Notfall Netzhautablösung: Kurzsichtige bleiben auch nach Laser-Behandlung besonders gefährdet
Löst sich die Netzhaut des Auges ab, handelt es sich um einen Notfall, der
sofort augenärztlich behandelt werden muss. Kurzsichtige Menschen sind
besonders häufig davon betroffen – auch nach einer operativen Beseitigung
der Kurzsichtigkeit. Warum Lasern oder Linsentausch nicht vor der Gefahr
der Netzhautablösung schützen, auf welche Warnzeichen alle Kurzsichtigen
achten sollten und welche Behandlungen helfen, erklärt ein Experte der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG).
Netzhautablösungen beginnen meist mit kleinen Rissen oder Löchern in der
Netzhaut. „Sie treten als Folge altersabhängiger Veränderungen im Auge
auf“, erklärt DOG-Experte Professor Dr. med. Andreas Stahl. Gelangt durch
ein Loch Flüssigkeit unter die Netzhaut, kann sie sich vollständig
abheben. „Dann droht Erblindung, falls nicht rechtzeitig mit einer
Behandlung begonnen wird“, betont der Direktor der Klinik und Poliklinik
für Augenheilkunde an der Universitätsmedizin Greifswald.
Solche rissbedingten Netzhautablösungen nehmen weltweit zu, wie Fachleute
registrieren. „Betroffen sind meist Personen über 50 Jahre, Männer
häufiger als Frauen“, so Stahl. Zu den Risikofaktoren zählt neben
Verletzungen des Augapfels, einer Grauen-Star-Operation und einer
familiären Vorgeschichte mit Netzhautablösungen vor allem Kurzsichtigkeit.
„Das Risiko steigt mit zunehmender Dioptrienzahl“, erläutert Stahl. „Denn
je höher die Kurzsichtigkeit, desto länger ist im Regelfall das Auge. Und
in einem langen Auge wirken sich Zugkräfte an der Netzhaut stärker aus.“
Gleichzeitig sind die Wandstrukturen in einem kurzsichtigen Auge häufig
dünner und damit anfälliger für Einrisse.
Sehkorrektur könnte das Risiko sogar noch steigern
Eingriffe zur Korrektur der Kurzsichtigkeit können an diesen grundlegenden
Mechanismen nichts ändern. „Ein kurzsichtiges Auge bleibt zu lang gebaut,
auch wenn man die Hornhaut lasert oder die Linse operiert“, stellt der
Experte fest. Das höhere Risiko für einen Einriss der Netzhaut oder eine
Netzhautablösung besteht daher auch nach der Korrektur weiter. „Es ist im
Gegenteil sogar wahrscheinlich, dass ein Linsenaustausch, der die
Kurzsichtigkeit beseitigt, das Risiko für eine Netzhautablösung noch
zusätzlich steigert“, betont Stahl.
Deshalb sollten alle Kurzsichtigen die Warnzeichen einer drohenden
Netzhautablösung kennen – und bei Bedarf entsprechend handeln. „Wer neue
bewegliche schwarze Punkte oder Nebel im Auge sieht, Blitze oder einen
Schatten, der immer im selben Bereich des Gesichtsfeldes erscheint oder
sogar größer wird, sollte spätestens am nächsten Tag eine Augenärztin oder
einen Augenarzt aufsuchen“, rät Andreas Stahl. Eine Untersuchung des
Augenhintergrundes mit weitgestellten Pupillen zeigt, ob und wie stark die
Netzhaut beeinträchtigt ist.
Spezielle chirurgische Expertise erforderlich
Vom Grad der Netzhautschädigung hängt die Therapie ab. „Solange die
Netzhaut noch anliegt, nutzen wir Laser- oder Kälteverfahren, um Risse
oder Löcher wieder zu verschließen“, sagt Stahl. Beide Behandlungsmethoden
können ambulant praktiziert werden. „Komplizierter wird es, sollte sich
die Netzhaut schon abgelöst haben“, fügt der DOG-Experte hinzu. „Dann sind
komplexere Eingriffe notwendig.“ Diese Operationen erfordern einen
stationären Klinikaufenthalt und eine spezielle chirurgische Expertise.
Zur Wahl stehen verschiedene Operationsverfahren: Die Netzhaut kann mit
einer Plombe aus weichem Kunststoff, einer Gasblase oder einem
Kunststoffband wieder angelegt werden – oder mit einem Eingriff, bei dem
der Glaskörper entfernt wird, um die Netzhaut anschließend mit Laser und
einer vorübergehenden Tamponade aus Gas oder Silikonöl zu fixieren. „Wurde
die Ablösung schnell erkannt, bestehen meist sehr gute Heilungschancen“,
resümiert Stahl. Ging dagegen viel Zeit verloren, drohen Sehverlust und
möglicherweise eine erneute Netzhautablösung. Es sei daher wichtig, so das
Fazit des DOG-Experten, sich beim Auftreten von Lichtblitzen oder
zunehmenden Verschattungen frühzeitig augenärztlich untersuchen zu lassen.
