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Psychotherapie: Weiterbildung in Gefahr

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Psychotherapeuten bangen um die zukünftige Weiterbildung. Das wurde auf
dem Berufspolitischen Seminar der Deutschen Gesellschaft für
Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)
deutlich. Denn die Finanzierung der Weiterbildung wurde im
Psychotherapeutengesetz von 2019 nicht auskömmlich geregelt. Es besteht
die Befürchtung, dass die Institute zukünftig keine Weiterbildungsplätze
mehr anbieten können.

Inwieweit ist die Versorgung mit Psychotherapie in Zukunft gefährdet?
Schon jetzt fehlen Therapieplätze, die Patientinnen und Patienten warten
teilweise Monate auf eine Behandlung. Die Situation könnte sich
verschärfen, wenn die heutigen psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute
die künftige Weiterbildung nicht durchführen können. Denn die Finanzierung
der Weiterbildung ist seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im
Jahr 2019 noch immer nicht geklärt. „Aktuell ist keinerlei Regelung zur
Finanzierung in Sichtweite und auch der Koalitionsvertrag macht hierzu
keine Aussage“, bemängelte Dr. Rupert Martin, Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und
Tiefenpsychologie (DGPT) auf dem Berufspolitischen Seminar der DGPT, das
am vergangenen Wochenende stattfand. Die DGPT vertritt die Standes- und
Berufsinteressen ihrer ca. 3.500 psychologischen und ärztlichen
Mitglieder. An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter*innen der Politik,
der Krankenkassen und der Patientinnen und Patienten teil.

„Wir sind daher in Sorge, dass angesichts fehlender finanzieller Basis
viele der heutigen Ausbildungsinstitute künftig keine Weiterbildung werden
anbieten können“, so Martin weiter. Erst in der fünfjährigen Weiterbildung
– nach einem neu eingeführten Direktstudium der Psychotherapie – erwerben
die Teilnehmenden eine Spezialisierung in einem wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapie-Verfahren, analog der Facharztausbildung nach
dem Medizinstudium. Und nur mit dieser Weiterbildung dürfen die künftigen
Psychotherapeutinnen und -therapeuten gesetzlich Versicherte behandeln.
Bis Ende 2022 wollen die Psychotherapeutenkammern erste
Weiterbildungsstätten anerkennen.

„Alle seriösen Berechnungen gehen davon aus, dass eine Zusatzfinanzierung
zur Weiterbildung nötig ist“, berichtete Martin und bezog sich dabei vor
allem auf ein Gutachten des Essener Forschungsinstituts für
Medizinmanagement EsFoMed. In den beziehungsorientierten Verfahren, allen
voran in der Analytischen Psychotherapie, lägen die Kosten dabei höher als
in der Verhaltenstherapie. Dr. Kirsten Kappert-Gonther vom Bündnis 90/Die
Grünen, stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-
Gesundheitsausschusses, betonte auf der Veranstaltung: „Uns ist sehr
bewusst, dass die Weiterbildungsinstitute insbesondere der
psychodynamischen Verfahren extrem unter Druck geraten werden und
wirtschaftlich ernsthaft in Gefahr sind, wenn nichts passiert.“ Es werde
Lösungen geben müssen, „sonst haben wir wirklich einen Versorgungsmangel“.

Weitere Themen sorgten auf dem Berufspolitischen Seminar für Diskussionen,
wie die Reformierung der Bedarfsplanung, die
„Komplexbehandlungsrichtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses, das neue
Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie sowie die
Dominanz der Verhaltenstherapie in der hochschulischen Lehre.