Wie kann die Digitalisierung des Gesundheitssystems beschleunigt werden?
Das Fraunhofer ISI hat im Auftrag der Expertenkommission Forschung und
Innovation (EFI) das Voranschreiten der Digitalisierung im deutschen
Gesundheitssystem untersucht und daraus Handlungsempfehlungen für die
weitere Gestaltung abgeleitet. Im Fokus standen etwa der Umsetzungsstand
von Gesetzesinitiativen, Datenschutz- und Cybersicherheitsaspekte sowie
die Identifizierung von Innovationspotenzialen – unter anderem durch
Vergleiche mit Dänemark, Estland, Spanien und Österreich, die bei der
Digitalisierung ihrer Gesundheitssysteme allesamt besser abschneiden als
Deutschland.
Nach vielversprechenden Anfängen fiel Deutschland seit der
Jahrtausendwende bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems immer
weiter zurück und zählte laut internationaler Studien zuletzt eher zu den
Schlusslichtern im europäischen Vergleich. Als Ursachen für die verzögerte
Digitalisierung gelten neben Interessenskonflikten der vielen beteiligten
Akteursgruppen insbesondere Bürokratie, hohe Technologiekosten,
Sicherheitsbedenken und regulatorische Unsicherheiten sowie fehlende
Zuverlässigkeit der technischen Lösungen. Auf die nur mäßig
fortschrittlichen Strukturen traf im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie,
die eklatante Schwachstellen der digitalen Kommunikation zwischen den
Akteursgruppen des Gesundheitswesens offenlegte und besondere finanzielle,
zeitliche und personelle Ressourcen abverlangte – andererseits aber auch
einen gewissen Handlungsdruck auslöste, um bei der Digitalisierung
schneller als bisher voranzukommen.
Die aktuelle Studie setzt sich vor diesem Hintergrund mit den Ursachen der
verzögerten Digitalisierung auseinander und erarbeitet
Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung. Methodisch basiert sie
auf intensiven Literatur- und Internetrecherchen sowie auf Interviews mit
15 Vertreter:innen der zentralen Akteursgruppen des Gesundheitssystems. Um
den Untersuchungsgegenstand besser zu erfassen, werden in der Studie fünf
zentrale digitale Anwendungen betrachtet: die Telematikinfrastruktur und
Telemedizin, die elektronische Patientenakte, digitale
Gesundheitsanwendungen (sogenannte »Apps auf Rezept«) sowie das
elektronische Rezept.
Gesetzesinitiativen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Wie die Analyse zur Umsetzung von Gesetzesinitiativen zeigt, befassen sich
allein sechs Gesetze des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der
19. Legislaturperiode mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und
schafften Rahmenbedingungen für die Nutzung von Telemedizin,
E-Patientenakte, E-Rezept oder Apps. So wurden mit dem Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) neben dem Ausbau von Terminservicestellen auch
die Inhalte der elektronischen Patientenakte definiert und das BMG erhielt
51 Prozent der Gesellschafteranteile der gematik, der 2005 gegründeten
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, um
schnellere und effektivere Entscheidungen herbeizuführen. Das Digitale-
Versorgung-Gesetz (DVG) regelt unter anderem die Rechtsgrundlage für den
Anspruch der Bürger:innen auf Versorgung mit digitalen
Gesundheitsanwendungen. Mit den umfangreichen Investitionsprogrammen des
Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) soll die Digitalisierung der
Krankenhäuser gefördert werden.
Eine weitere Untersuchung der Positionen zentraler Akteursgruppen des
deutschen Gesundheitswesens zeigte, dass diese die Digitalisierung
begrüßen, wenn dadurch nicht eigene Interessen gefährdet sind. In den
Vergleichsländern Estland, Dänemark, Spanien und Österreich werden
relevante Stakeholder:innen von Beginn an stärker bei der Implementierung
von E-Health-Prozessen eingebunden – wodurch ihre Ansichten frühzeitig
besser verstanden und ihre Mitarbeit, Unterstützung und Zustimmung zu den
Ergebnissen des E-Health-Planungsprozesses besser gewährleistet wird.
Mehr Datenverarbeitung erfordert mehr Datenschutz und Datensicherheit
Die Studienautor:innen weisen zudem daraufhin, dass mit dem Ausbau der
Telematikinfrastruktur und weiteren Anwendungen – etwa Videosprechstunden,
digitalen zahnärztlichen Bonusheften oder digitalen Impfpässen – auch die
Datenverarbeitung und damit der Datenschutz und die Datensicherheit an
Bedeutung gewinnen. Allerdings wurden bisher kaum Möglichkeiten zur
Vereinheitlichung und Konkretisierungen des Datenschutzes wahrgenommen.
Zudem sind bei IT-Sicherheits- und Datenschutzfragen Verantwortlichkeiten
teilweise unklar und wenig nachvollziehbar geregelt – etwa definiert die
gematik als zentrale Instanz die Anforderungen an die
Telematikinfrastruktur und kontrolliert auch deren Einhaltung, sie ist
aber nicht für den Datenschutz verantwortlich. Umgekehrt sind die
Regelungen für Apps tendenziell zu ambitioniert geregelt, denn diese
müssen anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs auf Datenschutz und
Sicherheit überprüft werden, was dazu führen kann, dass viele Apps die
Anforderungen nicht erfüllen oder die Entwickler:innen den entsprechenden
Aufwand scheuen.
Dr. Tanja Bratan, die am Fraunhofer ISI die Forschung im Rahmen des EFI-
Berichts »E-Health in Deutschland: Entwicklungsperspektiven und
internationaler Vergleich« koordinierte, äußert sich wie folgt zur
weiteren Gestaltung der digitalen Transformation des deutschen
Gesundheitssystems: »Nach langem Stillstand wurde mit den
Gesetzesinitiativen der vergangenen Legislaturperiode eine wichtige
Grundlage für die Beschleunigung der Digitalisierung des deutschen
Gesundheitssystems gelegt. Um sie nun voranzutreiben, braucht es weitere
politische Initiativen und Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer, des
Bundes und der EU, die zum Beispiel digitale Anwendungen in der Breite
verfügbar machen und spürbare Mehrwerte der Digitalisierung in der
Versorgung schaffen. Auf Basis unserer Studienergebnisse sehen wir unter
anderem besonderen Handlungsbedarf beim Ausbau einer leistungsfähigen
Breitbandinfrastruktur als Grundlage für die Digitalisierung, der
Entwicklung einer E-Health-Strategie für Deutschland, einer besseren
Vernetzung im gesamten Gesundheitssystem sowie einer deutlichen
Verbesserung der IT-Sicherheit in Gesundheitseinrichtungen. Darüber hinaus
sollte ein stetiges Monitoring die Umsetzung der Digitalisierung begleiten
und in Reallaboren E-Health-Anwendungen erprobt werden. Aber auch die
Aufklärung der Bevölkerung und die Verbesserung der digitalen Kompetenzen
der Gesundheitsberufe sollte eine absolute Priorität zukommen.«
