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BZgA-Informationspaket unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte bei Beratung zur Organ- und Gewebespende

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Ab 1. März 2022 können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen
zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte
dabei mit einem umfassenden Informationspaket.

Die hausärztliche Leistung wurde im Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das zum 1. März 2022 in
Kraft tritt, neu verankert. In der Beratung sollen Hausärztinnen und
Hausärzte bei Bedarf unter anderem über die Möglichkeiten und
Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die
Bedeutung der Spende für Erkrankte. Damit zielt die Beratung auf die
informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen ab. Adressiert werden
Patientinnen und Patienten, um selbstständig zu entscheiden, ob sie einer
Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.

Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt,
das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33
Prozent der Befragten ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. Da 37
Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die
Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen
Entscheidungen beitragen. Um die Ärzteschaft bei der Aufgabe der Beratung
zu unterstützen, hat die BZgA das „Standardinformationspaket für
Hausarztpraxen” zusammengestellt und versendet es derzeit an etwa 34.000
Hausarztpraxen bundesweit.

Das kostenlos erhältliche Standardinformationspaket enthält wichtige
Informationsmaterialien, die zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten
gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein
Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei der Hausärztin bzw. beim
Hausarzt vorbereiten. Das Informationspaket enthält:

- Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
- Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur  Organ- und
Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
- Zehn Informationskarten Verfügungen
- 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Ergänzend zum Paket bietet die BZgA für Hausarztpraxen die Broschüre
„Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-
Gespräch.“ mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organ- und Gewebespende
im hausärztlichen Umfeld und mit ausgewählten Informationen an.

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA
kostenfrei per E-Mail an hausarzt(at)bzga.de oder unter der Faxnummer
0221/8992257 bestellen oder nachbestellen.

Weiterführende Informationen unter:
https://www.organspende-info.de/hausaerzte.html

Darüber hinaus können sich Hausärztinnen und Hausärzte ebenso wie
Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und
Gewebespende an das kostenfreie Infotelefon Organspende wenden.
Bestellungen sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende
ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0800 90 40 400
erreichbar.

Die BZgA informiert zur Organ- und Gewebespende unter:
https://www.organspende-info.de

Die Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“ gibt
es zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-
ab-1997/organ-und-gewebespende/


Ein Bildmotiv zum BZgA-Informationspaket für Hausarztpraxen steht zur
freien Nutzung zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de