
vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf
Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität
erhalten.

Wird der Patient jedoch mit einem akuten Handlungsbedarf ins Krankenhaus
eingeliefert, besteht weiterhin die Gefahr einer unnötigen Amputation.
Denn: „Das G-BA-Zweitmeinungsverfahren ist nicht für den stationären
Sektor konzipiert“, so Lobmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für
Endokrinologie, Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart. „Steht
eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer
dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“ Ein
Zweitmeinungsverfahren im Sinne des G-BA sei in solchen Fällen nicht zu
realisieren, da sich der Patient aktiv um eine zweite Expertise außerhalb
des Hauses bemühen müsste. Aber auch hier sei es hilfreich, wenn Patienten
über ihre Rechte aufgeklärt sind. „Je mehr sie ihr Recht kennen und
einfordern, desto größer ist der gesundheitspolitische Druck, auch für den
stationären Bereich eine tragbare Lösung für eine bessere Versorgung zu
finden“, betont Lobmann. Krankenhäuser könnten sich zudem über die Anzahl
der Zweitmeinungen und Übereinstimmungen mit dem Erst- oder Zweitgutachten
profilieren.

Ein möglicher Ansatz wäre das telemedizinische Zweitmeinungskonsil, das
die DDG inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Dies könne das
Zweitmeinungsverfahren im stationären Bereich umsetzbar machen, indem
schnelle, sichere Entscheidungen getroffen werden können. Besonders in
ländlichen Regionen trage dies zu einer höheren ambulanten sowie
stationären Versorgungsqualität bei. „Würde die Telemedizin systematisch
in das Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine
höhere Wirkkraft erzielen“, regt Lobmann an.

Die DDG hofft, dass die Fuß-Pass-Kampagne mehr Aufmerksamkeit für dieses
komplexe Krankheitsbild schafft und fordert Ärztinnen und Ärzte auf,
diesen kostenfrei für ihre Patienten unter der Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bei den beteiligten Fachgesellschaften zu
bestellen. Das Projekt ist eine gemeinsame Aktion der DDG, diabetesDE –
Deutsche Diabetes-Hilfe, der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA),
der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) mit freundlicher
Unterstützung durch die URGO GmbH.

Was ist das Diabetische Fußsyndrom?
Das diabetische Fußsyndrom (DFS) gehört zu den komplexesten und
schwerwiegendsten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus. In Deutschland
sind etwa 250.000 Menschen mit Diabetes davon betroffen. Mit dem Begriff
„diabetisches Fußsyndrom“ wird ein Komplex von Symptomen im Bereich der
Füße und Unterschenkel bezeichnet, die sich infolge einer
Diabeteserkrankung entwickeln können. Durch einen jahrelang erhöhten
Blutzuckerspiegel treten schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in
den Beinen auf. In Folge heilen selbst kleinste Verletzungen nur schlecht
ab, sie infizieren sich leicht und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre,
die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine
Amputation erforderlich sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in
Deutschland betreffen Patienten mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes
Jahr.

Informationen:

G-BA: Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom: Patientinnen und Patienten
können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen
https://www.g-ba.de/downloads/34-215-858/17_2020-04-16_Zm-RL_Diab-Fu%C3
%9Fsyndrom-Amputation.pdf


Pressemitteilung der DDG: Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch
auf Zweitmeinung vor Amputation - DDG begrüßt aktuellen G-BA-Beschluss zur
Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms
https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen
/meldungen-detailansicht/article/diabetespatienten-haben-kuenftig-
rechtsanspruch-auf-zweitmeinung-vor-amputation-ddg-begruesst-aktu.html


Lawall, H., Lobmann, R., Diabetischer Fuß – die Versorgung auch in der
Zukunft sichern, Gesundheitsbericht Diabetes 2020
https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/Gesundheitspolitik/Gesundheitsbericht_2020.pdf