Nageltherapie bei diabetischem Fußsyndrom: DDG begrüßt G-BA-Beschluss zur Verbesserung der podologischen Behandlung
Für Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) kann ein
eingewachsener Fußnagel zu schweren Infektionen und schlimmstenfalls zu
einer Amputation führen. Die Ursachen sind meist ungeeignetes Schuhwerk,
Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels
oder genetische Veranlagung. Durch die Behandlung mit
Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig
vermieden werden. Diese Therapie hat der gemeinsame Bundesausschusses
(G-BA) jetzt verordnungsfähig gemacht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft
(DDG) begrüßt diesen Beschluss als einen wichtigen Schritt, konservative
Fußbehandlungen von Hochrisikopatienten zur Kassenleistung zu machen.
Zwei Drittel aller Amputationen der unteren Extremitäten erfolgen bei
Menschen mit Diabetes mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS). Ein Grund
für die weiterhin zu hohen Amputationszahlen in Deutschland ist auch, dass
konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft
werden. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch
eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung
selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Dr. med.
Sybille Wunderlich von der AG Diabetischer Fuß der DDG. Auch deshalb
begrüßt die DDG den aktuellen G-BA-Beschluss, der die Therapie mit
Nagelkorrekturspangen nun zur Kassenleistung macht.
Bei der Nagelspangenbehandlung fertigen Podologinnen und Podologen eine
Korrekturspange an, die dem eingewachsenen Nagel individuell angepasst
wird. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung. Der Nagel kann dann
wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen. „Mit dieser Behandlung
verringert sich die Gefahr für einen Entzündungsprozess oder das weitere
Einwachsen des Nagels in umliegendes Gewebe“, erklärt Elisabeth Dalick,
Diabetesberaterin und Podologin aus Aachen. Damit kann ein möglicher
Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden
Wundheilungskomplikationen unterbunden werden.
Der aktuelle Beschluss folgt der vom G-BA erweiterten Verordnungsfähigkeit
der medizinischen Fußpflege aus dem Jahr 2020. „Es ist erfreulich, dass
die Gesundheitspolitik offenbar die Bedeutung von Wundmanagement und
Podologie in der Behandlung des DFS erkannt hat und wertschätzt“, freut
sich Dalick. Darüber hinaus fördert ein solcher Beschluss die
interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Podologen und Diabetologen,
die besonders in der Versorgung des DFS charakteristisch und notwendig
ist. „Das DFS ist ein komplexes Krankheitsbild, das von Beginn an einer
interdisziplinären Behandlungskonzeption bedarf“, so die Podologin.
Die AG Fuß der DDG fordert seit Jahren, die vielen Möglichkeiten der
konservativen sanften Maßnahmen auszuschöpfen, bevor Gliedmaßen amputiert
werden. „Es gibt leider keine Heilung des DFS – aber rezidivfreie Phasen,
die wir so lange wie möglich erhalten wollen“, erklärt Wunderlich,
Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin.
Umso wichtiger sei daher eine professionelle, präventive und Gliedmaßen
erhaltende Therapie.
Literatur:
1Pressemitteilung des G-BA, 17.2.2022: <https://www.g-ba.de/presse
/pressemitteilungen-meldungen/
²Pressemitteilung des G-BA, 20.2.2020: <https://www.g-ba.de/presse
/pressemitteilungen-meldungen/
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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
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entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.
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