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Sachgerechtes Lüften senkt Infektionsrisiko / baua: Fokus zum infektionsschutzgerechten Lüften veröffentlicht

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Am 16. September 2020 hat die Bundesregierung eine „Empfehlung zum
infektionsschutzgerechten Lüften“ beschlossen. An der Erarbeitung der
Maßnahmenempfehlungen war auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligt. Sie hat jetzt den baua: Fokus
„Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der
SARS-CoV-2-Epidemie“ veröffentlicht. Er beschreibt vertiefend die
wissenschaftliche Erkenntnislage zum infektionsschutzgerechten Lüften.
Zudem gibt er konkrete Handlungsempfehlungen zur Lüftung sowie eine
angepasste Ausführung und Betriebsweise von raumlufttechnischen Anlagen.

Sachgerechtes Lüften senkt zusammen mit weiteren Schutzmaßnahmen das
Infektionsrisiko. Dies kann bereits durch freies Lüften über Fenster und
Türen geschehen. Mit Bezug auf die Arbeitsstättenregel ASR A3.6 „Lüftung“
wird beispielsweise ein kontinuierliches Lüften oder eine Stoßlüftung
empfohlen. Beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)
können verschiedene Maßnahmen das Infektionsrisiko verringern: So ist die
Außenluftzufuhr durch Anpassung der Betriebsparameter weitestgehend zu
erhöhen, idealerweise mit 100 Prozent Außenluft. Außerdem können die
vorgesehenen regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wie etwa
Filterwechsel helfen, das Infektionsrisiko zu senken. Des Weiteren kann
auch eine Aufrüstung von RLT-Anlagen sinnvoll sein, wie beispielsweise
durch Einbau höherer Filterklassen. Mobile Luftreiniger mit wirksamen
Methoden können kurzfristig als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein, wenn
keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht. Sie erfordern einen
sachgerechten Einsatz, können jedoch ausreichende Lüftungsmaßnahmen nicht
ersetzen.

In der Praxis sind Lüftungskonzepte, Anlagentechnik und Betriebsweisen
sehr verschieden und richten sich an individuellen Anforderungen aus. Zwar
ist eine übergreifende Konkretisierung nur eingeschränkt möglich, jedoch
gibt der baua: Fokus hierzu grundsätzliche Handlungsempfehlungen.
Differenzierte branchenspezifische Beschreibungen durch
Unfallversicherungsträger und weitere Beteiligte können hier zusätzliche
Unterstützung geben.

Erste Erkenntnisse zur Lüftung als Schutzmaßnahme flossen in die SARS-
CoV-2-Arbeitsschutzregel ein. Zur Aufarbeitung des Themengebietes wurde
unter Federführung der BAuA, begleitet durch das Bundesarbeitsministerium,
das Bundesgesundheitsministerium und das Bundeskanzleramt ein
Expertenaustausch durchgeführt. Die Empfehlung der Bundesregierung
„Infektionsschutzgerechtes Lüften“ fasst dessen Erkenntnisse zusammen. Der
baua: Fokus greift die in diesem Zusammenhang relevanten Leitfragen auf,
erläutert Hintergründe und Zusammenhänge und gibt zudem Hinweise auf
geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz durch sachgerechtes Lüften.

baua: Fokus „Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in
Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“; Stefan Voß, Annina Gritzki, Kersten Bux;
Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020; 21
Seiten; DOI: 10.21934/baua:fokus20200918. Den baua: Fokus gibt es im PDF-
Format im Internetangebot der BAuA unter <www.baua.de/publikationen>.

Direkter Link: <www.baua.de/dok/8845774>

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und
bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden
sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
<www.baua.de>