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Heller Hautkrebs: Risiko für Basalzellkarzinom bei „Outdoor-Workern“ verdoppelt

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Im Freien arbeitende Menschen, deren Haut über lange Zeit starker UV-
Strahlung ausgesetzt ist, entwickeln häufiger einen hellen Hautkrebs als
andere Menschen. Seit 2015 ist daher heller Hautkrebs in Deutschland als
Berufskrankheit anerkannt. Bisher galt dies jedoch nur für das
Plattenepithelkarzinom und nicht für das viel häufigere Basalzellkarzinom.
Neue Daten aus einer großen deutschen Multicenterstudie zeigen nun, dass
„Outdoor-Worker“ ein doppelt so hohes Risiko haben, ein Basalzellkarzinom
zu entwickeln. In Zukunft könnte diese Form des hellen Hautkrebses daher –
so die Einschätzung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) –
als eine Berufskrankheit anerkannt werden.

Menschen, die überwiegend im Freien arbeiten, wie beispielsweise in der
Landwirtschaft, im Bauwesen, im Straßen- und Tiefbau, im Gartenbau, bei
der Straßen- und Fahrzeugreinigung oder als Sicherheitspersonal, setzen
ihre Haut über die Jahre einer hohen UV-Strahlenbelastung aus. Von dieser
weiß man, dass sie das größte Risiko für die Ausbildung von hellem
Hautkrebs ist. Jedes Jahr erkranken in Deutschland nach Schätzungen des
Robert Koch-Instituts 230.000 Menschen neu an nicht-melanozytären
Hautkrebsformen, wie heller Hautkrebs auch bezeichnet wird. Der helle
Hautkrebs tritt meist in einem höheren Alter auf; Frauen und Männer sind
etwa gleich häufig betroffen.

Seit 2015 sind in Deutschland bestimmte Vorstufen des hellen Hautkrebses,
sogenannte aktinische Keratosen, und Plattenepithelkarzinome bei
langjährig im Freien Beschäftigten als Berufskrankheit anerkannt.
„Inzwischen werden jedes Jahr über 8000 Verdachtsfälle von beruflichem
Hautkrebs bei Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet,
und ein Großteil wird anerkannt“, sagt Professor Dr. med. Peter Elsner,
Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena und
Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen
Gesellschaft. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist für die Betroffenen
wichtig, da damit eine medizinische Versorgung zu Lasten der
Unfallversicherung und gegebenenfalls auch eine Rentenzahlung verbunden
sind.

Nicht berücksichtigt wurden bisher jedoch sogenannte Basalzellkarzinome,
die häufigste Form des hellen Hautkrebses. Drei Viertel der nicht-
melanozytären Hautkrebsformen sind Basalzellkarzinome. Dieser Tumor hat
sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und zeigt sich im Gesicht, auf
der Kopfhaut, an Hals und Nase, am Dekolleté, an Armen, Beinen oder Rumpf.
Dort bilden sich hautfarbene bis rötliche knotige Tumore, die einen
perlschnurartigen Randsaum haben. Geweitete Blutgefäße schimmern rötlich
durch die Haut und es können kraterförmige Einsenkungen sichtbar sein.
Basalzellkarzinome bilden nur selten Metastasen, also Tochtergeschwülste,
aus. Sie sind also selten tödlich. Allerdings kann der Tumor in das
umliegende Gewebe einwachsen, dadurch Organe gefährden und die
Lebensqualität stark beeinträchtigen.

Lange schon vermuten Expertinnen und Experten, dass diese Tumoren
ebenfalls durch intensive und langjährige Sonnenlichtexposition entstehen.
Es fehlten aber bislang belastbare Daten, um eine Anerkennung als
Berufskrankheit zu erlangen. Eine Forschergruppe um die Dresdener
Dermatologin Professor Dr. med. Andrea Bauer hat nun in einer
Multicenterstudie untersucht, in welchem Ausmaß sich eine beruflich
bedingte UV-Strahlungsexposition auf das Risiko, an einem
Basalzellkarzinom zu erkranken, auswirkt. Professor Bauer, die
stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und
Umweltdermatologie der DDG ist, wollte zudem herausfinden, ob der
Lichtempfindlichkeitstyp, die Stelle des Tumors und der feingewebliche Typ
des Hautkrebses eine Rolle für das Risiko spielen.

Acht Studienzentren beteiligten sich. In die Studie eingeschlossen wurden
643 Patienten mit einem Basalzellkarzinom an einer durch den Beruf
bedingten sonnenbelichteten Hautstelle und eine gleichgroße
Kontrollgruppe. Die Dermatologin, die als Oberärztin an der Klinik und
Poliklinik für Dermatologie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in
Dresden arbeitet, erläutert: „Wir wollten exakt ermitteln, wie groß die
UV-Strahlungsexposition während des jeweiligen Arbeitslebens war, also
eine genaue, retrospektive Expositionserfassung möglichen machen. Dafür
brauchten wir eine spezielle Software zur Erhebung der beruflichen
Anamnese der Studienteilnehmer“. Diese Anamnesesoftware wurde zusammen mit
dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) entwickelt. In die von der DGUV geförderten
Studie gingen zudem Versicherungsunterlagen ein, aus denen die Dauer der
Arbeit im Freien hervorging.

Die Analyse der Daten ergab, dass das Risiko, ein Basalzellkarzinom zu
entwickeln, für die „Outdoor Worker“ doppelt so hoch ist, wie für
Menschen, die nicht im Freien arbeiten. Und dies unabhängig von der
Tumorlokalisation, dem histologischen Subtyp und dem Hauttyp des
Patienten. „Damit sind wichtige Voraussetzungen gegeben, um eine
Anerkennung als Berufskrankheit auf den Weg zu bringen“, so Bauer. Nach
deutschem Berufskrankheitenrecht muss eine Krankheit mindestens doppelt so
häufig auftreten wie bei der übrigen Bevölkerung, um als beruflich
verursacht eingestuft zu werden. Bauer geht davon aus, dass der
entscheidende Punkt, der zu einer Risikoverdoppelung durch berufliche UV-
Exposition führt, der Erwerb hoher UV-Dosen in kürzeren Zeitabständen bei
beruflicher Außenarbeit (z.B. 6.000 SED in 15 Jahren Außenarbeit, [400
SED/Jahr]), im Vergleich zur kumulativen UV-Exposition während der
gesamten Lebenszeit (z.B. 9.100 SED private Exposition bei einem
70-jährigen Menschen [130 SED/Jahr]) ist. Diese Annahme wird durch neue
Daten aus dem IFA gestützt, das in Messkampagnen eine hohe berufliche UV-
Belastung in vielen Außenberufen gezeigt hat.

„Alle, die unter freiem Himmel arbeiten, sollten ganz besonders auf guten
UV-Lichtschutz durch entsprechende Kleidung und Sonnenschutzmittel achten
– und das dann natürlich auch bei Freizeitaktivitäten im Freien“, ergänzt
Elsner. Auch das alle zwei Jahre von der gesetzlichen Krankenversicherung
für über 35-Jährige angebotene Hautkrebsscreening sollten „Outdoor-Worker“
unbedingt wahrnehmen, empfiehlt der Dermatologe.