Organspende: Intensivmediziner unterstützen neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Spendererkennung
Entscheidende Frage am Lebensende eines Patienten: Wer kommt bei
schwerster Hirnschädigung aus ärztlichen Gesichtspunkten als Organspender
infrage? Klarheit schafft nun die zum 1. September in Kraft getretene
Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer. „Diese hat eine
entscheidende Bedeutung für die Abläufe im Rahmen der Organspende auf den
Intensivstationen“, sagt Professor Klaus Hahnenkamp, Mitautor der neuen
Richtlinie sowie Sprecher der DIVI-Sektion „Organspende und
Organtransplantation“. Anspruch der Autorinnen und Autoren der Richtlinie
sei, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Organspende durch klare und
eindeutige Definitionen abzulösen.
Die neue Richtlinie löst bestehende Festlegungen aus dem Jahr 2007 ab. Die
aktuelle Fassung ist zudem neu strukturiert worden, um im
Patienteninteresse ärztliche Handlungssicherheit in einer immer komplexer
werdenden Versorgungs- und Behandlungssituation zu gewährleisten. Die
neuen Festlegungen haben Auswirkungen auf die ärztliche Beurteilung
potenzieller Organspender, die erforderlichen organerhaltenden Maßnahmen,
die in diesem Zusammenhang notwendigen Abläufe bis zur Feststellung des
irreversiblen Hirn-Funktionsausfalls, die Einbeziehung der
Koordinierungsstelle und die Einbeziehung des Patientenvertreters sowie
der Angehörigen. „Die neue Richtlinie zur Spendererkennung orientiert sich
nun an den praktischen Herausforderungen“, sagt Hahnenkamp, Direktor der
Klinik für Anästhesiologie an der Universitätsmedizin Greifswald.
Neue medizinische, rechtliche und ethische Aspekte zur ärztlichen
Beurteilung potenzieller Organspender
Die Überarbeitung ist dringend notwendig geworden, nachdem sich aus den
jüngsten Novellierungen des Transplantationsgesetztes, des Dritten
Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, des Patientenrechtegesetzes
sowie den Stellungnahmen der Bundesärztekammer, des Deutschen Ethikrates
und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) neue medizinische, rechtliche und ethische Aspekte
zur ärztlichen Beurteilung potenzieller Organspender ergeben haben.
„Kernelement der Richtlinie ist, dass wir als intensivmedizinisch tätige
Ärzte im Krankenhaus eine Organspende bei potenziellen Organspendern
ermöglichen müssen, wenn ein prinzipieller Wunsch zur Organspende
besteht“, erläutert Hahnenkamp. „Der Wunsch nach einer Organspende soll
bereits zum Zeitpunkt eines zu erwartenden oder vermuteten
Hirnfunktionsausfalls erfragt und eruiert werden. Insbesondere, bevor eine
Organspende durch Überleiten auf ein palliatives Therapieziel unmöglich
wird.“
Patientenwille für medizinische Maßnahmen durch frühzeitige Entscheidungen
sicherstellen
Falls der Wunsch nicht im Vorfeld schriftlich festgehalten wurde, muss ein
Gespräch mit den Patientenvertretern geführt werden. Im Rahmen von
sogenannten „End-of-Life-Decisions“ muss auch eine medizinisch mögliche
Option der Organspende berücksichtigt werden. „Im Behandlungsablauf von
Patienten mit schwersten Hirnschädigungen wird somit die Achtung des
Patientenwillens durch frühzeitige partizipative Entscheidungsfindung für
medizinische Maßnahmen und Therapieziele sichergestellt“, sagt Klaus
Hahnenkamp. Bestehe kein Wunsch nach einer Organspende, könne bereits vor
Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls auf ein palliatives
Therapieziel übergeleitet werden. „Besteht der Wunsch einer Organspende,
dann werden intensivmedizinische Maßnahmen veranlasst, bis die
Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt ist“, so
Hahnenkamp. Nach dessen Feststellung werden dem Transplantationsgesetz
folgend die nächsten Angehörigen abschließend gefragt, ob eine Zustimmung
zur Organspende (weiterhin) vorliegt. Bis zur Durchführung der
postmortalen Organspende werden intensivmedizinische Maßnahmen zur
Sicherung der Homöostase der Organe weiter aufrechterhalten. Der
Transplantationsbeauftragte begleitet den Gesamtprozess als
Ansprechpartner im Krankenhaus.
Die komplette Richtlinie zur Spendererkennung finden Sie auf der Website
der Bundesärztekammer.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bundesaerztekammer
https://www.divi.de/presse/pre
