Patientensicherheit im Fokus: Herzpatienten sollten ärztliche Zweitmeinung für planbare Operationen einholen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands hat mit seinem aktuellen
Beschluss die Patientensicherheit von Herzpatienten gestärkt: Das Recht
auf eine fachärztliche Zweitmeinung für planbare Herzeingriffe wurde
erweitert. Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie
e.V. (DGTHG) unterstützt die Entscheidung.
Bei planbaren Operationen haben gesetzlich Versicherte gemäß §27b
Sozialgesetzbuch V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche
Zweitmeinung. Auch Herzpatienten sollten nach Meinung der Deutschen
Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. von diesem Recht
Gebrauch machen.
Das „Mehr-Augen-Prinzip“ diene nach Angaben der herzmedizinischen
Fachgesellschaft vor allem der Patientensicherheit und trage entscheidend
dazu bei, die bestmögliche Therapieentscheidung für den Patienten zu
treffen. Der G-BA ergänzte mit seiner Beschlussfassung vom 19.05.2022 die
bereits bestehende Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um planbare
Implantation von Defibrillatoren und Herzschrittmachern. Bereits zuvor
waren in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
Herzkatheteruntersuchungen und die Verödung von Herzgewebe (Ablationen)
inkludiert. Ziel der Richtlinie ist es, dass sich Patienten mit
Herzrhythmusstörungen von Ärzten:innen mit besonderen Fachkenntnissen über
die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative
Behandlungsverfahren beraten lassen können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
stehen in Deutschland an erster Stelle der Todesursachen-Statistik.
Um allen Herzpatienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen,
plädiert die DGTHG für eine grundsätzliche Entscheidungsfindung in
interdisziplinären Herz-Teams, mindestens bestehend aus Vertretern der
Fachgebiete Herzchirurgie und Kardiologie. Für bestimmte herzmedizinische
Eingriffe sind Herzteamstrukturen bereits durch Richtlinien festgelegt;
die Einbeziehung der Patienten ist hier verpflichtend. Vor planbaren
Eingriffen sollten Herzkranke daher auf Entscheidungen im Herzteam achten
bzw. diese einfordern.
Bundesweit gibt es 78 herzchirurgische Fachabteilungen, die
Herzteamprozesse fest verankert haben. „Wir sprechen mit unseren
Patientinnen und Patienten auf Augenhöhe. Deren Einbindung ist genauso
entscheidend für den Behandlungserfolg wie die konsentierte, individuelle
Therapieempfehlung auf strukturierter Grundlage“, bestätigt Prof. Dr.
Andreas Böning, Präsident der DGTHG.
In diesen Kliniken finden Sie ein Herzteam:
https://www.dgthg.de/de/klinik
