Schnellere COVID-19-Behandlung möglich: Mediziner fordern zugesicherte Medikamenten-Finanzierung für Kliniken
Die Auslastung mit Corona-Patienten in deutschen Kliniken kann im
kommenden Winter sehr deutlich reduziert werden, wenn der Bund ab sofort
wieder in die Finanzierung der Behandlung mit dem Medikament Remdesivir
einsteigt. Zu diesem Schluss kommen führende Medizin-Fachgesellschaften.
„Bei zugesicherter Kostenübernahme würde Remdesivir – das schwere
COVID-19-Verläufe nachweislich deutlich reduziert – in allen Kliniken
leitliniengerecht eingesetzt werden können. Das führt zu weniger
COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen und so zu mehr Kapazitäten
für andere notwendige Behandlungen“, sagt Professor Torsten Bauer,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
(DGP). Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
sowie der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) kritisiert die
DGP, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten
Krankenversicherungen Ende 2021 für die Kostenübernahme von Remdesivir auf
den Dienstweg verwiesen und so zu einer Verschärfung der Situation in den
Kliniken beitragen, wenn die Kostenfrage nicht schnellstmöglich geklärt
wird.
Die Kosten für eine frühzeitige Behandlung mit Remdesivir liegen zwischen
2.000 und 3.000 Euro – je nach Therapiedauer. Auf diesen Kosten bleiben
viele Kliniken derzeit sitzen. Denn der Arzneistoff ist als neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethode noch nicht im deutschlandweit
geltenden Pauschalabrechnungssystem der Krankenhäuser enthalten, wonach
die Patientenbehandlung nach diagnosebezogenen Fallgruppen vergütet wird.
Für Remdesivir können die Kliniken lediglich einen Antrag auf eine
zeitlich befristete Vergütung bei den Krankenkassen stellen. Allerdings
kann die Bearbeitung Jahre dauern und es gibt keine Garantie für eine
Bewilligung der Gelder. „Mit dieser Unsicherheit können die Kliniken nicht
arbeiten. Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen gerade auch in Corona-
Zeiten in Einklang gebracht werden“, sagt Torsten Bauer. Konkret hieße
das: Werden die Kosten für das hochwirksame Remdesivir nicht übernommen,
könnten sich immer mehr Kliniken allein aus wirtschaftlichen Gründen aus
der regulären Versorgung von COVID-19-Patienten abmelden.
Engpass erwartet: Nur ein Drittel aller Kliniken beantragt Remdesivir-
Zuschuss
Schon jetzt sei in vielen Bundesländern zu erkennen, dass immer mehr
Krankenhäuser keine Corona-Patienten mehr aufnehmen – und damit andere
Einrichtungen umso mehr belasten. Engpässe im Winter seien zu erwarten.
Eine konkrete Zahl der Häuser sei derzeit schwer zu erfassen: „Allerdings
ist schon auffällig, dass lediglich rund ein Drittel aller Kliniken für
dieses Jahr einen Zusatzantrag für die Sondervergütung von Remdesivir
gestellt hat. Wer also keine Restbestände des Arzneimittels haben sollte,
wird Remdesivir wohl auch nicht mehr zum Einsatz bringen“, erklärt Bauer.
Eine Anfrage beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) der
DGP zeigt auf: von 1.903 Krankenhäusern hatten lediglich 675 Einrichtungen
einen Antrag für die Remdesivir-Vergütung für das Jahr 2022 gestellt. Wer
den Antrag noch nicht gestellt hat, muss nach aktueller Regelung die
Kosten auf jeden Fall selbst tragen – oder eben auf den Einsatz des
Medikamentes verzichten. Die Antragsfrist zur Kostenübernachte durch die
Krankenkassen für das Jahr 2023 läuft am 31. Oktober dieses Jahres ab.
Vorhersehbar: Ohne Finanzierung fehlen im Winter die
Behandlungskapazitäten
Für die klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte ist das Szenario
vorhersehbar: „Wird die Finanzierung von antiviralen Mitteln wie
Remdesivir vom Bund nicht schnellstmöglich zugesichert, werden es immer
weniger Kliniken einsetzen. Das führt wieder zu mehr schwerwiegenden
Coronafällen und mehr Patienten, die wesentlich länger im Krankenhaus
behandelt werden müssen. Das belastet wiederum zwangsläufig die
Intensivstationen und nimmt Behandlungskapazitäten für andere
Krankheitsfälle“, sagt Torsten Bauer. „Und wir gehen davon aus, dass in
diesem Winter die Zahl schwerer akuter respiratorischer Infektionen – zum
Beispiel Atemwegsinfekte durch Bakterien wie Pneumokokken und
Influenzaviren – wieder steigen wird“, so der Pneumologe.
Leitliniengerechte Therapie ist möglich – mit Medikament von nationaler
Bedeutung
Dabei wollen die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken möglichst allen
betroffenen Patienten eine leitliniengerechte Behandlung zukommen lassen.
Die DGP, DGIM und DGI haben bereits früh in der Corona-Pandemie mit elf
weiteren wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften eine Leitlinie
zur stationären Behandlung von COVID-19-Patienten erarbeitet, die
Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung von
COVID-19 umfasst – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis
hin zum weiteren Krankheitsverlauf. „Diese leitliniengerechte Therapie in
den Krankenhäusern braucht jetzt die zugesicherte Finanzierung von
Remdesivir – im COVID-19-Kontext ist es ein Medikament von nationaler
Bedeutung und gehört bereits diesen Winter in das Behandlungsangebot aller
deutschen Krankenhäuser“, sagt Bauer. Und er ergänzt: „Auch die
Finanzierung von zukünftigen Medikamenten zur COVID-19-Behandlung muss
schon jetzt seitens des Staates gesichert werden – für die ambulante wie
stationäre Behandlung.“ Bauer erinnert daran, dass bei der Abgabe von
wirksamen Corona-Medikamenten wie Paxlovid und Molnupiravir die
Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht einbezogen worden sind.
