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Förderung der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt/ BMAS und BAuA rufen Forschungsförderprogramm ins Leben

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein neues
Forschungsförderprogramm ins Leben gerufen, um Forschungsstrukturen im
Bereich der Forschung zur Gesundheit bei der Arbeit zu stärken. Mit der
Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in
der Arbeitswelt“ (FoGA) sollen Projekte mit Bezug zur betrieblichen
Praxis, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen sowie Stiftungsprofessuren
gefördert werden. Bis zum 31. Januar 2023 können interessierte
Institutionen ihr Interesse an einer Förderung bekunden.

Dortmund - Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig fundierte
Erkenntnisse zur Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt sind. Seit
mehreren Jahren sind Strukturdefizite in Forschung und Lehre, aber auch in
der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erkennbar. Mit der neuen
Förderrichtlinie „Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der
Arbeitswelt“ möchten das BMAS und die BAuA den Ausbau der Forschung und
Lehre vorantreiben. Dafür ist eine breite Beteiligung verschiedener
arbeitsbezogener Disziplinen und Institutionen aus Wissenschaft und Praxis
erforderlich.

Die Förderung erstreckt sich auf folgende fünf Handlungsfelder:

• aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung
von Primär-,
Sekundär- und Tertiärprävention
•       Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln
weiterentwickeln
•       Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der
Vulnerabilität
verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
•       Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken
vermeiden
•       mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik
fortentwickeln

Die Bundesanstalt unterstützt das BMAS von Beginn an bei der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Im Zuge der
Projektförderung übernimmt die BAuA die fachliche Begleitung geförderter
Projektvorhaben.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, wissenschaftliche
Nachwuchsgruppen sowie Stiftungsprofessuren, die einen Beitrag zu den fünf
Handlungsfeldern leisten. Die einzelnen Handlungsfelder werden in
Bekanntmachungen sukzessive ausgeschrieben. Die Anträge auf Fördermittel
müssen sich auf das jeweilige ausgeschriebene Handlungsfeld beziehen. Der
erste Förderaufruf fokussiert die Themen COVID-19-Pandemie und Prävention
im Betrieb. Die geförderte Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre für
Projekte und Nachwuchsgruppen, bzw. fünf Jahre bei Stiftungsprofessuren.

Alle Details zum Programm „Förderung der Forschung und Lehre zur
Gesundheit in der Arbeitswelt“, zur Auftaktveranstaltung, sowie zum
Prozess der Antragstellung inklusive der notwendigen Antragsformulare gibt
es unter www.foga-foerderprogramm.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und
bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden
arbeiten rund 800 Beschäftigte.

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